Restaurantbesitzer muss Hygieneberichte herausgeben
Ein Restauranteigentümer wollte vermeiden, dass Bürger Kontrollberichte über seine Restaurants bekommen. Aber das Verwaltungsgericht Augsburg hat entschieden: Bürger haben grundsätzlich das Recht, Hygieneberichte zu lesen. Kontrollen sind nach dem Gaststättengesetz möglich.
Vorerst bleiben die Berichte aber bei der Stadt. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Klage eines Augsburger Gastronomen abgewiesen. Er wollte verhindern, dass die Stadt Augsburg die Kontrollberichte der städtischen Lebensmittelüberwacher zu seinen Lokalen an einen Bürger weitergibt. Das Argument des Restaurantbesitzers lautete, die Berichte enthielten Betriebsgeheimnisse.
Das Verwaltungsgericht stellte jetzt fest, es handele sich bei den Berichten zu Zustand und Hygiene der Geschäftsräume um kein Betriebsgeheimnis. Vielmehr hätten die Bürger einen Anspruch auf Auskunft. Dieser Anspruch sei im Verbraucherinformationsgesetz festgeschrieben.
Trotz Urteil – Hygieneberichte werden nicht herausgegeben
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat die Kammer eine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in München zugelassen. Solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wird die Stadt Augsburg die Informationen aus den Kontrollberichten nicht herausgeben.
Wer es wissen will, geht über die Website fragdenstaat.de….
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