Das ist auch gut so, denn der Gesetzgeber hat hier einen neuen „grauen Kapitalmarkt“ geschaffen, einen mit 100% Totalverlustrisiko für den Anleger. Natürlich fragt man sich als Außenstehender, warum die Politik so etwas macht? Mit Verlaub, weil die das Alles nicht verstehen, ja teilweise sogar die Frage stellen, was grauer Kapitalmarkt ist. Geht’s denn noch, meine Damen und Herren der Politik? Ich war bisher immer der Meinung, dass wir vorwiegend intelligente Politiker in Berlin haben. Geld genug bekommen die ja aus Steuermitteln auch für qualifizierte Mitarbeiter in ihren Abgeordnetenbüros. Aber auch da stößt man auf Mitarbeiter, die nicht wissen, was der graue Kapitalmarkt ist.
Selbst das Büro eines Mitgliedes des Finanzausschusses konnte mit dem Begriff nichts anfangen. Da verwundert einen dann die Entscheidung des Finanzausschusses zum Thema Immobiliencrowdfunding überhaupt nicht mehr. Über Jahre hat die Politik versucht, den grauen Kapitalmarkt trocken zu legen. Ein wichtiges Instrument dabei war das neue Kleinanlegerschutzgesetz. Nun wissen wir ja alle, dass sich in Deutschland 10.000 betroffene Personen bemühen, das Gesetz korrekt einzuhalten, aber 100.000 Personen suchen nach Schlupflöchern bzw. Auslegungsmöglichkeiten, um einen Vorteil zu haben bzw. auf angestammte Dinge nicht verzichten zu müssen. Nun ging es in einer Anhörung des Finanzausschusses darum, ob man auch das Immobiliencrowdfunding so weiterlaufen lassen soll. Immobiliencrowdfunding hatte die Politik übrigens zu keinem Zeitpunkt im Sinn, als sie das Thema Crowdfunding m neuen Kleinanlegerschutzgesetz geregelt hatte.
Natürlich werden bei solchen Anhörungen dann auch Verbände angehört und um eine Stellungnahme gebeten. Besonders ins Zeug geworfen hat sich da der Bundesverband Crowdfunding e V. Muss er ja auch, denn hier sind ja viele Branchenvertreter auch Mitglied. Nur irgendwie wurde aus dem Bundesverband Crowdfunding der Bundesverband Immobiliencrowdfunding, denn der Vorsitzende des Verbandes, Jamal al Mallouki, kämpfte vehement für die Beibehaltung der jetzigen Regelungen und nicht für eine Verschärfung. Die Verbraucherzentrale und Andere wollten, dass das Immobiliencrowdfunding prospektpflichtig wird, und das wäre eine kluge Entscheidung gewesen. Seien wir doch mal ehrlich, das Immobiliencrowdfunding zieht doch Glücksritter regelrecht an. Hier kann man ganz einfach von „dummen Anlegern“ Geld einsammeln, dann natürlich auch mal etwas riskieren, o h n e dass man sich selber darüber Gedanken machen muss, eigenes Geld verlieren zu können. Für die Anleger, die sich an solchen Immobiliencrowdfundingprojekten beteiligen, besteht bei jedem Investment ein 100%-Totalverlustrisiko ohne wenn und aber.
Es ist unglaublich, was mittlerweile in diesem Markt abgeht. Er dominiert das eigentliche Crowdfunding mittlerweile in der öffentlichen Wahrnehmung, aber auch bald im eingesammelten Kapital. Das, was SPD und CDU/CSU hier dulden, ist Verrat am deutschen Kleinanleger. Mittlerweile bekommen wir von solchen Plattformen sogar Anrufe, die uns sagen: „Ihr könnt schreiben, was ihr wollt. Wir sind google AdWords-Kunde und wenn wir wollen, das euer Beitrag nach hinten in den Suchergebnissen verschwindet, dann macht google das“. Klingt unglaublich, wäre aber denkbar, denn wer würde schon Werbung bei google bezahlen, wenn darunter dann beim Suchergebnis 5 Bedenkenartikel kommen würden? Keiner, genau deshalb kann man die eigentlich unglaubliche Aussage auch nachvollziehen. Um so mehr ist die Politik hier gefragt, das Immobiliencrwodfunding unter Prospektpflicht zu stellen und zwar jetzt sofort, nicht erst vielleicht in zwei Jahren, wenn 1.000ende Anleger ihr Geld schon verloren haben könnten. Denken Sie bitte einmal hier an diesem Punkt weiter. Angenommen Sie haben 500 Euro in ein solches Investment investiert und das geht schief mit der Rückzahlung. Rennen Sie dann zum Anwalt, dann bremst der sie ganz schnell aus, denn die Kosten der Rechtsverfolgung wären deutlich höher, als wenn Sie auf die 500 Euro verzichten. Unglaublich aber wahr, verehrte User. Genau das kalkulieren heute aus unserer Sicht so manche Immobiliencrowdfunder bereits ein.
Das kann man in so manchem Gespräch heraushören: „Wenn‘s schiefgeht, ist es doch nicht mein Geld“. Nein, das der dummen Anleger, die auf die Politik von SPD und CDU/CSU gesetzt hatten und glaubten, dass man den Kleinanleger wirklich schützen wollte mit dem Kleinanlegerschutzgesetz. Pustekuchen, der Begriff zum „Wohle des deutschen Volkes“ ist hier dann auch mal anders fassbar: „Zum Wohle deutscher Glücksritter“. Ein weiterer Gesichtspunkt dieses unsäglichen Immobiliencrowdfundings ist, dass hier plötzlich neue Marktteilnehmer auf den Markt kommen, die es o h n e das Immobiliencrowdfunding nicht geben würde. Hier gibt es dann einen weiteren Wettbewerber im sowieso schon umkämpften Immobilienmarkt und da wir alle wissen, dass Angebot und Nachfrage den Preis gestalten, ist es nicht schwer zu erraten, dass dann hier die Preise nach oben gehen. Unglaublich, aber Realität.
Nun gibt es unter den Immobiliencrowdfundern ganz clevere Anbieter, die sagen, Bremer hat ja Recht mit Totalverlustrisiko. Aber bei uns ist dem nicht so, denn bei uns werden Sie ins Grundbuch eingetragen. Hinterfragt man das aber, dann stellt man nahezu immer folgendes fest: Eintragung im Grundbuch über einen Treuhänder, d.h. eine Person, die sich der Anbieter ausgesucht hat und viel schlimmer für Sie immer an zweiter Rangstelle im Grundbuch. Die Seite im Grundbuch können sie auch mit auf Toilette nehmen, dann haben sie noch einen Nutzen davon. An erster Rangstelle ist immer eine Bank, die sich immer OPTIMAL abgesichert hat. Abtretung der Mieteinnahmen usw. über die erste Rangstelle im Grundbuch hianus. Kommt es zu einer Verwertung der Immobilie, dann wird erst einmal die Bank mit allen entstandenen Kosten befriedigt. Bleibt dann noch was übrig, dann kommt der Treuhänder (für Sie) dran. Auch der Treuhänder wird von dem Geld, was vielleicht noch übrig bleibt, seine Kosten in Abzug bringen. Den dann verbleibenden Rest bekommen Sie. Ich hoffe, sie haben jetzt verstanden, was eine zweite Rangstelle im Grundbuch an Sicherheit für Sie bedeutet: Nichts!
Jeder, der sich an einem solchen Immobiliencrowdfundingprojekt mit einer Einzahlung beteiligt, ist aber auch Mitschuld daran, dass es solche Glücksritter überhaupt gibt, die mit ihrem Geld spielen können. Diesen Sumpf müssen Anleger trockenlegen, die Politik ist zu blöd dafür. Zeigen Sie EXPORO-ZINSLAND-BERGFÜRST-ZINSBAUSTEIN-GRUNDAG usw. die rote Karte und geben Sie denen kein Geld mehr. Beteiligen Sie sich doch an einem solchen Investment, dann sehen Sie Ihre Einzahlung als Spende an und lassen sich eine Spendenquittung geben.
Übrigens, die Einlage in ein solches Projekt erfolgt nahezu immer als sogenanntes Nachrangdarlehen, das eben ein 100%-Totalverlustrisiko für den Anleger, aber nicht für den Initiator natürlich, bedeutet.
Übrigens, nachdem das Kleinanlegerschutzgesetz nicht verändert wurde in diesem Bereich, hat der Vorsitzende des Bundesverbandes Crowdfunding eine eigene Immobiliencrowdfundingplattform ins Leben gerufen. Was wäre gewesen, wenn Immobiliencrowdfunding unter Prospektpflicht gestellt worden wäre?
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