Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der immo private conception-save and rescue GmbH, München, mit Bescheid vom 18. September 2014 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Versicherungsgeschäft sofort einzustellen und durch Kündigung und Auslaufenlassen der abgeschlossenen Verträge abzuwickeln.
Die immo private conception-save and rescue GmbH gewährt auf der Grundlage ihrer „Vermögensschutz-Garantie“ Bauträgerunternehmen, Bauherren und anderweitigen Begünstigten Rechtsansprüche auf Versicherungsleistungen. Hierdurch betreibt das Unternehmen das Versicherungsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Im Rahmen der Abwicklung hat die BaFin die immo private conception-save and rescue GmbH angewiesen, sämtliche Vertragspartner und Begünstigten schriftlich wie folgt zu informieren:
„Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Unternehmen immo private conception-save and rescue GmbH mit Sitz in 81545 München mit förmlichen Bescheid das Betreiben unerlaubter Versicherungsgeschäfte untersagt. Durch die Gewährung der „Vermögensschutz-Garantie“ betreibt das Unternehmen erlaubnispflichtige Versicherungsgeschäfte gemäß §§ 5 Abs. 1, 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG), ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Die immo private conception-save and rescue GmbH untersteht nicht der laufenden Aufsicht der BaFin und unterliegt somit auch keiner Verpflichtung zur Bildung angemessener Rücklagen für etwaig geltend gemachte Vermögensschutz-Garantieleistungen.
Die zivilrechtlichen Ansprüche der Begünstigten aus den bereits abgeschlossenen Verträgen über die „Vermögensschutz-Garantie“ bleiben von dem Einschreiten der BaFin gegen das unerlaubte Betreiben des Versicherungsgeschäfts unberührt.“
Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.
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