Keine gute Bilanz und sicherlich nicht im Sinne der Anleger mit einem 6-stelligen Minus aus dem Bilanzjahr herauszugehen.
IMMAC Austria Sozialimmobilie XIII Renditefonds
GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft
Hamburg
Jahresbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015
1. Tätigkeitsbericht
a) Vorbereitende, ausgelagerte und laufende Tätigkeiten
Die IMMAC Austria Sozialimmobilie XIII Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, (nachstehend Fondsgesellschaft genannt) hat am 7.10.2015 die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung AG, Hamburg (nachstehend Hanseatische genannt) als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt. Die im Berichtsjahr im Rahmen der Bestellung erbrachten Tätigkeiten der Hanseatischen für die Fondsgesellschaft lassen sich dabei in vorbereitende, von ihr ausgelagerte und laufende Aufgaben unterteilen.
Als vorbereitende Tätigkeiten, d.h. Tätigkeiten vor Zeichnung des Bestellungsvertrages, hat die Hanseatische mittelbar über die Objektgesellschaft den Erwerb eines Grundstücks und den Bau der „Seniorenresidenz Steinkellner“ und die dafür erforderlichen Gesellschaftsgründungen vorbereitet sowie eine geeignete Struktur für die Aufnahme von Anlegern in die Fondsgesellschaft erstellt. Zudem hat die Hanseatische die Pacht- und Datenverwaltung sowie die Bankkonten der Fondsgesellschaft und ihrer Objektgesellschaft eingerichtet.
In Hinblick auf die ausgelagerten Aufgaben hat die Hanseatische im Vorfeld die IMMAC GmbH, Graz, Österreich, mit der Auswahl geeigneter Projekte, der Projektankaufsprüfung sowie der Besorgung der rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung abzuschließender Verträge beauftragt. Die Auslagerung umfasste auch die Unterstützung bei den Erwerbs- und Vertragsverhandlungen, die zur Konzeption des Alternativen Investmentfonds entsprechend den Anlagebedingungen erforderlich waren (mit Ausnahme von Finanzierungs- und Kreditverträgen).
Auf Grundlage eines weiteren Auslagerungsverhältnisses wurde die NORDDEUTSCHE PROJEKT.REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, von der Hanseatischen mit der laufenden Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung der Fondsgesellschaft beauftragt.
Mit Bestellung als Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Hanseatische den Alternativen Investmentfonds (die Fondsgesellschaft) konzipiert und die für die Platzierung des Eigen-kapitals erforderlichen Verkaufsunterlagen erstellt.
Mit der Platzierung des Eigenkapitals sowie der Stellung einer Schließungsgarantie wurde die IMMAC Immobilienfonds GmbH von der Fondsgesellschaft beauftragt. Der Verwahrstellenvertrag wurde mit der DEHMEL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgeschlossen.
Im Rahmen der laufenden Tätigkeiten übernahm die Hanseatische die Verwaltung der Fondsgesellschaft. Hierzu zählen unter anderem die Betreuung und die Information der Anleger, die Koordination der monatlichen Ausschüttungen, die Überwachung der jeweiligen Kapitaldienste sowie die Überwachung und Durchführung des zusätzlichen Zahlungsverkehrs. Die regelmäßigen Pachtzahlungen, die von der Hanseatischen überwacht werden, sind ein wesentlicher Leistungsindikator.
Die Hanseatische führt ferner für die Fondsgesellschaft ein laufendes Risiko- und Liquiditätsmanagement durch, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegensteuerungsmaß-nahmen ergreifen zu können. Außerdem ist die Hanseatische verpflichtet, behördliche Meldepflichten für die Fondsgesellschaft zu erfüllen.
b) Anlagegeschäfte und Portfolio
Die Fondsgesellschaft hatte noch vor Platzierung des Eigenkapitals über ihre Objektbesitzgesellschaft das Grundstück erworben und den Generalübernehmervertrag für die Herstellung des Neubaus einer Pflegeimmobilie mit 56 Pflegeplätzen abgeschlossen, den Neubau übernommen und auf Basis eines auf Dauer angelegten, indexierten Pachtvertrages an die Pächterin übergeben.
Anlagegeschäfte während des Berichtzeitraumes wurden mit Ausnahme der vorgenannten Vollendung des Objekterwerbs nicht getätigt. Entsprechend besteht das Portfolio der Fondsgesellschaft seit dem Grundstückserwerb in 2014 und der Übergabe des Neubaus zum Ende September 2015 bis zum Ende des Berichtszeitraums aus einem Objekt.
Eine Übersicht über die Wertentwicklung der Fondsgesellschaft erfolgt über einen Vergleich des Nettoinventarwertes zum Anfang und zum Ende eines Berichtzeitraums. Dieser Vergleich ist erstmals aussagekräftig, wenn das in den Verkaufsunterlagen ausgewiesene Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital im Rahmen der Investitionsplanung erreicht ist. Die Vollplatzierung des Eigenkapitals wurde im Dezember 2015 erreicht. Demzufolge wird der Vergleich der Nettoinventarwerte erstmals im Rahmen des Berichtsjahres 2016 angestellt.
Der Nettoinventarwert der Fondsgesellschaft betrug T€ 1.705 zum Stichtag 31.12.2015.
Es haben sich im Berichtsjahr zu den in der Produktinformation (Werbemitteilung zur Informationspflichtendokumentation nach § 307 KAGB) vom 15.10.2015 zur Verfügung gestellten Informationen keine wesentlichen Änderungen ergeben.
c) Hauptanlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten
Vor dem Hintergrund der Anlagestrategie der Fondsgesellschaft ergeben sich Hauptanlagerisiken daraus, dass die Pächterin ihren vertraglichen Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag nicht nachkommen und die Objektbesitzgesellschaft nur teilweise oder gänzlich keine Einnahmen von der Pächterin generieren kann.
Wirtschaftliche Unsicherheiten für die Fondsgesellschaft sind anzunehmen, wenn sich das Marktumfeld für die Erbringung von Pflegedienstleistungen für die Pächterin negativ entwickelt und ihr wirtschaftlicher Erfolg ausbleiben sollte.
2. Weitere Lageberichtsangaben
a) Grundlagen des Unternehmens
Die Fondsgesellschaft ist ein Immobilienfonds, der aufgrund der mittelbaren Investition in eine Sozialimmobilie als nicht risikogemischter, geschlossener inländischer Spezial-Alternativer Investmentfonds semiprofessionellen und professionellen Anlegern ab November 2015 in Deutschland öffentlich angeboten wurde. Im Berichtsjahr wurde das Eigenkapital des Immobilienfonds vollständig platziert und der Fonds geschlossen.
Zur anteiligen Finanzierung des Erwerbs des Investitionsobjektes wurde vor Fondsemission seitens der österreichischen Objektgesellschaft ein langfristiger Darlehensvertrag mit einer 10-jährigen Zinsbindung abgeschlossen.
In dem Bestellungsvertrag und weiteren Verträgen, die der Erwerbs- und Platzierungsphase zuzurechnen sind, wurden unbefristete Dienstleistungsvereinbarungen für die laufende Betreuung der Fondsgesellschaft, der österreichischen Objektgesellschaft, der Anleger und des Investitionsobjektes abgeschlossen.
Bei dem Investitionsobjekt handelt es sich um eine Pflegeheimimmobilie, die von einer regionalen Betreibergesellschaft auf Dauer gepachtet und betrieben wird. Aufgrund der erwarteten Entwicklung in Österreich und der im Rahmen des Erwerbsprozesses erstellten Analysen für den Standort wird planmäßig mit einer für die Betreiberin auskömmlichen Belegung der Einrichtung gerechnet. Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen wird in Österreich von öffentlichen Haushalten sichergestellt: zum einen durch steuerfinanzierte Geldleistungen in Form des Bundespflegegeldes, zum anderen durch steuerfinanzierte Sachleistungen zur Bereitstellung von (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanter Versorgung und weiteren sozialen Diensten. Auf das Bundespflegegeld besteht gemäß Bundespflegegeldgesetz (BPGG) ein Rechtsanspruch, der unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen sowie der Ursache der Pflegebedürftigkeit ist.[1]
Im Zeitpunkt der Emission der Werbemitteilung zur Informationspflichtendokumentation (nach § 307 KAGB) war der Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks einschließlich dem Generalübernehmervertrag über die Herstellung eines Pflegeheims mit 56 Pflegeplätzen abgeschlossen. Zudem war die Immobilie „Seniorenresidenz Steinkellner“ fertig gestellt und an die Pächterin übergeben, mit der ein langfristiger Pachtvertrag abgeschlossen ist. Die Immobilie wurde Ende September 2015 von der Objektgesellschaft übernommen und Anfang Oktober 2015 die Pächterin übergeben.
b) Wirtschaftsbericht
aa) Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen
Der österreichische Pflegemarkt hat laut Statistik Austria im Jahr 2014 ein Marktvolumen von € 5,105 Mrd. erreicht. Davon wurden für die stationäre Pflege € 2,542 Mrd., für die häusliche Pflege € 2,525 Mrd. und für die Tagespflege € 0,038 Mrd. aufgewendet.[2] Die Finanzierung der Pflege erfolgte mit € 3,971 Mrd. zum Großteil durch staatliche Leistungen. Die Aufwendungen der privaten Haushalte waren mit € 1,094 Mrd. deutlich geringer.[3] Unter Annahme der Statistik der Bundespflegegeldbezieher im Dezember 2014 wurden mindestens 457.058 Menschen aus diesen Mitteln versorgt.[4] Etwa 42 % davon wurden Ende 2014 zu Hause durch Angehörige versorgt. Die zweitgrößte Gruppe mit rund 37 % wird durch mobile Dienste und die 24-Stunden-Betreuung versorgt. Rund 16 % aller Pflegebedürftigen wurden Ende 2014 in vollstationären Pflegeeinrichtungen betreut. Weitere Betreuungsformen wie beispielsweise die teilstationäre Betreuung machten nur einen geringen Anteil aus.[5]
Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen wird in Österreich von öffentlichen Haushalten sichergestellt. Zum einen werden steuerfinanzierte Geldleistungen in Form des Bundespflegegeldes gemäß Bundespflegegeldgesetz (BPGG) gezahlt, zum anderen erfolgen steuerfinanzierte Sachleistungen zur Bereitstellung von (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanter Versorgung und weiteren sozialen Diensten. Der Aufwand für Sachleistungen wird gemäß Vereinbarung zwischen Bund und Ländern von den Bundesländern Österreichs getragen. Die Länder verpflichten sich für einen Mindeststandard an ambulanten, teilstationären und stationären Diensten (soziale Dienste) für pflegebedürftige Personen zu sorgen.[6]
Am 01.01.2015 ist die Novelle zum Bundespflegegeldgesetz (BPGG) in Kraft getreten. Wesentliche Neuerung hierbei ist, dass u.a. eine Zugangserhöhung zu den Pflegestufen erfolgte. So muss beispielsweise für die Pflegestufe 1 nun ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden, vormals waren es 60 Stunden, nachgewiesen werden. Zum 01.01.2016 wurde zudem das Pflegegeld um 2 % in sämtlichen Stufen erhöht, sodass jetzt beispielsweise für die Pflegestufe 1 monatlich € 157,30 und für die Pflegestufe 7 monatlich € 1.688,90 gezahlt werden.[7]
Seit Juli 2011 unterstützt der Bund die Länder bei der Bereitstellung der notwendigen Pflegeinfrastruktur zur Langzeitpflege durch das Pflegefondsgesetz. Hiermit werden den Ländern über einen Bevölkerungsschlüssel Mittel aus einem Pflegefonds zugewiesen, der von 2011 bis 2014 Zweckzuschüsse von insgesamt € 685 Mio. gewähren sollte. Für die Jahre 2015 und 2016 wurden den Ländern weitere € 650 Mio. zugesichert.[8]
In 2011 wurden in Österreich 862 Pflegeheime mit 74.870 Betten betrieben.[9] Im März 2016 sind es laut Infoservice des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bereits 891 Einrichtungen.[10] Vor dem Hintergrund der in Österreich prognostizierten demographischen Entwicklung wird die Nachfrage nach einer Pflegeinfrastruktur zukünftig steigen. Während in Österreich im Jahr 2015 zu Jahresbeginn 429.814 Personen 80 Jahre oder älter waren, wird die Anzahl der Menschen in dieser Altersgruppe bis 2030 um 49,3 % steigen, auf dann 641.897 Menschen. Das österreichische Institut für Wirtschaftsforschung ging entsprechend in einer Prognoserechnung aus 2008 davon aus, dass im Jahr 2020 bereits 507.308 Menschen Bundespflegegeld beziehen und im Jahr 2030 mit 631.426 die Zahl der Bundespflegegeldbezieher um +38,2 % höher sein wird als noch 2014. Gleichzeitig wird ein Anstieg der staatlichen Aufwendungen für Geld- und Sachleistungen auf € 5,645 Mrd. in 2020 bzw. € 8,452 Mrd. in 2030 prognostiziert.[11]
Der österreichische Pflegemarkt im Allgemeinen und der stationäre Pflegemarkt im Speziellen sind Wachstumsmärkte und sie werden es aller Voraussicht nach auch bleiben. Die demographischen und gesellschaftlichen Entwicklungen führen zwangsläufig zu einer höheren Nachfrage, die es gilt durch öffentliche und private Institutionen zu bedienen.
bb) Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens
Das Geschäftsjahr war von der Übergabe des Neubaus der Immobilie und der Platzierung des Eigenkapitals geprägt.
Im Geschäftsjahr wurden T€ 2.320 an Kommanditkapital durch die Kommanditisten eingezahlt und langfristiges Fremdkapital in Höhe von T€ 3.300 aufgenommen. Es wurden T€ 2.137 in die Objektgesellschaft eingelegt.
Auf Ebene der Objektbesitzgesellschaften wurde der Verkehrswert der Immobilie in Höhe des Kaufpreises von T€ 4.539 angesetzt. Die Anschaffungsnebenkosten wurden um T€ 1 auf T€ 26 und der Inventarzuschuss um T€ 4 auf T€ 381 abgeschrieben. Auf Ebene der Objektgesellschaft betrugen die Barmittel zum Stichtag rund T€ 113 und die Forderungen T€ 49. Ihnen standen kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 57 gegenüber.
In der Objektgesellschaft erfolgten auf das langfristige Fremdkapital im Berichtsjahr plan- und vertragsmäßig keine Tilgungszahlungen, so dass das Fremdkapital zum Stichtag T€ 3.330 betrug.
Aufgrund der Kosten der Erwerbs- und Platzierungsphase, die im Wesentlichen aus einmaligen Vergütungen bestehen, betrug das Jahresergebnis rund T€ -589 (Realisiertes Ergebnis T€ -224).
Die Zahlungsfähigkeit der Fondsgesellschaft und ihrer Objektbesitzgesellschaft war im Geschäftsjahr 2015 jederzeit gegeben.
cc) Kennzahlen:
Für die Fondsgesellschaft ergeben sich zum Bilanzstichtag 31.12.2015 folgende Kennzahlen:
Eigenkapitalquote:
Die Eigenkapitalquote (Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital [Bilanzsumme zuzüglich der in der Objektbesitzgesellschaft befindlichen Kredite]) beträgt 33,30 %.
Ergebnis aus laufender Tätigkeit:
Ein Überschuss der laufenden Erträge über die laufenden Aufwendungen konnte aufgrund der laufenden Investitionsphase im Geschäftsjahr nicht erzielt werden. Der realisierte Jahresfehlbetrag zum Stichtag betrug T€ 224.
dd) Gesamtaussage
Bei den Einnahmen und Ausgaben kam es im Berichtsjahr zu keinen negativen Abweichungen in Hinblick auf die in den Verkaufsunterlagen kalkulierten Werte. Die Vermögens- und Finanzlage entspricht insgesamt den Erwartungen.
c) Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ergeben.
d) Weitere Angaben
In Hinblick auf das Eigenkapital der Fondsgesellschaft existieren keine umlaufenden Anteile.
Auf Grundlage des Bestellungsvertrages vom 7.10.2015 hat die Fondsgesellschaft die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung AG mit Sitz in Hamburg als Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt. Die Laufzeit des Bestellungsvertrages erstreckt sich bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Fondsgesellschaft, wobei der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 12 (zwölf) Monaten von der Fondsgesellschaft ordentlich gekündigt werden kann. Beide Parteien sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 6 (sechs) Monaten berechtigt.
Vertragliche und außervertragliche Ansprüche auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden sind nach dem Bestellungsvertrag ausgeschlossen, es sei denn, dass (i) eine Partei nachweislich vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, (ii) ein Schaden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit entstanden ist, (iii) eine schuldhafte Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, begangen wurde oder (iv) eine Verletzung von Pflichten aus §306 KAGB ggf. in Verbindung mit § 307 Abs. 3 KAGB vorliegt.
Die einmaligen Initialkosten der Fondsgesellschaft, die an die Hanseatische zu entrichten waren, belaufen sich auf insgesamt € 283.000 inklusive Umsatzsteuer, wovon die Hanseatische € 243.000 an Auslagerungsunternehmen weiterzuleiten hat.
Eine Vergütung für die laufende Verwaltungstätigkeit fiel im Berichtsjahr nicht an.
Wie eingangs ausgeführt, wird der erste Zeitvergleich der Nettoinventarwerte für das Berichtsjahr 2016 angestellt. Eine Wertentwicklung wird deshalb in diesem Lagebericht nicht dargestellt.
e) Angaben zu Vergütungen
Die Fondsgesellschaft und die Objektbesitzgesellschaften bezahlten an die Hanseatische im Berichtszeitraum die vorgenannten Initialkosten. Aus dem Investmentvermögen wurden jedoch weder feste, noch variable Vergütungen an die Mitarbeiter der Hanseatischen geleistet. Diese Mitarbeitervergütungen leistet die Hanseatische ausschließlich aus ihrem eigenem Vermögen.
Ein Carried Interest aus dem Investmentvermögen wurde ebenfalls nicht gezahlt, da ein solcher weder in den Anlagebedingungen vorgesehen, noch vereinbart ist.
Hinsichtlich der Vergütungsgrundsätze und -praktiken der Hanseatischen stehen die festen und variablen Vergütungen der Mitarbeiter der Hanseatischen in einem angemessenen Verhältnis. Entsprechend wird die fixe Vergütung in einer ausreichenden Höhe gewählt und die variable Vergütung derart gestaltet, dass auch ganz auf ihre Zahlung verzichtet werden könnte. Dies gilt insbesondere für den Teil der variablen Vergütungskomponente, der sich einmalig aus den initialen Erlösen der Hanseatischen aus der Fondsemission errechnet.
Der Teil der variablen Vergütungskomponente, der sich aus den Erlösen für die laufende Verwaltung berechnet, ist an den langfristigen Erfolg der von ihr verwalteten Investmentvermögen ausgerichtet. Entsprechend wird Interessenidentität der Mitarbeiter mit den Anlegern an einer langfristigen, erfolgreichen Verwaltung des geschlossenen Investmentvermögens hergestellt.
Nach der Anlagestrategie der Fondsgesellschaft ist nicht vorgesehen, dass während der Bewirtschaftungsphase Immobilien bzw. andere Vermögenswerte für das Investmentvermögen an- oder verkauft werden. Demzufolge werden Anreize ausgeschlossen, durch An- und Verkäufe variable Vergütungen zu generieren.
Eine variable Vergütung wird generell nur gezahlt, wenn das Ergebnis der Hanseatischen dies zulässt. Zudem sind in den Vergütungsregelungen Malusregelungen implementiert, die dazu führen, dass variable Vergütungen ganz oder teilweise nicht erworben werden.
3. Zusätzliche Informationspflichten gem. § 300 KAGB zum Stichtag 31.12.2015
Der prozentuale Anteil der Vermögensgegenstände der Fondsgesellschaft, die schwer zu liquidieren sind und für die deshalb besondere Regelungen gelten, beträgt 0 Prozent zum Stichtag 31.12.2015.
Bei den vorgenannten besonderen Regelungen müsste es sich gem. der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 um eine Regelung handeln, die sich unmittelbar aus der Illiquidität der Vermögenswerte eines Investmentvermögens ergibt, sich auf die speziellen Rückgaberechte der Anleger bei einer bestimmten Art von Investmentanteilen auswirken und die maßgeschneidert oder von der Regelung der allgemeinen Rückgaberechte der Anleger abgetrennt ist.
Derartige besondere Regelungen bestehen bei der Fondsgesellschaft nicht, zumal allgemeine Rückgaberechte bei der Fondsgesellschaft nicht vorgesehen sind.
Das Liquiditätsmanagementsystem der Hanseatischen erfasst und überwacht für das Investmentvermögen die Liquiditätsrisiken. Ferner hat sie darauf zu achten, dass sich das Liquiditätsprofil der Anlagen der Fondsgesellschaft und ihrer Objektbesitzgesellschaft mit ihren Verbindlichkeiten deckt.
Es ergaben sich im Berichtsjahr keine Änderungen zu den ursprünglichen, in der Pro-duktinformation (Werbemitteilung zur Informationspflichtendokumentation nach § 307 KAGB) vom 15.10.2015 dargestellten Regelungen des Liquiditätsmanagementsystems der Fondsgesellschaft.
Die Fondsgesellschaft hat in 2014 mittelbar über die Objektbesitzgesellschaft das Grundstück, belegen Pestalozzistraße 90 in A-8700 Leoben (Österreich) erworben und im selben Jahr einen Generalübernehmervertrag zur Herstellung eines Pflegeheims mit 56 Pflegeplätzen abgeschlossen. Die Abnahme und Übergabe des Neubaus durch bzw. an die Objektgesellschaft erfolgte am 29.09.2015, die Übergabe an die Pächterin erfolgte am 01.10.2015. Für die Immobilie „Seniorenresidenz Steinkellner“ in Leoben (Österreich) wurde ein langfristiger Pachtvertrag mit der Ewald Steinkellner GmbH abgeschlossen. Aus der Verpachtung sollen Überschüsse realisiert werden.
Durch die Verpachtung der Immobilie in der Objektbesitzgesellschaft unterliegt die Fondsgesellschaft mittelbar Marktpreis-, Adressenausfall-, Liquiditäts- sowie operationellen Risiken im Sinne von § 5 Abs. 3 KAVerOV. Das Risikomanagementsystem der Hanseatischen hat den Lebenszyklus der Fondsgesellschaft in fünf Phasen eingeteilt, in denen die genannten Risiken in unterschiedlicher Ausprägung auftreten können: Due Diligence, Erwerb und Finanzierung, Konzeption und Vertrieb, Bewirtschaftung sowie Liquidation/Veräußerung. Die Hanseatische hat die Subrisiken jeder Phase identifiziert. In Abhängigkeit vom Lebenszyklus der Fondgesellschaft und ihrer Objektbesitzgesellschaft überwacht sie die vordefinierten Risikolimits der Phase und schreitet bei Limit-Überschreitungen ein.
Zum Stichtag befanden sich die Fondsgesellschaft und die Objektbesitzgesellschaft in der Bewirtschaftungs-Phase. Dementsprechend hat die Hanseatische laufend die Pachteingänge der Objektbesitzgesellschaft überwacht. Um frühzeitig etwaige risikobehaftete Entwicklungen beim Pächter erkennen zu können, wertet die Hanseatische unter anderem zusätzlich regelmäßig die Auslastungssituation aus.
Größere, ungeplante Aufwendungen werden dem Risikomanagement intern gemeldet, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen (z.B. Ausschüttungsreduzierungen zur Ansammlung zusätzlicher Liquidität) durchführen zu können. Die Nutzung regelmäßiger eigener Objektbesichtigungsberichte und die Überwachung etwaiger gesetzlicher neuer Anforderungen für den Betrieb oder den Objektstandort ermöglichen es der Hanseatischen, potenziell wertmindernde Faktoren zeitnah zu erkennen.
Im Berichtsjahr 2015 waren keine Risikosteuerungsmaßnahmen nötig, da entsprechende Risikolimits nicht überschritten wurden. Dies betrifft insbesondere Einnahmen-Ausgaben-Abweichungen und Wertentwicklungen.
Der maximale Umfang von Krediten, den die Fondsgesellschaft einschließlich ihrer Objektbesitzgesellschaft einsetzen kann, liegt in Übereinstimmung mit den Anlagebedingungen bei maximal 80,00 Prozent des Verkehrswertes der in der Fondsgesellschaft und ihrer Objektbesitzgesellschaft befindlichen Vermögensgegenstände zuzüglich der in der Objektbesitzgesellschaft befindlichen Kredite. Zum Stichtag 31.12.2015 betrug der Umfang der Kredite der Fondsgesellschaft einschließlich ihrer Objektbesitzgesellschaft 64,31 Prozent des Verkehrswertes der in der Fondsgesellschaft und ihrer Objektbesitzgesellschaft befindlichen Vermögensgegenstände zuzüglich der in der Objektbesitzgesellschaft befindlichen Kredite.
Die Wiederverwendung von etwaigen Sicherheiten oder sonstige Garantien, die im Rahmen von Leverage-Geschäften gewährt werden, sind weiterhin nicht vorgesehen. Entsprechend gab es im Berichtszeitraum auch keine Änderungen etwaiger Rechte hierzu.
Die Gesamthöhe des Leverage der Fondsgesellschaft und ihrer Objektgesellschaft zum Stichtag 31.12.2015 beträgt 3,04 (Bilanzsumme zuzüglich Kreditfinanzierungen in der Objektbesitzgesellschaft im Verhältnis zum Nettoinventarwert).
Hamburg, den 3. Juni 2016
gez. Harald Niedergesäß, Austria XIII Verwaltungs GmbH, Komplementärin
gez. Peter Stein, Austria XIII Verwaltungs GmbH, Komplementärin
gez. Harald Niedergesäß, JN Verwaltungsgesellschaft mbH, geschäftsführende Kommanditistin
[1] Bundespflegegeldgesetz. Fassung 26.08.2014
[2] Statistik Austria: Current expenditure on health care by functions and financing schemes in Austria, 2014 (in million euros), Abruf am 09.03.2016.
[3] Statistik Austria: Current expenditure on health care by functions and financing schemes in Austria, 2014 (in million euros), Abruf am 09.03.2016.
[4] Statistik Austria: Bundespflegegeldbezieherinnen und -bezieher sowie Ausgaben für das Bundeslands 2014,
Wert von Dezember 2014. Abruf unter: http://www.statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_
gesellschaft/soziales/sozialleistungen_auf_bundesebene/bundespflegegeld/034778.html, Zugriff am 29.07.2015.
[5] Sozialministerium Österreich, Vortrag SC Mag. Manfred Pallinger:
Einfluss der Pflegepolitik auf Seniorenimmobilien, Novelle zum Bundespflegegeldgesetz und politischer Rahmen, 24.02.2015.
[6] Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen. Artikel 3. Absatz 1. Fassung 28.08.2014.
[7] Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz: Österreichischer Pflegevorsorgebericht 2014, S. 8.
[8] Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz: Österreichischer Pflegevorsorgebericht 2012, S.15 und S.16.
[9] Kommunalkredit Austria. Initiative Pflege der Kommunalkredit Austria. 2011.
[10] Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Abruf unter:
https://www.infoservice.sozialministerium.at/InfoService2/main?execution=e2s13, Zugriff am 02.10.2015.
[11] Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung:
Mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegevorsorge. 2008, S. 21 (Basisszenario) und S. 29 (Mittelszenario).
Bilanz zum 31. Dezember 2015
A. AKTIVA
31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
||
INVESTMENTANLAGEVERMÖGEN | |||
1. Beteiligungen | 1.782.844,96 | 60.990,00 | |
2. Aktive Rechnungsabgrenzung | 8.000,00 | 0,00 | |
3. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten | 0,00 | 26.014,42 | |
1.790.844,96 | 87.004,42 | ||
B. PASSIVA |
|||
31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
||
1. Rückstellungen | 5.380,00 | 0,00 | |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 90,00 | |
3. Sonstige Verbindlichkeiten | 55.231,56 | ||
a) gegenüber Gesellschaftern | 19.241,56 | 25.924,42 | |
b) Andere | 35.990,00 | 35.990,00 | |
4. Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile | 25.000,00 | 25.000,00 | |
5. Eigenkapital | 1.705.233,40 | ||
a) Kapitalanteil der persönlich haftenden Gesellschafterin | 0,00 | 0,00 | |
b) Kapitalanteile der Kommanditisten | 2.069.609,92 | 0,00 | |
– davon ausstehende Einlagen EUR 5.500,00 (VJ.: EUR 5.500,00) | |||
c) Rücklagenkonto für Zeitwertänderung | -364.376,52 | 0,00 | |
1.790.844,96 | 87.004,42 |
Gewinn- und Verlustrechnung
für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015
2015 EUR |
19.8. – 31.12.2014 EUR |
||
INVESTMENTTÄTIGKEIT | |||
1. Erträge | |||
Zinsen und ähnliche Erträge | 60,00 | 0,00 | |
Summe der Erträge | 60,00 | 0,00 | |
2. Aufwendungen | |||
a) Verwaltungsvergütung | -45.355,00 | 0,00 | |
b) Verwahrstellenvergütung | -1.333,33 | 0,00 | |
c) Prüfungs und Veröffentlichungskosten | -5.000,00 | 0,00 | |
d) sonstige Aufwendungen | -172.744,14 | -1.014,42 | |
Summe der Aufwendungen | -244.432,47 | -1.014,42 | |
3. Ordentlicher Nettoertrag | -244.372,47 | -1.014,42 | |
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -244.372,47 | -1.014,42 | |
5. Zeitwertänderung | |||
Aufwendungen aus der Neubewertung | -364.376,52 | 0,00 | |
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres | -364.376,52 | 0,00 | |
6. Ergebnis des Geschäftsjahres | -588.748,99 | -1.014,42 | |
7. Einstellungen in den Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile | 0,00 | -25.000,00 | |
8. Belastung der Kapitalkonten | 224.372,47 | 26.014,42 | |
9. Belastung des Rücklagenkontos für Zeitwertänderung | 364.376,52 | 0,00 | |
10. Bilanzgewinn/Bilanzverlust | 0,00 | 0,00 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2015
Allgemeines
Die IMMAC Austria Sozialimmobilie XIII Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft ist ein Spezial Alternativer Investmentfonds (AIF) im Sinne des Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB). Die Fondsgesellschaft wird durch eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) im Sinne des § 1 Abs. 16 i.V. § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB verwaltet.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 der IMMAC Austria Sozialimmobilie XIII Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft wurde nach den Vorschriften des HGB unter Berücksichtigung des KAGB, der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Von den Erleichterungen für kleine Gesellschaften gemäß § 274 a, 288 Abs. 1 i.V. 267 Abs. 1, 3, 264 a HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die IMMAC Austria Sozialimmobilie XIII Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft wurde am 19. August 2014 errichtet und ist unter der Nummer HRA 117999 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Der Bestellungsvertrag mit der KVG wurde am 7. Oktober 2015 geschlossen. Die Vertriebsgenehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde mit Schreiben vom 11. November 2015 erteilt.
Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften des § 158 KAGB i.V.m. § 135 Abs. 3 KAGB und § 21 KARBV in Staffelform.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 158 KAGB i.V.m. § 22 KARBV in Staffelform Die Aufwendungen und Erträge werden jeweils nach Sachbereichen getrennt untereinander angeordnet.
Bilanzierungs‑ und Bewertungsgrundsätze
Die Beteiligungen werden mit dem Verkehrswert bewertet. Der Verkehrswert an der Immobilien-Gesellschaft wird gemäß § 31 Abs. 3 KARBV auf der Grundlage der Vermögensaufstellung zum Bewertungsstichtag ermittelt. Der in der Vermögensaufstellung dargestellte Verkehrswert der Immobilie der Beteiligungsgesellschaft wird durch die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft ermittelt und mitgeteilt. Als Bewertungsmodell wurde das Ertragswertverfahren zugrunde gelegt. Analog gemäß § 271 Abs. 1 Nr. 1 KAGB ist für den Zeitraum von 12 Monaten nach Erwerb der Kaufpreis anzusetzen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Stichtag mit den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen laufzeitadäquaten Zinssätzen abgezinst. Die zu erwartenden zwischenzeitlichen Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Überblick
Die IMMAC Austria Sozialimmobilie XIII Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft hat mittelbar über eine österreichische Objektgesellschaft in eine Sozialimmobilie der stationären Altenpflege investiert.
Insgesamt ergibt sich für die Fondsstruktur unter Berücksichtigung der anzuwenden Rechnungslegungsvorschriften zum Bilanzstichtag nachfolgender Vermögensüberblick:
IMMAC Austria Sozialimmobilie XIII Renditefonds GmbH & Co. KG T€ |
APH XIIIIMMAC GmbH T€ |
gesamt T€ |
|
Verkehrswert der Immobilie | 0 | 4.539 | 4.539 |
Anschaffungsnebenkosten | 0 | 26 | 26 |
Inventarzuschuss | 0 | 381 | 381 |
Beteiligung an Komplementärin | 25 | 0 | 25 |
Beteiligung an Kapitalgesellschaft | 35 | 0 | 35 |
Forderungen | 0 | 50 | 50 |
Barmittel | 0 | 114 | 114 |
Aktive Rechnungsabgrenzung | 8 | 0 | 8 |
Wert der Vermögensgegenstände | 68 | 5.110 | 5.178 |
Kredite | 0 | -3.330 | -3.330 |
Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Sonderposten | -86 | -57 | -143 |
Nettoinventarwert | -18 | 1.723 | 1.705 |
Gemäß Anlagebedingungen ist die Kreditaufnahme durch die Gesellschaft bis zur Höhe von 80 % des Verkehrswertes der in der Gesellschaft befindlichen Vermögensgegenstände möglich.
Bei Verkehrswerten von insgesamt T€ 5.178 ergibt sich für den Spezial-AIF eine Kreditbelastung in Höhe von 64,31 %.
Erläuterungen zur Bilanz
Beteiligungen
Die IMMAC Austria Sozialimmobilie XIII Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft hält Beteiligungen an folgenden Gesellschaften:
Gesellschaft | Beteiligungshöhe | Erwerbszeitpunkt | Nettoinventarwert (KAGB) | Abschreibungen |
Austria XIII Verwaltungs GmbH, Hamburg | 100 % | 20.06.2014 | 25 T€ | 0 T€ |
APH XIII IMMAC GmbH, Graz/Österreich | 100 % | 09.08.2012 | 35 T€ | 0 T€ |
APH XIII IMMAC GmbH & Co. KG, Graz/Österreich | 99 % | 01.09.2014 | 1.723 T€ | 364 T€ |
Transaktionskosten für den Erwerb der Vermögensgegenstände sind im Geschäftsjahr mittelbar auf Ebene der Objektgesellschaft entstanden und nachstehend nach § 25 Abs. 5 Nr. 1 lit. j KARBV dargestellt. Weitere Transaktionskosten sind im Geschäftsjahr nicht angefallen.
Erläuterungen zur Beteiligung an der APH XIII IMMAC GmbH Co. KG, Graz/Österreich
Auf der Grundlage der Vermögensaufstellung zum Bilanzstichtag beträgt der Nettoinventarwert für die APH XIII IMMAC GmbH Co. KG, Graz/ÖsterreichT€ 1.723.
Die folgende Darstellung enthält sämtliche Informationen gemäß § 25 Abs. 5 KARBV:
a) Grundstücksgröße | 4.400 m² |
b) Art und Lage | Alten-und Pflegeeinrichtung |
Pestalozzistraße 90, A-8700 Leoben | |
c) Baujahr | 2015 |
Fertigstellung des Gebäudes Erwerbsjahr Grundstück (Übergang von Nutzen und Lasten) | 9/20159/2014 |
d) Gebäudenutzfläche | 2.673 m² |
e) Leerstandsquote | 0 % |
f) Nutzungsentgeltausfallquote | 0 % |
g) Fremdfinanzierungsquote | 73,37 % |
h) Restlaufzeiten der Nutzungsverträge | 24,75 Jahre |
i) Anschaffungskosten | 4.538.876,00 € |
j) Anschaffungsnebenkosten | 26.792,48 € |
Aufgliederung | % in Bezug auf den Kaufpreis | Betrag in € |
Grunderwerbsteuer | 4,20 | 6.488,16 |
Notargebühren | 5,35 | 8.264,30 |
Sonstige Kosten | 7,79 | 12.040,02 |
Summe ANK | 17,34 | 26.792,48 |
Abschreibung (anteilig 10 Jahre) | -0,43 | -669,81 |
Buchwert | 16,91 | 26.122,67 |
Kaufpreis Grundstück | 100,00 | 154.480,00 |
Anschaffungskosten Gebäude | 4.384.396,00 | |
k) wesentliche Ergebnisse des Wertgutachtens | keine | |
l) etwaige Bestand- und Projektentwicklungsmaßnahmen | keine |
Rückstellungen
Die Rückstellungen betreffen Kosten der Jahresabschlussprüfung und der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von T€ 19 (Vorjahr T€ 13) die Komplementärin. Außerdem betreffen die Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 1 (Vorjahr T€ 1) die Kommanditeinlageverpflichtung gegenüber der APH XIII IMMAC GmbH & Co. KG, Graz, Österreich und in Höhe von T€ 35 (Vorjahr: T€ 35) den Abtretungspreis für die Geschäftsanteile für die APH XIII IMMAC GmbH, Graz/Österreich.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.
Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile
Die Bildung des Ausgleichspostens für aktivierte eigene Anteile erfolgte gemäß § 264c Abs. 4 HGB für die aktivierten Anteile an der Komplementärgesellschaft.
Eigenkapital (Fondsvermögen)
Der Nettoinventarwert der Fondsgesellschaft beträgt zum Stichtag: T€ 1.705.
Der Gesamtbetrag der angebotenen Anteile beträgt T€ 2.320. Der Mindestanteil an der Fondsgesellschaft beträgt T€ 200. Auf der Grundlage der Mindestzeichnungssumme konnten maximal 11 Anteile ausgegeben werden. Diese Anteile hätten rechnerisch zum Stichtag jeweils einen Nettoinventarwert in Höhe von € 155.021.
Verwendungsrechnung | 31.12.2015 € |
31.12.2014 T€ |
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -224.372,47 | -1 |
davon Einstellung in den Ausgleichsposten für eigene Anteile: | 0,00 | -25 |
2. Belastung der Kapitalkonten | 224.372,47 | 26 |
3. Bilanzgewinn / Bilanzverlust | 0,00 | 0,00 |
31.12.2015 € |
31.12.2014 T€ |
|
Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Komplementärin | ||
I. Wert des Eigenkapitals der Komplementärin am Beginn des Geschäftsjahres | 0,00 | 0 |
II. Veränderungen des Geschäftsjahres | 0,00 | 0 |
III. Wert des Eigenkapitals der Komplementärin am Ende des Geschäftsjahres | 0,00 | 0 |
Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten | ||
I. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Beginn des Geschäftsjahres | -26.014,42 | 0 |
II. Veränderungen des Geschäftsjahres | ||
1. Zwischenentnahmen | -3,19 | 0 |
2. Mittelzufluss (netto) | ||
a) Mittelzufluss aus Gesellschaftereintritten | 2.320.000,00 | 0 |
3. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendung | -224.372,47 | -26 |
4. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -364.376,52 | 0 |
III. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Ende des Geschäftsjahres | 1.705.233,40 | -26 |
Die Kapitalkonten gliedern sich gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen wie folgt:
Kommanditisten | ||||
Komple- mentärin € |
Gründungs- kommanditisten € |
diverse Kapitalanleger € |
Summe € |
|
Haftkapitalkonto I | 0,00 | 5.000,00 | 232.000,00 | 237.000,00 |
Nicht geleistete Einlagen | 0,00 | -5.000,00 | 0,00 | -5.000,00 |
Kapitalrücklagekonto II | 0,00 | 0,00 | 2.088.000,00 | 2.088.000,00 |
Entnahmekonto III | 0,00 | 20.676,58 | 0,00 | 20.676,58 |
laufendes Konto IV | 0,00 | 0,00 | -271.066,66 | -271.066,66 |
Kapitalanteile | 0,00 | 20.676,58 | 2.048.933,34 | 2.069.609,92 |
Rücklage Zeitwertänderung | -364.376,52 | |||
Eigenkapital | 1.705.233,40 |
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Zinsen und ähnliche Erträge
Die Zinsen und ähnliche Erträge betreffen Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen.
Zeitwertveränderung
Das nicht realisierte Ergebnis resultiert aus der Neubewertung der Beteiligung.
Gesonderte Darstellung der Gesamtkosten und -vergütungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert* des Publikumsvermögens:
Betrag in € |
prozentual zum Ø Nettoinventarwert* | |
Durchschnittlicher Nettoinventarwert* | 1.705.233,40 | 100,00 % |
Gesamtkosten | 224.432,47 | 13,16 % |
– Verwaltungsgebühren an die KVG (Erwerbsphase) | 40.000,00 | 2,35 % |
– Verwaltungsgebühren an die KVG (Erwerbsphase / Auslagerung) | 8.000,00 | 0,47 % |
Gesamtvergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft | 48.000,00 | 2,82 % |
– Gebühren BaFin | 1.532,00 | 0,09 % |
– Gebühren externe Objektbewertung | 5.355,00 | 0,31 % |
– Vergütungen für die Verwahrstelle | 1.333,33 | 0,08 % |
– Vergütungen an Dritte | 46.400,00 | 2,72 % |
– Vergütungen für die Vermittlung von Anteilen | 116.000,00 | 6,80 % |
sonstige einmalige Vergütungen | 170.620,33 | 10,00 % |
sonstige Kosten | 5.812,14 | 0,34 % |
* Zum Vorjahresstichtag befand sich der AIF in der Investitions- bzw. Platzierungsphase. Da insofern ein Bezug auf den durchschnittlichen Nettoinventarwert nicht aussagekräftig wäre, wurde hier der durchschnittliche Nettoinventarwert mit dem Stichtagswert gleichgesetzt.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und anderen Haftungsverhältnissen für fremde Verbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigt unverändert keine Mitarbeiter.
Gesellschaftsorgane
Persönlich haftende Gesellschafterin
Komplementärin der Gesellschaft ist die Austria XIII Verwaltungs GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von T€ 25. Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Harald Niedergesäß, Finanzkaufmann, Hamburg und Peter Stein, Rechtsanwalt, Hamburg.
Geschäftsführung
Neben der Komplementärin ist die Kommanditistin JN Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, zur Vertretung und Geschäftsführung der IMMAC Austria Sozialimmobilie XIII Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft berechtigt. Geschäftsführer der JN Verwaltungsgesellschaft mbH ist Herr Harald Niedergesäß, Finanzkaufmann, Hamburg.
Gesamtbezüge für Gesellschaftsorgane
Die persönlich haftende Gesellschafterin und die geschäftsführende Kommanditistin haben im Geschäftsjahr keine Haftungsvergütung bzw. Geschäftsführungsvergütung erhalten.
Hinsichtlich der Angaben über Vergütungen und hinsichtlich der Angaben gemäß § 300 KAGB verweisen wir auf den Lagebericht.
Hamburg, den 3. Juni 2016
Die Geschäftsführung
gez. Harald Niedergesäß, Austria XIII Verwaltungs GmbH, Komplementärin
gez. Peter Stein, Austria XIII Verwaltungs GmbH, Komplementärin
gez. Harald Niedergesäß, JN Verwaltungsgesellschaft mbH, geschäftsführende Kommanditistin
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der IMMAC Austria Sozialimmobilie XIII Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 159 Satz 1 KAGB i.V.m. § 136 Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens u nd über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft.
Hamburg, den 10. Juni 2016
TPW GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Martina Hertwig, Wirtschaftsprüferin
gez. Aykut Bußian, Wirtschaftsprüfer
Entsprechenserklärung – Erklärung der gesetzlichen Vertreter
Gemäß § 158 Abs. 1 KAGB i.V.m. § 135 Abs. 1 S. 2 Ziff. 3 KAGB i.V.m. §§ 264 Abs. 2 S. 3, 289 Abs. 1 S. 5 HGB
Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Hamburg, den 3. Juni 2016
Die Geschäftsführung
gez. Harald Niedergesäß, Austria XIII Verwaltungs GmbH, Komplementärin
gez. Peter Stein, Austria XIII Verwaltungs GmbH, Komplementärin
gez. Harald Niedergesäß, JN Verwaltungsgesellschaft mbH, geschäftsführende Kommanditisti
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