Da nützt auch die beste Eigendarstellung nichts, wenn man dann auf einmal Gast auf der BaFin-Seite mit direkt 2 Warnhinweisen wird. Da fragt man sich doch, sehr geehrter Herr Michael Reckendorfer von immofunding.com, wo ist da der Fehler in Ihrem Hause gemacht worden?
Jeder in Österreich und auch Deutschland weiß doch, wie Crowdfunding funktioniert. Was kann man da viel FALSCH machen, wenn man sich an die aufsichtsrechtlichen Vorschriften hält? Eine Frage, die sicherlich dann jetzt auch mal von ihren Kunden gestellt werden wird.
Zudem muss man doch als Kunde ihrer Plattform nun möglicherweise Angst davor haben, mit ihnen als Dienstleistungspartner in eine Zusammenarbeit zu gehen, denn nicht das ich dann auch noch auf der BaFin-Seite aufgeführt werden würde. Das ist nicht vertrauensfördernd sondern vertrauensschädigend. Ich denke, da sind wir uns dann auch einig.
Ich bin gespannt, ob sie die offensichtlichen Probleme nun lösen können.
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