Als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses der PIM Gold GmbH teilt Dr. Thomas Pforr mit, dass weitere Zahlungen an die insolvente Gesellschaft eingestellt werden sollten. Die Tatsache, dass das Amtsgericht Offenbach hat am 30. September 2019 über die PIM Gold GmbH und deren Vertriebsgesellschaft Premium Gold GmbH („PIM Gold-Gruppe“) ein vorläufiges Insolvenzverfahrens angeordnet, hat ist offenbar trotz aller Presseverlautbarungen noch nicht überall bekannt, sagt Dr. Thomas Pforr, Rechtsanwalt und Beistand der PIM Gold Interessengemeinschaft. Zahlungen, die jetzt noch an die Gesellschaft geleistet werden, kann der Zahlende nicht einfach mit dem Argument, es handele sich um ein Versehen zurückfordern. Jetzt eingehende Gelder darf der Insolvenzverwalter auch nicht zurückleisten.
Tipp Daueraufträge löschen
Deshalb ist es wichtig, Daueraufträge und Überweisungsaufträge, die ggf. im Postlauf sind, zu löschen. Tipp von Dr. Pforr: Sofort die Bankunterlagen prüfen und Daueraufträge löschen.
Unterlagen aufbewahren
Zudem alle Unterlagen aufbewahren und sichern. Die Buchhaltungsunterlagen der insolventen Gesellschaft PIM Gold GmbH sind, so Dr. Pforr als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses nicht gerade in einem optimalen Zustand. Bei Forderungsanmeldungen, die Anfang Dezember 2019 erwartet werden, kommt es dann auf mögliche schriftliche Beweise an.
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