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Immer mehr Verfahren gegen Lombardium Vermittler

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Auch am Freitag, den 13. Oktober 2017, gab es wieder zwei Verfahren gegen Anlagevermittler vor dem Landgericht Leipzig, wie wir erfahren haben. In den letzten Wochen haben wir von über 20 Anlegern der Lombardiumfonds ähnliche Mitteilungen bekommen. Sie wollen nicht mehr warten, sie sind es leid von ihrem Vermittler erzählt zu bekommen „Alles wird gut“.

Sie wollen einfach nur von einem Gericht erfahren, ob der Vermittler, der ihnen dieses Produkt verkauft hat, da alles richtig gemacht hat. Viele Verfahren dieser Art zeigen mittlerweile, dass so manches Gericht daran Zweifel hat. Das führt dann natürlich konsequenterweise zur Verurteilung der Vermittler, dem Kunden Schadensersatz zu bezahlen. Nahezu alle Vermittler haben nach unserer Kenntnis eine Vermögensschadenshaftpflicht, das heißt im Falle einer Verurteilung des Beraters zu Schadensersatz kommt diese Versicherung dem Anleger gegenüber für den entstandenen Schaden auf. Zusätzlich werden dann natürlich auch noch die angefallenen Prozesskosten und vorgerichtlichen Kosten ersetzt.

Wir fragen uns eigentlich schon seit über einem Jahr, „warum nicht jeder geschädigte Anleger, solch eine gerichtliche Prüfung vornehmen lässt?“ Schaden kann dem Anleger das kaum, denn wie wir bereits berichtet haben, gibt es ja das Angebot eines Prozessfinanzierers aus Wien, der das gesamte Prozesskostenrisiko bereit ist, zu übernehmen. Einfacher kann man es einem Anleger eigentlich nicht machen. Natürlich erwartet der Prozesskostenfinanzierer dafür im Erfolgsfall eine Beteiligung am Erlös, was wir aus unserer Sicht für legitim halten.

Jeder Cent, den der Anleger auf diese Art und Weise zurückbekommt, ist ein Cent weniger Verlust mit dieser Kapitalanlage. Den Verlust für den jeweiligen Anleger zu minimieren, darum geht es doch in der Hauptsache, zumindest aus unserer Sicht.

Auch die Frage der Inhaftungsnahme des Erstellers des Ratings für das Produkt stellt sich für uns natürlich auch weiterhin, denn das Produkt Lombardium mit „Festgeld zu vergleichen“ ist dann schon abenteuerlich. Kann der Anleger nachweisen, dass genau dieses Rating letztlich seine Entscheidung dahingehend beeinflusst hat, die Investition zu tätigen, dann ist auch das sicherlich einen Versuch wert, wieder an sein investiertes Kapital zu kommen.

Anleger sollten jedenfalls jede Chance nutzen, ihr Kapital wiederzubekommen.

12 Kommentare

  • Sag mal JS was soll der Quatsch, dann kannst du mit deiner Frau mal Essen gehen,hast du
    eigendlich nicht den Sinn dieser Geschichte verstanden?

    Wo ist denn das ganze Geld der IG abgelegt,das würde mich mal interessieren?

    • Ingeborg, Du musst nur richtig lesen. Der Beitrag bei der IG ist 100,- € im Jahr und wenn man die durch Austritt spart, kann man einmal gut Essen gehen. (Es war also witzig gemeint) Und wenn Du vom „ganzen Geld abgelegt“ sprichst, also 100 x NACH der Insolvenz Eröffnung beigetretenen Anleger, geht Dich das nur etwas an, wenn Du beigetreten wärst. Dann wüstest Du auch was dort gemacht worden ist. Also, mir ist es ist es -zumindest bis jetzt- die 100 wert. Im Verhältnis zu meinen 100.000 € ist das billig.

      • JS,was ist dort gemacht worden bis heute bei der IG?
        ausser falscher Hoffnung?
        Ich weiß das Schreiben an uns ist lang was alles gut gemacht wurde,bestimmte Herren
        wisse das auch ganz gut auf zu listen,aber 95 % davon wären auch ohne IG
        eingetreten.

        Und wenn du von Anfang an dabei wärst bei der IG, sind es schon 200,-€ zu deiner Info!
        Was muß das für ein Betrag sein der da vieleicht auf dem Konto liegt von der IG!

        Ich bin immer noch auf dem gleichen Stand wie vor 2 Jahren,denn diese
        Insolvenz,hat uns bis heute gar nichts gebracht und wenn du dich auskennen würdest, müsstest du wissen dass der Insolvenzverwalter nicht auf der Seite
        der Anleger steht und bis die Herren fertig sind ist eh nicht mehr viel da mit solchen
        Stundenvergütungen und sonstigem.
        Der Insovenzverwalter schaut dass es für Ihn stimmt nicht für die Anleger,das ist
        zumindestens meine Meinung.
        Was bekommen wir für Auskünfte? keine, egal was wir bewegen möchten brauchen wir anwaltliche Hilfe,sogar um unsere Ansprüche geldend zu machen müssen wir zum Anwalt,die wieder mit Kosten verbunden sind und keine Garantie für Gerechtigkeit darstellt,so dass am Ende noch mehr Geld in den Sand
        gesetzt wird.
        Fachleute sagen 3% bis 5% mit dem kann man eventuell noch rechnen in 5 bis 8 Jahren,toll was die IG so macht für uns!
        Ab nächstem Jahr 18 sind es schon 300,-€ pro Anleger was man an die IG gezahlt hat dann platzt
        das Konto aus allen Nähten,wenn alle pünktlich zahlen

        • Wen juckt’s ? Kohle verbrannt, fertig, weitermachen …..
          So ist das im Leben ! Glaubt Ihr wirklich, dass irgendjemand irgendwas irgendwann zurück bezahlt ?
          Geht zum Anwalt, der zieht Euch die restliche Kohle aus der Tasche ! Ansonsten Ergebnis erwartungsgemäss 0 EUR !
          So long …..

          • Heute habe ich in der Post eine Nachricht erhalten, dass ich aus einem Insolvenzverfahren von 2011 eine Zahlung von 1,01 % der Beteiligungssumme erhalten. Bei Lombardium erwarte ich 3 – 5 %

  • Ja genau um die Fristen geht es ja Herr JS. Herr Stütz hat nun auch schon einige Prozesse verloren und muss sicherlich Schadensersatz leisten. Ich werde nun einen Rechtsanwalt beauftragen um gegen meinen Berater vorzugehen.Diese IG Lombard ist eine Sammlung von Vermittlern um sich selber vor Klagen zu schützen, so schrieb deises Portal hier. Ich befürchte nun die haben Recht gehabt damit. Peter Stütz und Dr. Sieprath verbreiten viel Hoffnung, aber wenig Konkretes. Ich werde nun klagen, ohne wenn und aber. Die IG war die falsche Entscheidung. Es geht um mein Geld was ich durch Gauner verloren habe! Da sind die Berater nicht Unschuldig dran.

    • Was mich wundert: Immer wieder wird von gewonnenen Verfahren berichtet. Aber niemand, der solche Meldungen verbreitet, gibt das AZ und das Gericht bekannt. Daher ist es für mich bisher nur heisse Luft. Ich bin nur ein Anleger, der schon im Mai 2014 eine Strafanzeige gegen Wüstemann und Mieth in Hamburg angeleiert hat. Das wurde dann irgenwann auf Ebeling erweitert, aber was ist passiert? NICHTS ! Eine wirkliche Hilfe wäre, wenn ein Kläger der gewonnen und schon sein Geld zurück erhalten hat für alle Anderen mal sein Gericht und das dazu gehörende Aktenzeichen hier einstellt, das wäre doch mal was. Aber die lesen das hier leider nicht, weil die Angelegenheit für sie erledigt ist. Und wenn man in der IG ist, sofort kündigen, dann ist man die Belastung für 2018 in Höhe von 100,- € los. Frist einen Monat zum Jahresschluss, es sind also noch 4 Tage Zeit.

      • Übrigens: Bisher ist erst ein Urteil (mit AG und Nr.) bekannt, in welchem die Klage abgewiesen wurde.
        Zitat aus dem Urteil:

        „Das Anlagekonzept der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hält auch einer kritischen Überprüfung stand. Gerade weil die Anlegergelder durch Pfänder bis zu 200 % gesichert wurden, liegt ein eher sicheres Anlagemodell vor. Die vom Kläger vorgetragene gegenteilige Auffassung ist nicht nachvollziehbar. Grund für das Scheitern des Geschäftsmodells waren schließlich auch nicht Fehler im Anlagemodell als solchem, sondern kriminelle Aktivitäten der Verantwortlichen.“

    • IG-Mitglied,
      eine Frage,woher stammt diese Information,Herr Stütz hätte schon einige Prozesse verloren?
      Da würde ich mich aber genau erkundigen bevor ich so was hier schreibe,hast du sicher gemacht,ich habe
      dieses noch nirgendwo gelesen oder gehört.

  • Ich möchte meinen Namen hier nicht nennen, bin aber Geschädigter und Mitglied der IG. Ich dachte da wären ehrliche Leute am Werk, aber da scheint man nochmal nur abkassieren zu wollen. Jetzt schon wieder ein njeuer Jahresbeitrag und erreicht hat der feine Herr Rechtsanwalt Dr. Sieprath nichts für die Anleger. Sein Konto hat sich bestimmt gut aufgefüllt mit Honoraren der IG Lombard. Es ist vielleicht doch so, wie Herr Bremer immer geschrieben hat. Wir sollten den Berater verklagen. Ich werde das auch tun. Irgendwann verliert man die Geduld mit leeren Versprechungen. Peter Stütz und Rechtsanwalt Dr. Sieprath geniessen bei mir kein Vertrauen mehr.

    • Also alles in Ehren: Der Beitrag ist 100,- € im Jahr, einhundert!!! Das zwingt ja niemand ein Mitglied zu werden. Aber beide genannten Personen und die sind im Gläubiger Beirat und das ist ja schließlich auch etwas. Nur dürfen die halt keine Interna „verbreiten“. Dann ist es wohl so, dass Sieprath nicht an der IG „beteiligt“ ist. Sein Klient ist die IG. Mein Ratschlag, tritt aus, dann sparst Du 100 € und Du kannst mit Deiner Frau mal essen gehen- oder mit den 100 € für eine Klage gegen den Berater verwenden. Nur, da gibt es Fristen und Du musst den Betrag ordenlich aufstocken.

  • Welcher Anwalt macht hier „Reklame“ ? Es wäre hilfreicher wenn zumindest die Entscheidung des Gerichts vom 13. 10. veröffentlicht würde. Dann zum letzten Satz: Wie kann ein Anleger NACHWEISEN das er die Anlage gezeichnet hat, sie wäre mit einem Festgeld zu vergleichen. Und dann über einen Prozesskosten Finanzierer. Nur über 15000 Euro Beteiligungen werden dort angenommen. Und dann nimmt er 40% „Beteiligung“. Meiner Kenntnis nach gibt es bis heute KEIN URTEIL welches rechtskräftig ist. Wenn es eines gibt dann soll der Schreiber doch mal Ross und Reiter nennen!

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