Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Allgemeines Immobilie mit Steuervorteil
Allgemeines

Immobilie mit Steuervorteil

Teilen

Grundsätzlich ist jeder Erwerb einer Immobilie immer mit Steuervorteilen verbunden. Dies unterscheiden sich je nach Objekt nur in Dauer und Höhe.

Bei Bestandsimmobilien beträgt der Steuervorteil 2% p.a. über 50 Jahre für Gebäude, die vor 1925 errichtet wurden oder 2,5% p.a. über 40 Jahre für Gebäude, die nach 1925 errichtet wurden.

Für Sie heißt das, der Staat schenkt Ihnen jedes Jahr bares Geld. In dem Berechnungsbeispiel zum Beispiel 771 Euro.

Besondere Steuervorteile

Wenn es sich um besonders schützenswerte und wertvolle Immobilien handelt, so sind diese meistens auf einer sogenannten Denkmalschutzliste enthalten. Bei diesen Objekten handelt es sich um Kulturgüter, die der Nachwelt als Teil der Identität unseres Volkes erhalten bleiben sollen.

Eine Sanierung solcher Objekte ist immer mit einem etwas höheren Aufwand verbunden. Der Staat möchte aber, das diese Kulturgüter von privater Hand saniert und instand gehalten werden.

Da der Staat „notorisch klamm“ ist, hat er selber kein Geld dafür, wobei ihm bewusst ist, das ein privater Investor nur dann sich solch einer Aufgabe stellen wird, wenn auch er dadurch einen Vorteil hat, einen Vorteil der sich in Euro und Cent ausdrückt.

Dazu hat der Staat in seinem Steuergesetz (§ 7i und § 7h EStG) die Voraussetzungen geschaffen. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass der Investor über einen Zeitraum von 12 Jahren eine erhöhte Abschreibung geltend machen kann.

Diese erhöhte Abschreibung führt in vielen Fällen dazu, dass Sie eine Immobilie ohne Eigenkapital mit TÜV-Zertifizierung, mit Erstvermietungsgarantie, inklusive Rückzahlung des Darlehens usw. zu einer monatlichen Belastung erwerben können, die bei 0 Euro liegt, bzw. in Einzelfällen (bei hohem zu versteuernden Einkommen) sogar noch Geld dafür ausbezahlt bekommen.

1 Komment

  • Kurze Anmerkung zu den Steuervorteilen oder so haben Sie garantiert Spaß mit Ihrer Immobilie

    In den ersten 12 Jahren ist je nach Kaufpreis der Immobilie die monatliche Belastung sehr niedrig und kann sicher wie im Text angegeben auch bei 0,– € pro Monat liegen bzw. es kann sein, dass aufgrund eines hohen zu versteuernden Einkommen monatlich ein Überschuss erarbeitet wird. Meine Empfehlung geht dahin, dass Sie als Investor sich den gesamten Zeitraum der Investition ansehen. Je nach der Finanzierungsdauer liegt dieser zwischen 20 und 25 Jahren. Achten Sie von Beginn an darauf, monatlich einen Betrag X anzusparen. Besonders wichtig ist dies in den ersten Jahren. Nehmen Sie einen Teil der steuerlichen Erstattung und legen den Betrag regelmäßig gewinnbringend an. Nach 12 Jahren, wenn die erhöhte Abschreibung wegfällt können Sie darauf zurückgreifen. Die Betonung liegt auf können. Sie haben die Wahl und sind immer auf der sicheren Seite auch wenn es mal eng wird. Beherzigen Sie diesen Rat, haben Sie viel Spaß und Freude mit Ihrer Immobilie.

    Ihre Carola Däumlich

    PS: Achten Sie darauf, dass Ihnen die Erstvermietungsgarantie bei einer Immobilie mit Abschreibungsmöglichkeit nach 7h oder 7i nicht vom Bauträger selbst gegeben wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Eierteuerung! Müssen wir Ostern bald mit Fake-Eiern feiern?

Ostern steht vor der Tür, doch die Freude über bunt bemalte Eier...

Allgemeines

„Weniger Bürokratie, mehr Faxgeräte!“ – Ein satirisches Interview zur Bürgergeld-Reform

Moderator: Willkommen zu unserem heutigen Politik-Talk! Wir haben hochkarätige Gäste, die über...

Allgemeines

Wenn zwei Alphamänner aufeinandertreffen: Trump empfängt Conor McGregor im Weißen Haus

Ein Präsident mit einer Vorliebe für den Kampfmodus trifft auf einen Kampfsportler...

Allgemeines

Identitätsdiebstahl

Identitätsdiebstahl bezeichnet die unerlaubte Nutzung personenbezogener Daten, um sich als eine andere...