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igenos- haben die den Knall nicht gehört?

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Die Frage sei an dieser Stelle erlaubt, wenn man die Veröffentlichung auf der Seite von igenos liest.

Zitat:

Wir werden mit Anfragen von Genossenschaftsmitgliedern und Vermittlern überhäuft. Es geht um die CONET-MonatsSparer bzw. um die Frage, ob die Zahlungen weiter geleistet werden müssen und ob es eine Chance gibt, das eingezahlte Geld zurückzubekommen. Eine eindeutige Antwort können wir derzeit nicht geben. Der Kauf von Genossenschaftsanteilen ist bindend. Die Genossenschaft kann die vollständige Einzahlung der gezeichneten Anteile verlangen. Die nicht eingezahlten Beträge werden in der aktuellen Bilanz als Forderung gegenüber den Genossen ausgewiesen. Uns liegen inzwischen unterschiedliche Beitrittserklärungen vor. Es wäre juristisch zu prüfen, welche Beitrittserklärung zugrunde gelegt wurde und wie diese vom Gericht ausgelegt wird.

Da die vereinbarten Sparziele nicht erreicht werden können, spricht aus Sicht der igenos nichts gegen eine sofortige Einstellung der Zahlungen. Wir empfehlen jedoch dringend, die Beträge per Dauerauftrag auf ein eigenes Sparkonto bei Ihrer Bank einzuzahlen. Es ist nicht auszuschließen, dass Sie als Genossenschafter vom Insolvenzverwalter aufgefordert werden, den vollen Betrag einzuzahlen.

Was passiert mit meinem eingezahlten Genossenschaftsguthaben?

Bei der Auflösung der Genossenschaft wird das Vermögen durch die Anzahl der Geschäftsanteile geteilt. Bei einem Notverkauf reduziert sich der Betrag pro Genossenschaftsanteil.

Warum konnte das Hotel Paradis nicht zum geplanten Verkaufspreis verkauft werden?
Die Gründe. Die Kaufpreisvorstellung von 10 Mio. € konnte nicht realisiert werden, da bei jeder Immobilienbewertung ein sogenannter Ertragswert ermittelt wird.  Der Verkaufspreis kann deutlich über dem Ertragswert liegen. Der Preis wird von Angebot und Nachfrage bestimmt. In diesem Fall stand die CONNET unter Verkaufsdruck und die Angebote waren zu niedrig.

Warum hat der zuständige Prüfungsverband die Mitglieder nicht informiert? Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände vertreten die Interessen der Genossenschaften – nicht die der Mitglieder. Wir von igenos kritisieren diese Praxis und setzen uns darum für die Interessen der Genossenschaftsmitglieder ein. In Absprache und im Auftrag von CONET haben wir einen neuen Prüfungsverband gesucht und gefunden. Mit diesem Prüfungsverband sollte eine Umwandlung der Rechtsform Genossenschaft in eine Kapitalgesellschaft erfolgen. Geplant war, nach einer ausführlichen Bestandsaufnahme und Wertermittlung die für das CONET Geschäftsmodell ungeeignete Rechtsform zu wechseln.

Was spricht gegen die Rechtsform Genossenschaft? Die Rechtsform der Genossenschaft lebt von ihrem positiven Image. Dieses gute Image wurde bei der Vermarktung von Genossenschaftsanteilen durch sogenannte Genossenschaftsberater missbraucht. Hier hätte der zuständige genossenschaftliche Prüfungsverband sofort einschreiten müssen. Dies gilt auch für irreführendes Informationsmaterial, in dem die Besonderheiten der Rechtsform Genossenschaft immer wieder hervorgehoben wurden.

Wie geht es weiter? Wir werden uns einen Überblick verschaffen und ab dem 3. April jeden 1. Mittwoch im Monat eine Videokonferenz für CONET-Mitglieder anbieten. Weitere Infos folgen

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