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Immobilienmakler brauchen zukünftig einen Sachkundenachweis

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Das zumindest hat die Bundesregierung als neue gesetzliche Verordnung jetzt auf den Weg gebracht. Man muss aber hier ganz klar hinterfragen „ob die Definition Makler dann auch richtig ist“, denn Immobilien werden von vielen beraten die gar keine Zulassung als Makler haben. Hier insbesondere im Bereich der Immobilie zur Kapitalanlage. Diese werden nicht selten über sogenannte Strukturvertriebe verkauft, deren Mitarbeiter nahezu immer keine Maklererlaubnis haben, sondern oft Versicherungsvermittler oder Kapitalanlagenvermittler sind. Das ist aus meiner Sicht nicht ausreichend um eine seriöse Beratung bei einer Immobilie als Kapitalanlage zu verkaufen. Früher haben Strukkivertriebe Wohnungen an Menschen verkauft die nicht schnell genug auf dem Baum waren um sich dem Berater zu entziehen, ja auch heute noch steht in diesen Beratungsgesprächen nahezu immer der „Steuerspareffekt“ im Vordergrund.

Hört der Deutsche „Steuern sparen“, dann hat der Dollarzeichen in den Augen. Ich selber habe früher in dieser Branche gearbeitet, als Vertriebskoordinator bei einem Bauträger, und ich hatte oft genug Stress mit Beratern, wo ich mich geweigert hatte dem Kunden eine Wohnung zu verkaufen. Es gab mehrfach Situationen wo die Bank „Ja- gesagt hat, wir aber nein“ , weil der Kunde gar nicht wusste das der Erwerb der Wohnung eben nicht nur „Steuern sparen war“, sondern auch mit enormen wirtschaftlichen Risiken für ihn verbunden war.

Wie oft habe ich gehört „ja Steuerersparnis und Mieteinnahmen bezahlen mir die Wohnung, mich kostet das nur 20 Euro im Monat Eigenaufwand“. Nun, ich habe den Kunden gesagt „es gibt keine Geschenktimmobilie, und so manchem ist dann erst bewusst geworden, das auch er ein Risiko hat mit dem Erwerb der Wohnung……………nicht der Vermittler. So mancher Kunde hat dann vom Erwerb der Wohnung Abstand genommen, da war der Ärger mit dem Vertrieb vorprogrammiert. Trotzdem wir haben das durchgezogen und eben auch mal Nein gesagt zu einem Kunden. Nun also soll es eine Regelung zur Immobilienberatung geben. Diese muss aber dann eben JEDEN einbeziehen, der auch das Thema Immobilien berät, auch wenn der Angestellter eines Unternehmens ist und nicht Selbständig.

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