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Immobilienfonds Sechste 51Grundbesitz Wohnbaufonds GbR-und die kostenfrei Dienstleistung von Rechtsanwalt Andreas Asmus aus Eisenach

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Eine Userin unserer Plattform hat uns ein Schreiben übermittelt, weil sie nicht weiß, wie sie sich nun verhalten soll. Nun, wir sind keine Rechtsanwälte, insofern bleibt uns an dieser Stelle immer nur der Hinweis, dass man hier einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren sollte. Nach Rücksprache mit diesem Rechtsanwalt können Sie ja dann Ihre Entscheidung treffen.

Was uns aber besonders verwundert, ist der Text des Anschreibens insbesondere der Hinweis auf eine kostenfreie Dienstleistung von Rechtsanwalt Andreas Asmus aus Eisenach. Ist das zulässig? Nach meiner Kenntnis muss der Anwalt solche Dienstleistungen nach der Rechtsanwalts-Vergütungsordnung abrechnen. Das sagte man uns auch bei einem Anruf in der Rechtsanwaltskammer. Diese will sich nun um den Vorgang kümmern.

Natürlich kann man Vermutungen zu dem Hintergrund dieses „kostenfreien Angebotes“ anstellen, denn da wird so mancher Anleger eben nicht so lange überlegen und unterschreiben. Vielleicht war genau das auch das Kalkül.

Anlegerinformationsschreiben
Immobilienfonds Sechste 51Grundbesitz Wohnbaufonds GbR
Anteilsnummer:

 

Sehr geehrte Frau,

nachfolgend informieren wir Sie über die folgenden aktuellen Änderungen / Ereignisse bei der Sechste Grundbesitz Wohnbaufonds GbR („Fondsgesellschaft“):
I. Anlegerverwaltung
Der langjährige Geschäftsführer der IBH Immobilienfonds Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH, Herrn Günter Mulzer, ist überraschend verstorben. Nach dessen Tod hat der Unterfertigte, Herr Martin Staratschek, die Geschäftsführung zunächst als Notgeschäftsführer, bestellt durch das Amtsgericht Chemnitz, und sodann als Geschäftsführer übernommen.
Durch die Neubestellung des Geschäftsführers und den Austausch des Steuerberaters ist es bei der Erstellung der Geschäftsberichte für die Jahre 2015 und 2016 zu nicht vorgesehenen Verzögerungen gekommen. Wir sind zuversichtlich, Ihnen die Unterlagen in absehbarer Zeit zusätzlich online (siehe Punkt III.) zur Verfügung stellen zu können.
II. Restrukturierung
Die neue Geschäftsleitung möchte Ihnen, nach ersten Sondierungsgesprächen mit einigen Gesellschaftern die Neuordnung der Funktionsträger und den damit einhergehenden Funktionsträgerkosten wegen der jahrelangen verfehlten Informationspolitik vorschlagen. In einem ersten Schritt soll hierzu zunächst ein neuer Treuhänder bestellt werden.

Zwecks Kostenreduzierung wird hierzu vorgeschlagen, dass der Treuhänder mit dem Ziel ausgetauscht werden soll, dass eine geringere Vergütung vereinbart wird. Hierbei soll festgeschrieben werden, dass eine Einsparung von 25% der Kosten für den Treuhänder realisiert werden kann. Als Anleger obliegt es Ihnen, selbst einen anderen Treuhänder zu bestellen. Zur Vermeidung steuerlicher Nachteile soll der Austausch des Treuhänders in einem zweistufigen Verfahren durch Erteilung einer außergerichtlichen Anwaltsvollmacht erfolgen.

Dies deshalb, damit ein erneuter Anfall der Grunderwerbssteuer verhindert werden soll. Dies setzt voraus, dass zunächst maximal 94,9 Prozent der Anleger den Treuhänder wechseln. Dies soll durch die Mandatierung eines Anwalts sichergestellt werden. In der Anlage übersenden wir Ihnen eine Anwaltsvollmacht zur Kündigung und Abschluss des Treuhandvertrages sowie Anpassung der Satzung mit der dringenden Bitte um Unterzeichnung und Rücksendung bis zum Samstag, den 15. April 2017 im beiliegenden und bereits frankierten Rückumschlag im Original. Die Beauftragung des Anwalts ist für Sie kostenlos. Eingehende Vollmachten werden an Herrn
Rechtsanwalt Andreas Asmus mit der Maßgabe weitergeleitet, dass zunächst aufgrund der Vollmachten maximal für 94,9% der Anleger eine Kündigung ausgesprochen wird.
III. Online Plattform
Die neue Geschäftsleitung hat sich weiter zum Ziel gesetzt, die Kommunikation mit Ihnen zu verbessern. Hierzu wird zum einen unverzüglich eine Online-Plattform geschaffen, in welcher Sie als Anleger die aktuellen Informationen über die Fondsgesellschaft in einem passwortgeschützten Bereich jederzeit einsehen können.

Neben Informationen zu den Immobilienobjekten ist vorgesehen, dass Sie sich auch über die aktuelle Kapitalkontenentwicklung Ihrer Beteiligung informieren können.
Zugang zu der Online-Plattform erhalten Sie mit dem folgenden IBH Aktivierungsschlüssel: IBH Aktivierungsschlüssel:
Die Plattform wird innerhalb der nächsten 6 Wochen online gehen. Hierüber wird auf unserer Interseite www.ibh-immobilienfonds.de informiert. Wir bitten Sie, uns Ihre aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen, damit wir Ihnen den Link zur Internetseite per E-Mail übersenden können!
Geschäftsführer: Martin Staratschek

1 Komment

  • interessant! so ein Schreiben hat meine Mutter ebenfalls erhalten. Lt. Internet Recherchen, ist der neue Geschäftsführer der IBH Immobilienfondsgesellschaft, Martin Staratschek (Rechtsanwalt und in den letzten Jahren in diversen Firmen als Geschäftsführer tätig), welcher nun per Schreiben dazu auffordert die CT Treuhandgesellschaft auszutauschen, mit Rudolf Müller (welcher u.a. ebenfalls Rechtsanwalt und Geschäftsführer eben dieser CT Treuhandgesellschaft ist) recht gut bekannt, da die beiden Geschäftsführer bei der M Rechtsanwaltsgesellschaft waren bis vor kurzem. Rudolf Müller ist seit März 2017 nicht mehr GF der M Rechtsanwaltsgesellschaft. Je tiefer man sich mit den Strukturen und Personen beschäftigt, desto klarer wird einem, dass es sich hier um eine waschechte Abzock-Mafia handelt, die professionell unseriös handelt und professionell undurchsichtig organisiert ist. Wie geht man da am besten vor? Interessengemeinschaft gründen und klagen, wäre ein möglicher Ansatz.

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