Über das Vermögen der IKSL Trading GmbH & Co. KG, Groß-Umstädter-Staße 28a, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 84429), vertr. d.: 1. 2.IKSL Verwaltungs GmbH, Groß-Umstädter-Straße 28a, 64807 Dieburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jutta Holthaus, (Geschäftsführerin), ist am 29.03.2016 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, Adelungstraße 55, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151/3083833, Fax: 06151/3083831, E-Mail: rauschenbusch@ernestus.eu.
Auf Antrag der Schuldnerin wurde die Eigenverwaltung angegeordnet.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
- a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter gemäß § 270 c Satz 3 InsO, schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiter über die Forderung bestehenden Unterlagen und unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.2016 anzumelden;
- b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 23.06.2016, 10:00 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin und zur Stellungnahme durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 160, 276 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beibehaltung der Anordnung oder die Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung sowie die Anordnung, dass bestimmte Rechtsgeschäfte die Schuldnerin nur wirksam sind, wenn der Sachwalter ihnen zustimmt (§§ 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 23.05.2016 ) und dem vorstehend genannten Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 29.03.2016
Kommentar hinterlassen