In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoConcept GmbH, Lahnstraße 12, 56130 Bad Ems (AG Montabaur, HRB 24864), vertr. d.: Frank Hochegger, (Geschäftsführer), wird heute, am 07.08.2019 um 10:50 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet:
Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet. Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, – Kanzlei Lieser -, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261- 9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
56068 Koblenz, 07.08.2019,
Das Amtsgericht – Abt. 21
21 IN 147/19
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