Hm, so richtig haben wir den Schriftsatz der Rechtsanwälte nicht verstanden, da sich damit aber sicherlich ein Gericht befassen wird, können wir uns das ja einmal von einem Richter erklären lassen. Die Rechtsanwälte von Herrn Alexander George von Immobase wollen uns sogar ein nahezu wörtliches Zitat aus einer E-Mail von Herrn George an uns verbieten lasen zu veröffentlichen. Das nennt man eigentlich, was wir da veröffentlicht haben, eine „wahre Tatsachenbehauptung“. Vielleicht stellt Ihnen Ihr Mandant diese E-Mail an uns einmal zur Verfügung. Nun lassen wird en gesamten Vorgang natürlich von der Kanzlei Linnemann aus Dresden, Rechtsanwalt Rasch, einmal anschauen und an die Kanzlei Tschiedel & Petermann beantworten. Mal schauen was dann daraus wird. Wörtlich heißt es in der E-Mail von Herrn George an uns „Zitat: Ich behalte mir rechtliche Schritte und Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor. Erwarte hierzu ein Angebot Ihrerseits. Zitat Ende Dieser Satz in der E-Mail ist in Fett geschrieben und Unterstrichen.
Na und? Da sieht man doch nur dran, dass diese „Rechtsanwälte“ besser regeln sollten wer Vorfahrt hat – aber nicht Fälle die unter das Presserecht fallen.