Zu diesem Thema haben uns einige interessante Anmerkungen erreicht, die wir derzeit am sortieren sind, um dies als Thema zu veröffentlichen.
Interessant dabei ist die umfangreiche Zuschrift eines Users zu einem großen Vertrieb aus Köln. Hier soll angeblich ein Verfahren vor dem LG Leipzig anhängig sein, in dem ein führender Mitarbeiter dieses Unternehmens eine „zusätzliche Provision zur Unternehmensprovision“ vom Initiator einfordert. Wäre das wirklich so, dann würde hier eine Provision gezahlt, die weit über BGH Provision hinausgehen würde. Ein „gefundenes Fressen“ für die Anlegeranwälte. Hier mit dem Wunsch nach einer Rückabwicklung „durchzukommen“, sollte für diese Anwälte dann sehr einfach sein. Wir haben sowohl den Vertrieb als auch den Initiator angeschrieben und um eine Stellungnahme zu dem Vorgang gebeten. Details veröffentlichen wir nur dann, wenn wir die Aussagen dazu bestätigt bekommen. In diesem Fall liegen uns einige Schriftstücke, als Kopie, bereits vor.
Das es solch einen Prozess gibt, zeigt zumindest, dass der Initiator damit nicht einverstanden ist, sich in solche Situationen zu begeben und solche sittenwidrigen Zahlungen wohl offensichtlich ablehnt, ansonsten würde es diesen Prozess ja wohl nicht geben können.
Das finden wir schon mal K L A S S E
Wir bleiben dran – versprochen!
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