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Immobilienteilverkauf – auch hier waren wir die ERSTEN einsamen Rufer in der Wüste – Danke an die BaFin

Antranias (CC0), Pixabay
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Auch hier wieder waren wir die „einsamen Rufer in der Wüste“, wurden auch hier von Unternehmen angefeindet, weil wir es gewagt hatten, deren Geschäftsmodell öffentlich anzuzweifeln. Hausanker war hier ganz weit vorne dabei, aber uns abzumahnen, haben die sich nicht getraut, weil sie wussten, „Bremer hat ja Recht“.

Dafür können wir uns aber nichts kaufen, denn es bleiben möglicherweise eben wieder geschädigte Anleger und Verbraucher übrig. Irgendjemand hat da denn trotzdem einen guten Schnitt gemacht, aber wir haben ja alle einmal gelernt, „Geld vermehrt sich nicht, das was ein anderer mehr hat, haben Andere dann eben weniger“.

Diese Immobilienteilverkaufsmodelle werden meiner Meinung nach zukünftig noch große Schäden anrichten, Menschen hinterlassen, die aus ihrem Immobilieneigentum ausziehen müssen, weil sie die „Miete“ nicht mehr zahlen können bzw. für die gesamten Nebenkosten, obwohl sie einen Mitbesitzer haben, alleine tragen müssen.

Der gezahlte Teilkaufpreis wird ja durch einen Kredit finanziert und wie wir alle wissen, steigen diese Zinsen derzeit ja dramatisch an, damit steigt natürlich dann irgendwann auch die „Miete“ an, die man bezahlen muss für diesen Teilverkauf.

Gutes Geschäft, nur nicht für den Immobilieneigentümer. Richtig ist, wie die BaFin schreibt, das solche Gesellschaften immer einen Mindesterlös festschreiben lassen, wenn ein solches Haus verkauft wird. Dieser kann dann, in Bezug auf den eigentlichen Miteigentumsanteil, wesentlich größer sein, als der eigentliche Anteil wäre am Kaufpreis, wenn es nicht die Mindestfestlegung einer Summe gegeben hätte. Der Miteigentümer macht immer seinen Schnitt.

An dieser Stelle können wir nochmals ganz klar sagen, liebe Leute lasst die Finger weg von solchen Angeboten, der Gewinner dieses Modells sitzt in einer anderen Immobilie.

Gut aber ist, dass die BaFin hier endlich einmal „Farbe bekennt“ und sagt, wenn auch verklausuliert „das ist Mist“. Wer uns schon nicht glaubt, der sollte dann jetzt bitte der BaFin glauben. Lesen sie den Artikel der BaFin unter dem nachfolgenden Link.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2023/Meldung_2023_03_03_Immobilien_Teilverkauf.html

 

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