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Im Zweifel für den Angeklagten

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Das ist ein wichtiger Grundsatz unserer Rechtsprechung. Ein Grundsatz, der nun auch wieder zu einem Freispruch geführt hat in einem Prozess, den man eigentlich „schon abgehakt“ hatte.

“Es ging um einen feigen Anschlag auf die Familie des Justzministerst des Freistaates Sachsen, Sebastian Gemkow.“

Dieser Anschlag bleibt wohl nun ungesühnt. Am Donnerstagabend hat das Landgericht Leipzig den Angeklagten Thomas K. (32) freigesprochen. „Es ist bitter, wenn ein Verfahren mit so viel Energie geführt worden ist und dennoch nicht sicher ist, wer es war“, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Gicklhorn. „Aber es wäre eine Katastrophe, jemanden schuldig zu sprechen, der nicht sicher schuldig ist.“

Das Landgericht Leipzig hatte den jetzt freigesprochenen Angeklagten noch zu einer Strafe von über zwei Jahren verurteilt. Da fragt man sich schon, wieso zwei Gerichte so unterschiedlich in der Bewertung ermittelter Fakten sein können. Die Frage, die offen bleibt, ist, „wer hat da einen schlechten Job gemacht?“

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