Schaut man sich beide Verfahren einmal an, dann ist schon auffällig, dass alle Insolvenzverfahren im Vorgang P & R an die Kanzlei Jaffé gegangen sind. Im Vorgang Infinus mit einem Insolvenzvolumen von knapp über 1 Milliarde Euro waren es insgesamt sieben Insolvenzverwalter unterschiedlichster Kanzleien, die tätig geworden sind. Da hatte man dann als Anleger ein besseres Gefühl, als jetzt im P&R Verfahren.
Man fragt sich doch als Außenstehender, was eigentlich passiert, wenn die Gesellschaften untereinander Ansprüche geltend machen müssen? Ähnliche Diskussionen gab es damals beim Vorgang BDT Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BWF). Hier kam der von der BaFin bestellte Abwickler aus der Kanzlei BBL für das BWF-Verfahren. Nachdem dann auch noch das Insolvenzverfahren bei der Kanzlei BBL angesiedelt worden war, gab es wohl ein Veto der BaFin. Das LG Berlin hob dann den Insolvenzbeschluss pro BBL auf und vergab das Insolvenzverfahren hier an Sebastian Laboga. Mal schauen, welche Widerstände sich hier noch regen gegenüber der Kanzlei Jaffé aus München. Ob da in allen Punkten dann immer die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters gewahrt ist, wird sich im Insolvenzverfahren zeigen.
Ob sich einer Alles oder 7 alles Geld untereinander aufteilen, wo ist da der Gewinn für die Anleger.
Was sagt eigentlich der Infinus Verein zu der Gebührenschneiderei der Insolvenz Anwälte?