Italiens Oberster Gerichtshof hat ein richtungsweisendes Urteil gefällt, indem er die Rückführung von Migranten an die libysche Küstenwache als strafbare Handlung einstufte, da Libyen „kein sicherer Ort“ für diese Personen sei. Diese Entscheidung betrifft den Fall des Kapitäns des Schleppers „Asso 28“, der im Juli 2018 insgesamt 101 im Mittelmeer gerettete Menschen an die Küstenwache von Tripolis übergeben hatte. Das Gericht bestätigte die Verurteilung des Kapitäns, was weitreichende Fragen zur Asylpolitik der italienischen Regierung aufwirft.
Laut Medienberichten wurde der Kapitän zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht urteilte, dass die Handlungen des Kapitäns einer kollektiven Abschiebung in ein Land gleichkämen, in dem den Menschenrechten nicht genüge getan wird, was nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) untersagt ist.
Das Gericht befand, dass die Migranten durch die Rückführung daran gehindert wurden, internationalen Schutz zu beantragen, und stattdessen in ein Land zurückgeschickt wurden, in dem sie schwerwiegenden Gefahren wie Gewalt und Folter ausgesetzt waren. Dieses Urteil könnte nun als Präzedenzfall dienen und weitere rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen, die möglicherweise auch die Legitimität der Abkommen zwischen Italien und Libyen hinsichtlich der Migrationspolitik in Frage stellen, wie „La Repubblica“ berichtet.
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