Immovaria Real Estate AG
Nürnberg
ISIN: DE000A0JK2B6
BEKANNTMACHUNG DER VERFAHRENSBEENDIGUNG
(analog § 248a i.V.m. §§ 149 Abs. 2, 246, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG)
Nach § 248a i.V.m. §§ 149 Abs. 2, 246, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
Sechs Aktionäre der Gesellschaft haben Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage gegen den zum Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschluss der Hauptversammlung vom 10. September 2020 bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen 1 HK O 6579/20) erhoben.
Das vorgenannte Verfahren wurde durch Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung gemäß § 307 Satz 2 ZPO beendet.
Das Anerkenntnisurteil hat den folgenden vollständigen Wortlaut:
1. Der in der Hauptversammlung der Beklagten vom 10. September 2020 unter TOP 6 gefasste Beschluss über den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages mit der AXCO Property Management GmbH, Nürnberg, wird für nichtig erklärt.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
A. Kosten
1. Gerichtskosten
Die Gesellschaft trägt die Kosten des Rechtsstreits.
2. Außergerichtliche Kosten
Die Gesellschaft trägt ihre eigenen außergerichtlichen Kosten sowie die notwendigen gesetzlichen außergerichtlichen Kosten der Kläger im Zusammenhang mit dem Verfahren.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat den Streitwert für die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 10. September 2020 auf EUR 100.000,00 festgesetzt. Gegen die Streitwertfestsetzung kann binnen sechs Monaten Beschwerde eingelegt werden. Die vorstehenden Regelungen über die Erstattung gerichtlicher und außergerichtlicher Kosten sind abschließend. Sie bleiben auch im Falle einer später anlässlich Beschwerde abweichenden gerichtlichen Streitwertfestsetzung bindend.
Die sich aus dem Gegenstandswert ergebenden Zahlungsansprüche der Kläger bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Weitere außergerichtliche Kosten der Kläger werden von der Gesellschaft nicht übernommen.
B. Vollständige Bekanntmachung
Die Gesellschaft erklärt, dass zwischen den Parteien keine weiteren Vereinbarungen oder Nebenabreden im Zusammenhang mit den gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. September 2021 erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen getroffen worden sind.
Die Gesellschaft erklärt daher, dass ihr keine weiteren Leistungen bekannt sind, die analog nach §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG bekannt zu machen wären.
C. Gesonderte Beschreibung und Hervorhebung der Leistungen der Gesellschaft und ihr zurechenbare Leistungen Dritter
Die Leistungen der Gesellschaft und ihr zurechenbare Leistungen Dritter, die mit der Verfahrensbeendigung im Zusammenhang stehen, werden hiermit wie folgt gesondert beschrieben und hervorgehoben:
Die Gesellschaft trägt die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Weiter trägt die Gesellschaft ihre eigenen außergerichtlichen Kosten sowie die notwendigen gesetzlichen außergerichtlichen Kosten der Kosten der Kläger im Zusammenhang mit dem Verfahren, und zwar auf der Grundlage des festgesetzten Streit- bzw. Gegenstandswertes, mit Beschluss des Landgerichts Nürnberg vom 1. April 2021 EUR 100.000,00.
Nürnberg, im April 2021
Immovaria Real Estate AG
Der Vorstand
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