Ein illegal errichtetes Gebäude muss auch dann abgerissen werden, wenn die Baubehörde das erst nach vielen Jahren verlangt. Für den Eigentümer gäbe es keinen Vertrauensschutz, heißt es in einem Urteil.Illegal errichtete Gebäude haben keinen Bestandsschutz, entschied das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis in einem Urteil. Einen Vertrauensschutz genieße der Eigentümer nicht (Aktenzeichen: 2 A 190/10). Deshalb müssten die Gebäude auch viele Jahre später abgerissen werden, wenn sie illegal erbaut worden sind.
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