Startseite Allgemeines Im Auftrag von Frau Päsler – da reiben wir uns aber die Augen: Das Schreiben der Kanzlei Peres & Partner mit Rechtsanwalt Viggo von Wietersheim
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Im Auftrag von Frau Päsler – da reiben wir uns aber die Augen: Das Schreiben der Kanzlei Peres & Partner mit Rechtsanwalt Viggo von Wietersheim

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Wir dachten   an einen ruhigen Sonntag, so mit Formel 1 und ein wenig Fussball, aber wie heisst es so schön, erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Was ist passiert? Nun, viele Vermittler haben sich über ein Schreiben der genannten Kanzlei doch sehr gewundert, zum Teil ist man sogar richtig empört. Frau Päsler hat nach Meinung vieler Vermittler in den letzten Monaten viel Kredit verspielt, und nun so ein Werbeschreiben von einem Rechtsanwalt………sagen viele, die uns in einer Mail informiert haben. Worum geht es der Kanzlei mit dem Schreiben überhaupt? Mandantenfang, sachliche Information…………und warum stellt man Frau Päsler so in einem Schreiben an die Front? Auch sei die Frage erlaubt, wenn es um Mandantenfang gehen sollte, „dürfen die das auch“, denn unseren Informationen nach gab es Tätigkeiten des Rechtsanwaltes bereits vor der Insolvenz für die „Blaue Infinus“. Liest man sich den Text durch, dann ist das aus unserer Sicht nichts anderes als die Einladung zu einer Rechtsanwalts Roadshow.  Wir hoffen nun nicht, dass Frau Päsler an dem Vorgang in irgendeiner Form partizipiert!. Text des Schreibens: 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Auftrag von Frau Päsler ehemaliger Prokuristin der Infinus FDI AG wenden wir uns heute an Sie.

Unsere Sozietät Peres & Partner ist auf anlagerechtliche Prozessführung und Vermittlerrecht spezialisiert. Sie vertritt gegenwärtig eine Vielzahl von (ehemaligen) gebundenen Vermittlern der INFINUS AG Finanzdienstleistungen sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch in anhängigen Gerichtsprozessen. Die Vertretung erfolgt im Wesentlichen durch die Rechtsanwälte Viggo von Wietersheim und Nikolaus Sochurek. Wir haben unterdessen erste Erfahrungen in Haftungsprozessen gegen gebundene Vermittler der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut gesammelt.

Bei der Vertretung unserer Mandanten hat sich gezeigt, dass sich Fragestellungen wiederholen und unter den Vermittlern teilweise immer noch Verunsicherung besteht, wie mit unberechtigten Kundenforderungen umzugehen ist.

Trotz der Insolvenz der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut ist deren Geschäftsführung sehr wichtig, Sie mit Informationen der Rechtslage und den aktuellen Entwicklungen zu versorgen. Leider stellen wir fest, dass vermeintlich geschädigte Anleger ihre angeblichen Schadensersatzansprüche vermehrt gegen die Vermittler persönlich richten, da sie hoffen, dass dort mehr zu „holen“ ist.

Unsere Sozietät beabsichtigt daher eine Reihe von Maßnahmen, um die Rechte der Vermittler zu stärken.

1. Informationsveranstaltungen in verschiedenen Orten im süd- und mitteldeutschen Raum

2. Des Weiteren beabsichtigt die Sozietät Peres & Partner die Gründung einer Interessensgemeinschaft ehemaliger vertraglich gebundener Vermittler der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut, insbesondere für den Raum Süd- und Mitteldeutschland. Ziel einer solchen Gemeinschaft wäre es, den Informationsaustausch zu stärken sowie Erfahrungen im Hinblick auf einzelne Gerichte und deren Spruchpraxis auszutauschen. Des Weiteren würden die Mitglieder der Gemeinschaft stets zeitnah durch unsere Sozietät über die aktuellen Entwicklungen im Wege eines Newsletters informiert werden.

Auf diese Weise können wir Kenntnisse bündeln und in den zu erwartenden Prozessen mit größerer Schlagkraft auftreten.

Im Anhang zu unserem Schreiben finden Sie ein vorgefertigtes Antwortschreiben. Darin finden Sie die geplanten Veranstaltungsorte für die erste Vortragsreihe. Wir möchten Sie bitten, sich bei Interesse kurz die Zeit zu nehmen, das Antwortschreiben an uns zurückzuleiten. Die Teilnahme an den Vorträgen und der Interessensgemeinschaft ist für Sie kostenlos.

Die exakten Veranstaltungsorte für die Vorträge machen wir davon abhängig, wie viele Teil-nehmer zu erwarten sein werden und teilen Ihnen diese zeitnah vorab mit. Wir laden Sie auch herzlich ein, andere Vermittler oder Mitarbeiter mitzubringen.

Falls Sie kein Interesse haben und sich nicht zurückmelden, so werden wir keinen weiteren Kontakt zu Ihnen suchen.

Text Ende

Wir werden nun einmal die Rechtsanwaltskammer anfragen, was von solch einem Vorgehen zu halten ist. Nach Rückkehr aus seinem Urlaub wollen wir auch Daniel Blazek einmal dazu anfragen.

2 Kommentare

  • es ist mir völlig egal was Frau Päsler für diese Unsinnigkeit bekommt.
    Zum einen müßte sie Marschbefehl vom Bundesverdienstkreuzträger am
    Bande, Herrn Dr. Kübler bekommen.Diesen Befehl wird es nicht geben!!!

    Die gebundenen Makler haben, lt. Testat der infinus AG ,alle Gesetzlichkeiten während Ihrer Tätigkeit eingehalten.
    Wer in diesem Fall Masse verbrennt dürfte auch den so sachkundigen
    Abwälten bekannt sein. Vielleicht gäbe es einen Deal mit Dr.K. in diesem
    Fall würden die Gläubiger und Berater nicht erneut zur Kasse gebeten.
    Die Kriegskasse von K. ist randvoll, während die Anleger das unter „Betrug“
    eingeworbene Anlagekapital verlieren werden.
    Justizminister H. Maas schrieb mir: -der Insolvenzverwalter ist verpflichtet
    die Interessen der Gläubiger zu wahren.Und er ist den Gläubigern im Falle
    von Pflichtverletzungen zum S c h a d e n s e r s a t z verpflichtet.
    Meine Herren Anwälte, das wäre doch eine Aufgabe für Sie sofern Sie diese
    Herausforderung annehmen.
    Verunsichern Sie nicht die Gläubiger und Berater durch diesen dargestellten
    Unsinn. Im übrigen genoß Frau Päßler bis zum heutigen Tag mein uneinge-
    schränktes Vertrauen. Der Gerichtsprozeß über Schuld-oder Unschuld wird sehr richtungsweisend sein da sich die Ersatzansprüche und Haftungsbe-
    reiche überschlagen werden. Eine Freude für mich, sollte es soweit kommen.
    Denken Sie an Ihre Kanzlei, Herr Kübler steht unter Artenschutz!

  • Ich zitiere:Trotz der Insolvenz der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut ist deren Geschäftsführung sehr wichtig, Sie mit Informationen der Rechtslage und den aktuellen Entwicklungen zu versorgen.

    Frage: Gehört Frau Päsler noch zur Geschäftsführung des Unternehmens?
    Frage: Was bekommt Frau Päsler dafür?
    Frage: Was sagt Sven Sonntag dazu?
    Frage: Kann eine Frau Päsler noch zu einer Infoveranstaltung als Geschäftsführung einladen?

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