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Immobilienkredite VZ Hamburg

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Aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Widerruf von Immobiliendarlehen zeigen sich viele Kreditinstitute angesichts vermeintlicher Pflichtangaben zurzeit verhandlungsbereit. Der Grund: Viele neuere Immobilienfinanzierungen aus den Jahren 2010 bis 2013 können noch widerrufen werden, weil die Formulierungen nicht korrekt sind (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. November 2016 (Az. XI ZR 434/15).

Was bedeutet fehlerhaft?

In den fehlerhaften Widerrufsbelehrungen der betroffenen Immobiliendarlehen führen Kreditgeber als vermeintliche Pflichtangabe die „Aufsichtsbehörde“ an, benennen die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aber nicht im Vertragstext. Das bedeutet konkret: Eine selbst zusätzlich geschaffene Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist wurde nicht erfüllt, was dazu führt, dass der Vertrag jederzeit widerrufen werden kann.

Welche Verträge sind betroffen?

Allein uns liegen für diesen speziellen Fall Hunderte Kreditverträge vor – darunter Finanzierungen von der Hamburger Sparkasse (Haspa) und anderen Sparkassen, der Sparda-Bank, der Hamburger Volksbank, der PSD Bank, der ING-DiBa, der BHW Bausparkasse, der Swiss Life sowie der R+V Versicherung. Wir rechnen damit, dass bundesweit Hunderttausende Darlehen betroffen sind. Unten sehen Sie einige Beispiele für fehlerhafte Widerrufsbelehrungen (zur Vergrößerung der Ansicht aufs Bild klicken).


Widerrufsbelehrung der Hamburger Sparkasse (Haspa)


Widerrufsbelehrung der Sparda-Bank


Widerrufsbelehrung der R+V Versicherung

Welche Vorteile ergeben sich daraus?

Ist Ihr Kreditvertrag aufgrund der aktuellen Einschätzung des Bundesgerichtshofs fehlerhaft, können Sie Ihr Darlehen rückabwickeln und sich auf diese Weise beispielsweise ohne Entschädigung für eine Abzahlung oder Umschuldung von Ihrem Darlehen oder einer zu teuren Finanzierung lösen. Ihr Sparpotenzial ist groß, denn es sind zum Beispiel erhebliche Zinsersparnisse von bis zu drei Prozent möglich.

Rechenbeispiel: Wenn Sie heute einen neuen Vertrag mit einem Darlehenszins von 1,5 statt 4,5 Prozent abschließen, können Sie bei einer Restschuld von 180.000 Euro und einer Restlaufzeit von rund viereinhalb Jahren etwa 24.000 Euro sparen.

Wie vorgehen?

Sie können Ihre Ansprüche entweder vor Gericht durchsetzen oder sich außergerichtlich mit Ihrem Kreditinstitut auf einen Vergleich einigen.

Vergleichsangebote genau prüfen: Wenn Sie – wie viele andere Verbraucher auch – mit Ihrer Bank oder Sparkasse direkt übereinkommen wollen, sollten Sie das Vergleichsangebot, das man Ihnen unterbreitet, genau prüfen. Nicht jede Offerte eines Kreditinstituts für einen Vergleich verdient Ihre Unterschrift. Willigen Sie zu schnell ein, bringen Sie sich möglicheweise um Tausende Euro. Oft sind die scheinbar besseren Konditionen eher mittelmäßig gut, etwa der neu vereinbarte Zinssatz zu hoch oder die Vorfälligkeitsentschädigung nicht ausreichend reduziert.

Rat einholen: Wegen der weitreichenden finanziellen Folgen empfehlen wir Ihnen allerdings, nicht auf eigene Faust Ihren Vertrag zu widerrufen, sondern sich im Vorfeld fachlichen Rat einzuholen. So können Sie besser einschätzen, wie viel tatsächlich „herauszuholen“ ist. Wir bieten ab sofort Sonderberatungen und Vorträge zu diesem speziellen juristischen Sachverhalt an.

In unserer persönlichen Sonderberatung zum Kreditwiderruf mit „Aufsichtsbehörde“ erklären Ihnen erfahrene Juristen, welche konkreten Ansprüche Sie haben, ob ein vorliegendes außergerichtliches Vergleichsangebot Ihrer Bank oder Sparkasse angemessen ist, welchen Verhandlungsspielraum Sie haben und ob eine Klage Chancen auf Erfolg hat (Kosten: 50 Euro). Termine für die 30-minütigen persönlichen Beratungsgespräche können Sie vereinbaren unter Tel. (040) 24832-107 oder termine@vzhh.de.

Darüber hinaus finden im April mehrere Vorträge für Darlehensnehmer statt, die ihren Immobilienkredit aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zur „Aufsichtsbehörde“ widerrufen wollen. Melden Sie sich einfach online für einen der Vortragstermine an.

Mehr erfahren?

In einem ausführlichen Artikel haben wir zusammengefasst, was Sie über das Thema „Widerruf von Immobilienkrediten“ wissen sollten.

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