Das gilt natürlich auch für die
Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH – Insolvenz
und
Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH – Insolvenz
Wir sind der Meinung, dass sich auch die Anleger dieses Direktinvestments nun organisieren müssen, denn wir gehen davon aus, dass der Insolvenzverwalter hier das Eigentum der Anleger bestreiten wird.
Zudem muss man sich aber auch bitte einmal vorstellen, wie das nun funktionieren soll? Diskutiert haben wir bisher sicherlich mit 30 Anlegern aus diesem Investmentbereich, die der Meinung waren, „dann bekommen wir jetzt die Mieten“.
Klare Meinung, die aber dann in der Realität nicht so einfach umsetzbar sein dürfte, denn mit dem Einkassieren von Mieten sind auch Verpflichtungen verbunden, denn die verbauten Leuchten müssen ja auch instandgehalten werden.
Zudem, auch das mal ganz klar gesagt an dieser Stelle, dürfte dies mit dem Rückkauf der Leuchten sicherlich zukünftig nicht mehr funktionieren, denn dafür dürfte sicherlich dann kein Geld vorhanden sein.
Bezahlt werden müssen ja auch die Dienstleister, die die Instandhaltung bisher geleistet haben und die werden möglicherweise erst dann wieder etwas tun, wenn sie rückständige Forderungen ausgeglichen bekommen haben, dass die nochmals auf eigenes Risiko arbeiten, kann ich mir nicht vorstellen.
Wir von der Interessengemeinschaft wollen uns dann alle Zahlen der Gesellschaften anschauen, ob eine Fortführung auch wirtschaftlich wirklich Sinn macht und wenn ja, in welcher Form. Auch das ist sicherlich eine wichtige Diskussion, die zu führen sein wird.
Sie sehen, alles Argumente jetzt einer starken Gemeinschaft beizutreten, um dies dann auch in die Richtung zu bringen, wo man so wenig Verlust wie möglich als Anleger hat.
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