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Immobiliencrowdfunding und das Kleinanlegerschutzgesetz-da kommt man ins Grübeln

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„Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unseriösen und intransparenten Finanzprodukten geschützt werden. Ein solcher Schritt ist dringend notwendig: In jüngster Zeit haben Anlegerinnen und Anleger durch Investitionen in Vermögensanlagen des nur eingeschränkt regulierten „Grauen Kapitalmarkts“ erhebliche Verluste erlitten. So hat die Insolvenz des Windenergiebetreibers PROKON mehrere 10.000 Kleinanleger um einen Großteil ihrer Ersparnisse gebracht.“ So lautete einstmals die vollmundige Begründung aus dem Hause Maas/Billen.

Schaut man sich dann das Immobiliencrowdfunding an, dann kommt man sich irgendwie vor, als wenn man im falschen Film wäre. Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass Ihnen Immobiliencrowdfunding mehr Ärger bereiten wird, als es der Vorgang Prokon je getan hat. Prokon ist „pillepalle“ dagegen. Sie genehmigen hier de facto „kraft des Gesetzes“ einen neuen grauen Kapitalmarkt. Ob Ihnen das überhaupt bewusst ist?

 

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