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IK Investment Group GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an und bestellt Abwickler

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 30. November 2023 angeordnet, dass die IK Investment Group GmbH ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss. Das Unternehmen bot „IK-Festzinskonten“ an. Anlegerinnen und Anlegern wurde dabei die Rückzahlung von Geldern mitsamt Zinsen versprochen.

Auf diese Art nahm das Unternehmen über sieben Millionen Euro von Anlegerinnen und Anlegern entgegen. Damit betreibt die IK Investment Group GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Um Anlegergelder zu sichern, hat die BaFin alle bekannten Inlandskonten des Unternehmens und der einbezogenen Unternehmen gesperrt.

Zudem hat die BaFin einen Abwickler bestellt. An ihn können sich betroffene Anlegerinnen und Anleger wenden:

Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann
c/o Curator AG Insolvenzverwaltung,
Niederlassung Nürnberg
Nordostpark 7-9
90411 Nürnberg
Tel. 0911/5989020

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime

Frage: Herr Reime, die BaFin hat die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts der IK Investment Group GmbH angeordnet. Was bedeutet das für betroffene Anleger?

Antwort: Die Anleger müssen sich darauf einstellen, dass sie ihr Geld nicht mehr vollständig zurückerhalten werden. Die BaFin hat den Abwickler bestellt, der die Forderungen der Anleger prüfen und befriedigen wird.

Frage: Welche Möglichkeiten haben Anleger, um ihre Ansprüche geltend zu machen?

Antwort: Anleger sollten sich zunächst an den Abwickler wenden. Der Abwickler wird ihnen Auskunft über den Stand des Verfahrens geben und ihnen bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche helfen. Anleger können ihre Ansprüche auch selbst geltend machen. Dazu müssen sie einen Insolvenzantrag stellen.

Frage: Was sind die Erfolgsaussichten von Insolvenzanträgen?

Antwort: Die Erfolgsaussichten von Insolvenzanträgen sind in der Regel nicht sehr hoch. Die Insolvenzquote liegt in Deutschland bei etwa 30 Prozent. Das bedeutet, dass die Anleger im Durchschnitt nur 30 Prozent ihres Geldes zurückerhalten.

Frage: Was können Anleger tun, um ihre Chancen auf eine Rückzahlung zu erhöhen?

Antwort: Anleger sollten sich so schnell wie möglich an den Abwickler oder einen Rechtsanwalt wenden. Je früher sie ihre Ansprüche geltend machen, desto besser sind ihre Chancen auf eine Rückzahlung.

Fazit

Die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts der IK Investment Group GmbH ist ein Rückschlag für die betroffenen Anleger. Sie müssen sich darauf einstellen, dass sie ihr Geld nicht vollständig zurückerhalten werden. Anleger sollten sich daher so schnell wie möglich an den Abwickler oder einen Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

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