Keine gute Bilanz, die das Unternehmen dort aktuell veröffentlicht hat, denn der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditisten ist erneut angestiegen, wie man der Bilanz entnehmen kann. Zeit zum Handeln!Immo Invest 5 GmbH & Co. KG
Aschaffenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
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A. Anlagevermögen | 2.876.019,44 | 2.891.521,44 |
I. Sachanlagen | 2.876.019,44 | 2.891.521,44 |
B. Umlaufvermögen | 68.473,84 | 34.607,77 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 48.626,28 | 13.630,95 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 19.847,56 | 20.976,82 |
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten [Aktivseite] | 141.634,65 | 129.309,20 |
Summe Aktiva | 3.086.127,93 | 3.055.438,41 |
Passiva |
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31.12.2017 EUR |
31.12.2016 EUR |
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A. Rückstellungen | 6.000,00 | |
B. Verbindlichkeiten | 3.084.756,93 | 3.049.438,41 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.371,00 | |
Summe Passiva | 3.086.127,93 | 3.055.438,41 |
Anhang
Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Immo Invest 5 GmbH & Co. KG (Amtsgericht Aschaffenburg, HR A 5235), die Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt für kleine Kapitalgesellschaften angewandt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht.
Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und fünf Jahren.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
a) Anlagevermögen
Die Gesellschaft hat von den Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB in Verbindung mit § 284 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Veröffentlichung eines Anlagenspiegels verzichtet.
b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen gegen Gesellschafter.
c) Flüssige Mittel
Der Posten enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten.
d) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Die Gesellschaft ist zum 31.12.2017 mit EUR 141.634,65 handelsrechtlich überschuldet. Für bestehende Gesellschafterdarlehen und einem weiteren Darlehen wurden in Höhe von insgesamt EUR 365.000,00 Rangrücktritte erklärt, so dass die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft nach Auffassung der Geschäftsführung als überwiegend gesichert angenommen werden kann.
e) Eigenkapital
Das Kommandit-Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 10.000,00
f) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten (Vorjahr in TEUR in Klammern):
Gesamtbetrag | bis zu einem | Zwischen einem | von mehr als | |
31.12.2017 | Jahr | und fünf Jahren | fünf Jahren | |
EUR | EUR | EUR | EUR | |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.594.666,32 (2.549) |
17.955,92 (68) |
0,00 (0) |
2.576.710,40 (2.481) |
Verbindlichkeiten aus | 11.705,58 | 11.705,58 | 0,00 | 0,00 |
Lieferungen und Leistungen | (27) | (27) | (0) | (0) |
Sonstige Verbindlichkeiten | 478.385,03 | 478.385,03 | 0,00 | 0,00 |
(473) | (473) | (0) | (0) |
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. EUR 309.563,76 (VJ: EUR 309.563,76) enthalten.
Sonstige Angaben
Personal
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 2.
Angaben nach § 251, 285 Nr. 3a HGB (nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß 285 Nr. 3a HGB
Nach dem Vertragsstand zum Ende des Geschäftsjahres bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer der Gesellschaft sind:
Herr Holger Fries, Kaufmann, Bessenbach
Herr Walter Fries, Kaufmann, Bessenbach
als Geschäftsführer des Komplementärs, der WF Verwaltungs GmbH, HRB 10758 Amtsgericht Aschaffenburg
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2017 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.
Ergebnisverwendung
Gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wird auf die Angabe nach § 285 Nr. 34 HGB verzichtet.
Aschaffenburg, 30. Juni 2018
WF Verwaltungs GmbH
Geschäftsführung
gez. Holger Fries
gez. Walter Fries
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