BaFin warnt vor International Investment Bank: Ermittlungen gegen iibonline.co

Published On: Montag, 30.09.2024By Tags: , ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt dringend vor den Angeboten der International Investment Bank, die über die Website iibonline.co operiert. Laut den Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen ohne die erforderliche behördliche Genehmigung Darlehensverträge an – und das nicht ohne Haken: Verbraucher sollen im Voraus Gebühren zahlen, doch zur Auszahlung der versprochenen Darlehen kommt es nicht.

Besonders besorgniserregend ist, dass das Unternehmen unter verschiedenen Namen auftritt, darunter Bank International Investment, International Investment Group oder iiBOnline. In keinem Fall wird es von der BaFin beaufsichtigt, was bedeutet, dass die angebotenen Dienstleistungen illegal sind. Die Masche ist klar: Verbraucher werden mit vermeintlich attraktiven Darlehensangeboten angelockt, zahlen im Vorfeld hohe Gebühren und bleiben letztlich ohne das versprochene Darlehen.

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Fehlt diese Erlaubnis, handelt es sich um ein illegales Geschäftsmodell. Wer Zweifel hat, ob ein Anbieter zugelassen ist, kann dies in der BaFin-Unternehmensdatenbank überprüfen und sich so vor möglichen Betrügereien schützen.

Diese Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und soll Verbraucher vor finanziellen Schäden bewahren. Wer auf die Angebote der International Investment Bank stößt, sollte äußerste Vorsicht walten lassen und von Geschäften mit diesem Unternehmen Abstand nehmen.

Hier die Originalmeldung der BaFin:
iibonline.co: BaFin ermittelt gegen International Investment Bank

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der International Investment Bank. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen über die Website iibonline.co ohne Erlaubnis den Abschluss von Darlehensverträgen an. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen hierfür vorab Gebühren zahlen. Zu einer Darlehensauszahlung kommt es jedoch nicht.

Eine International Investment Bank wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Alternativ tritt die Bank auch als Bank International Investment, International Investment Group oder iiBOnline in Erscheinung.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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