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Erst warten Sie mit knurrendem Magen eine Stunde lang aufs Essen. Dann sind die lieblos servierten Pommes Frites nur lauwarm, das Gemüse ist labberig statt bissfest und das Steak alles andere als „medium“?

Und auf „die Rechnung bitte“ reagiert die Bedienung erst gar nicht? Bei der Bewirtung im Restaurant müssen Sie sich als Gast nicht alles bieten lassen. Wir sagen Ihnen, worauf Sie beim Restaurantbesuch achten sollten.

Ist eine Tischreservierung im Restaurant verbindlich?

Haben Sie in einer Gaststätte einen Tisch reserviert, sollte Sie auch zum vereinbarten Zeitpunkt erscheinen. Denn tauchen Sie trotz Tischreservierung nicht auf, kann der Wirt theoretisch Schadenersatz von Ihnen verlangen. Praktisch kommt dies allerdings fast nie vor, denn dem Gastwirt ist – zumindest bei einer telefonischen Reservierung – nicht Ihre Anschrift bekannt.

Anders sieht das jedoch aus, wenn der Gastwirt einen Tisch für Sie reserviert und Sie vor Ort aber nichts konsumieren. Kommen Sie bei einer Tischreservierung nicht Ihrer Bestellpflicht nach, können Sie hierfür belangt werden.

Sind Angaben auf der Speisekarte verbindlich?

Sind Sie auf der Speisekarte fündig geworden und geben eine Bestellung auf, sollten Sie sich nicht zu früh freuen. Denn Ankündigungen auf Speisekarten sind unverbindliche Angebote. Der Wirt braucht den Wunsch nur zu erfüllen, wenn er die bestellten Speisen und Getränke vorrätig hat. Sind etwa die auf der Karte angepriesenen frischen Austern ausverkauft, müssen Sie das akzeptieren.

Wie lange müssen Gäste auf das Essen warten?

Nicht zu dulden brauchen Sie als Gast überlange Wartezeiten. Kommt das Essen erheblich zu spät auf den Tisch, können Sie den Preis herabsetzen. So durften Restaurantbesucher nach einem Urteil des LG Karlsruhe für eine Verspätung von mehr als 1,5 Stunden die Rechnung um 30 Prozent kürzen (Urteil v. 12.5.93, Az. 1 S 196/92). Eine Wartezeit von 30 Minuten müssen Sie aber normalerweise hinnehmen.

Was können Gäste bei schlechtem Essen oder miesen Service tun?

Speisen und Getränke müssen von einwandfreier Qualität und Zubereitung sein. Verdorbene Lebensmittel wie schimmliger Käse oder Salat mit ranzigem Öl dürfen und sollten Sie reklamieren. Beanstanden können Sie auch alles was unüblich ist, so etwa noch fast rohe Nudeln, versalzenen Fisch oder eine kalte Suppe – wenn es nicht gerade Gazpacho ist.

Liegt etwas anderes auf dem Teller als bestellt wurde, brauchen Sie das ebenfalls nicht zu schlucken. So müssen Sie etwa keinen Blumenkohl essen, wenn Sie Brokkoligemüse geordert haben oder an einem halbrohen Steak kauen, wenn Sie ein durchgegartes wollten.

Selbst mit viel zu kleinen Portionen oder einem schlechten Service müssen Sie sich nicht zufriedengeben. Eine ruppige Bedienung mag für eine Kneipe noch akzeptabel sein, in einem Drei-Sterne-Restaurant könnte dafür eine Preisminderung berechtigt sein. Umgekehrt wird man in einem gehobenen Restaurant wohl mit kleineren Essensmengen rechnen müssen als in einer gut bürgerlichen Gaststätte.

Können Gäste bei schlechtem Essen weniger bezahlen?

Bei einer Reklamation muss der Wirt zunächst den Mangel beheben oder das Essen gegen ein einwandfreies Gericht umtauschen. Das noch rohe Steak muss der Koch also durchbraten und den runzligen Salat vom Vortag gegen einen frisch zubereiteten austauschen. Klappt das nicht – weil z.B. kein frisches Grünzeug mehr da ist – oder weigert sich der Wirt, können Sie als nächsten Schritt den Preis herabsetzen, sofern Sie überhaupt noch weiteressen wollen. Ist Ihnen der Appetit endgültig vergangen, dürfen Sie das Essen ohne Bezahlung zurückgehen lassen.

Die Rückgabe des Essens ist auch noch möglich, wenn sich der Mangel erst später zeigt. Kommt z.B. eine Raupe in der Salatbeilage oder ein Glassplitter im Kompott in der bereits zur Hälfte geleerten Schüssel zum Vorschein, sind Sie als Gast aber verpflichtet, den Preis für den schon verzehrten, einwandfreien Teil des Gerichtes zu zahlen.

Wie lange müssen Gäste im Restaurant auf die Rechnung warten?

Auf die Rechnung müssen Sie im Restaurant nicht unendlich warten. Reagiert der Kellner trotz mehrmaligen lauten Bitten nicht, zahlen Sie am besten an der Theke. Achtung: Verlassen Sie das Lokal wütend ohne zu zahlen, sollten Sie wenigstens Name und Anschrift hinterlassen, damit der Wirt Ihnen die Rechnung zuschicken kann. Gehen Sie einfach, kann Ihnen das als strafbare „Zechprellerei“ angekreidet werden.

Wer haftet, wenn die Jacke im Restaurant gestohlen wird?

Auch nach dem Bezahlen können Restaurant-Gäste noch eine böse Überraschung erleben. Für einen gestohlenen Mantel etwa haftet der Wirt nicht, wenn der Gast die Garderobe von seinem Tisch aus sehen konnte. Ist es Ihnen dagegen nicht möglich, einen Blick auf das abgelegte Kleidungsstück zu werfen, muss der Wirt für den Verlust einstehen. Das gilt auch dann, wenn er seine Haftung durch ein Schild mit der Aufschrift „Für Garderobe wird nicht gehaftet“ ausgeschlossen hat.

Haftet der Wirt bei Stürzen im Restaurant?

Stolpern Sie an der Tür oder rutschten Sie aus, haben Sie in der Regel Pech gehabt und können den Inhaber dafür nicht verantwortlich machen. Vor besonderen Gefahren muss der Wirt allerdings warnen, so vor einer Schwelle an der Tür oder einem zu glatt gebohnerten Fußboden. Tut er das nicht, macht er sich schadenersatzpflichtig.

Quelle:VZ Hessen

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