Immungenetics AG
Rostock
Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)
am Mittwoch, den 30. Dezember 2020, 10.00 Uhr
in den Räumen des Notars Jürgen Schnabel in Wedel, Schloßkamp 31, 22880 Wedel
Am 8. Dezember 2020 sind im elektronischen Bundesanzeiger die Einberufung und Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Tagesordnung) der Gesellschaft am 30. Dezember 2020 mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung bekannt gemacht worden.
Der Aktionär Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Jens Pahnke (nachfolgend: „Herr Prof. Pahnke“) hat Gegenanträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG zu Punkten der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Immungenetics AG am 30. Dezember 2020 angekündigt. In der Einladung zur Hauptversammlung war bereits darauf hingewiesen worden, dass zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vor der Hauptversammlung unter einer der vorstehenden Kontaktmöglichkeiten bis spätestens zum Ablauf des 15. Dezember 2020, 24:00 Uhr, zugegangen sind, in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt werden, als seien sie in der Hauptversammlung nochmals gestellt worden, wenn der antragstellende bzw. die Wahlvorschläge unterbreitende Aktionär Zugang für den Online Zugang zur virtuellen Hauptversammlung erhalten hat.
Zudem hat die Aktionärin KP Consult GmbH (nachfolgend: „KP Consult“) ein Verlangen nach § 122 Abs. 2 AktG auf Ergänzung der Tagesordnung und Bekanntmachung eines neuen Beschlussgegenstandes an die Gesellschaft gerichtet. Die Antragstellerin hält mehr als den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft.
Die Tagesordnung der auf den 30. Dezember 2020 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 8. Dezember 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung, wird daher um ein Ergänzungsverlangen betreffend den neuen TOP 12 ergänzt.
Wir geben die Gegenanträge und die weiteren Wahlvorschläge des Herrn Prof. Pahnke sowie den Ergänzungsantrag der KP Consult einschließlich der jeweiligen Begründung nachfolgend wörtlich wieder:
A. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Herrn Prof. Pahnke
Gegenantrag zu TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Der Gegenantrag von Herrn Prof. Pahnke lautet:
„Den Mitgliedern des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2019 Herrn Guido Hillebrands und Herrn Prof. Dr. Peter Heydebreck wird keine Entlastung erteilt.“
Die Begründung von Herrn Prof. Pahnke lautet:
„Im Januar 2020 wurden die Aktionäre über die Pfändung von Patenten und des Geschäftskontos bis zu einem Betrag in Höhe von 518.000,00 € informiert. Den Aktionären wurde in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass Grundlage dieser Pfändung ein Strafverfahren, welches sich gegen Herrn Guido Hillebrands, Herrn Prof. Dr. Heydebreck und Herrn Antonio Martinez richtet, ist.
Die Begründung der Pfändung wurde den Aktionären ebenfalls zur Verfügung gestellt. Offensichtlich erfolgte die Pfändung, um Rückforderungsansprüche der EU gegenüber der insolventen innoveas AG und inno AG zu sichern, da aufgrund der Insolvenzen der innoveas AG und der inno AG mit einer erfolgreichen Beitreibung nicht zu rechnen war und die Immungenetics Gelder, die sie von der innoveas AG und der inno AG im Zusammenhang mit den Fördermitteln der EU an die innoveas AG und inno AG erhalten hat, zurückzahlen muss.
Sofern die Immungenetics AG diese Gelder aufgrund etwaiger strafbarer Handlungen zurückzahlt, stehen der Immungenetics AG Schadensersatzansprüche zu. Diese richten sich gegen diejenigen, die die ursächlichen Handlungen begangen haben.
Ob das Strafverfahren gegen Herrn Guido Hillebrands, Herrn Prof. Dr. Peter Heydebreck und Herrn Antonio Martinez bereits abgeschlossen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Tatsache ist aber, dass solange nicht festgestellt wurde, dass die betroffenen Personen keine strafbaren Handlungen getätigt haben, diese für ihre Organtätigkeit keine Entlastung erteilt werden darf.“
Hinweise des Vorstands der Immungenetics AG:
Der Gegenantrag von Herrn Prof. Pahnke lehnt den Verwaltungsvorschlag über die Entlastung sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder insoweit ab, als lediglich den Herren Guido Hillebrands und Herrn Prof. Dr. Peter Heydebreck die Entlastung zu verweigern sei. Der Gegenantrag von Herrn Prof. Pahnke verhält sich hingegen nicht zur Entlastung von Dr. Tilman Fischer und Sir John Banham.
Vor diesem Hintergrund ist derzeit beabsichtigt, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 – anders als in der im Bundesanzeiger vom 8. Dezember 2020 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung vorgesehen – einzeln abstimmen lassen.
Wahlvorschläge zu TOP 5: Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat
Herr Prof. Pahnke schlägt vor,
„als Nachfolger des ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrates Guido Hillebrands
Herrn Jann-Henning Krause |
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Beruf: Geschäftsführer der KP Consult GmbH, Geschäftsführer der Baltic Pharm UG (haftungsbeschränkt), Geschäftsführer der KK Mein Pflegedienst GmbH |
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Wohnhaft in: 18119 Rostock, am Strom 43 |
zum neuen Mitglied des Aufsichtsrates für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Herrn Guido Hillebrands, also bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2022 beschließt, zu wählen.“
Herr Prof. Pahnke schlägt darüber hinaus vor,
„als Nachfolger des ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrates
Herrn Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Jens Pahnke |
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Beruf: Universitätsprofessor an der Universität Oslo, Institut für klinische Medizin, Leitender Oberarzt am Universitätsklinikum Oslo, Abteilung für Pathologie, Sektion Neuropathologie, Leitender Forscher an der Universität zu Lettland in Riga, Institut für Pharmakologie, Leitender Forscher an der Universität zu Lübeck, Lübecker Institut für Experimentelle Dermatologie, und Forscher am Leibniz Institut für Pflanzenbiochemie in Halle |
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Wohnhaft in: Gyssestadveien 2, 1341 Slependen, Norwegen |
zum neuen Mitglied des Aufsichtsrates für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds Herrn Prof. Dr. Peter Heydebreck, also bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2022 beschließt, zu wählen.“
Gegenantrag zu Top 6: Geltendmachung von Ansprüchen nach § 147 Abs. 1 AktG im Zusammenhang mit Untreuetaten des ehemaligen Vorstands Antonio Angel Martinez Arbizu
Gegenantrag von Herrn Prof. Pahnke:
„Gegen den ehemaligen Vorstand Antonio Angel Martinez Arbizu werden Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Kündigung der Unterstützungsvereinbarungen zwischen der Immungenetics AG und Prof. Dr. Dr. Jens Pahnke und der Immungenetics AG und Prof. Dr. Saleh Ibrahim über die „Mauslinien“ stehen, nicht geltend gemacht.“
Begründung von Herrn Prof. Pahnke:
„Ich war selbst bis August 2018 Mitglied des Aufsichtsrates. Die Inhalte der Hauptversammlungen, insbesondere in Bezug auf die Finanzierung von Forschungen, auch nach dem Ende meiner Amtszeit, sind mit bekannt.
Es musste immer abgewogen werden, welche Forschungen und Studien vorrangig finanziert und vorangetrieben werden.
Leider war die präklinische Forschung, wozu auch die Mauslinien gehören, seit 2017 nicht mehr mit Finanzierungen bedacht worden.
Dies wurde in den Hauptversammlungen jeweils beschlossen.
Zuletzt wurde im Dezember 2019 entschieden, dass der Alzheimer-Studie Vorrang eingeräumt wird. Diese Entscheidung hat nicht Antonio Angel Martinez Arbizu, sondern Aktionäre und der Aufsichtsrat getroffen. Auf diese Entscheidung konnten Prof. Dr. Saleh Ibrahim und ich keinen Einfluss nehmen.
Dass die Unterstützungsvereinbarungen gekündigt wurden, ist aber nicht nur darauf zurückzuführen, dass die präklinische Forschung nicht mehr finanziert und damit nicht betrieben wurde, sondern zum überwiegenden Teil auf das Verhalten des neuen Vorstandes und den Umgang mit Prof. Dr. Saleh Ibrahim und mir.
Irgendwelche Handlungen des Antonio Angel Martinez Arbizu waren zu keinem Zeitpunkt der Grund für die Kündigung der Unterstützungsvereinbarung.“
Hinweise des Vorstands der Immungenetics AG:
Der Gegenantrag von Herrn Prof. Pahnke lehnt den Verwaltungsvorschlag über die Geltendmachung von Ansprüchen nach § 147 Abs. 1 AktG im Zusammenhang mit Untreuetaten des ehemaligen Vorstands Antonio Angel Martinez nur teilweise ab, namentlich nur im Hinblick auf die Kündigung der Unterstützungsvereinbarungen zwischen der Immungenetics AG und Prof. Dr. Dr. Jens Pahnke und der Immungenetics AG und Prof. Dr. Saleh Ibrahim über die „Mauslinien“ – also lediglich im Hinblick auf die in der im Bundesanzeiger vom 8. Dezember 2020 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung zu Ziffer 2 von TOP 6 dargestellten Begründung. Der Gegenantrag von Herrn Prof. Pahnke verhält sich hingegen nicht zu dem Teil des Beschlussvorschlags der Verwaltung, der in der im Bundesanzeiger vom 8. Dezember 2020 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung zu Ziffer 1 von TOP 6 dargestellt ist.
Vor diesem Hintergrund ist derzeit beabsichtigt, über die Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Untreuetaten des ehemaligen Vorstands Antonio Angel Martinez Arbizu – anders als in der im Bundesanzeiger vom 8. Dezember 2020 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung vorgesehen – in zwei separaten Teilen abstimmen lassen, und zwar zunächst (i) im Hinblick auf die in der im Bundesanzeiger vom 8. Dezember 2020 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung zu Ziffer 1 von TOP 6 dargestellte Begründung und sodann (ii) im Hinblick auf die in der im Bundesanzeiger vom 8. Dezember 2020 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung zu Ziffer 2 von TOP 6 dargestellte Begründung.
B. Ergänzungsverlangen der KP Consult
„TOP 12: Beschlussfassung zur Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung von möglichen Pflichtverletzungen des Vorstandes und Aufsichtsrates im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2019“
Die KP Consult schlägt vor, zu beschließen:
„Gerd Ebert (von Beruf Steuerberater), tätig in der Kanzlei von Reden und Ebert Steuerberatungsgesellschaft mbH wird, als Sonderprüfer bestellt, um die Vorgänge der Geschäftsführung im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2019 auf mögliche Pflichtverletzungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den nachfolgenden Positionen
1) |
Ordnungsgemäßheit des Abzuges von Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgüter in Höhe von 10.541.990,91 €; |
2) |
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 460.271,72 €; |
3) |
Ordnungsgemäßheit der Verwendung des Jahresergebnisses, auch im Hinblick auf Abweichungen des handelsrechtlichen vom steuerrechtlichen Jahresabschluss 2019, unter Berücksichtigung möglicher latenter Steuern |
zu prüfen.
Begründung der KP Consult:
„Der Jahresabschluss wurde den Aktionären bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zur Verfügung gestellt.
Folgende Vorgänge der Geschäftsführung bedürfen der Prüfung. Der Vorstand hat den Jahresabschluss 2019 aufgestellt und die nachfolgenden zu prüfenden Positionen, die zu einer erheblichen Abwertung des Unternehmens der Immungenetics AG führen, in den Jahresabschluss 2019 aufgenommen:
Zu 1)
Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden durch den Vorstand im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2019 Abschreibungen in Höhe von insgesamt 10.541.990,91 € in Abzug gebracht.
In Ermangelung von Erläuterungen sind die ausgewiesenen Abschreibungen nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern für die Aktionäre nicht überprüfbar.
Hinsichtlich der kurzfristigen Preissteigerung der Aktien, zuletzt auf 103,00 € je Aktie (nach dem Bezugsangebot vom 30.10.2020) sind die ausgewiesenen Abschreibungen mit der vom Vorstand für das Bezugsangebot vorgenommenen Bewertung nicht in Einklang zu bringen.
Es ist daher zwingend die Ordnungsgemäßheit der Abschreibungen, als ein Vorgang der Geschäftsführung, dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen.
Zu 2)
Der Jahresabschluss weist Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 460.271,72 € aus.
Erläuterungen dazu sind nicht vorhanden. Diese Verluste lassen sich nicht nachvollziehen und sind für die Aktionäre anhand des zur Verfügung gestellten Jahresabschlusses nicht überprüfbar.
Der ausgewiesene Verlust für den Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens widerspricht dem mit dem Bezugsangebot vom 30.10.2020 ausgewiesenen Aktienpreis von 103,00 €.
Dies bedarf einer Überprüfung des Ausweises des vorstehenden Verlustes, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Anlagevermögen hauptsächlich aus Lizenzen und Patenten besteht, die den Gegenstand des Unternehmens ausmachen.
Zu 3)
Zu prüfen ist auch die Verwendung des Jahresergebnisses.
Erläuterungen dazu enthält der Jahresabschluss nicht. Darüber hinaus liegt lediglich die Handelsbilanz vor. Ob steuerrechtlich ein Verlustvortrag berücksichtigt wurde, ist nicht ersichtlich und für die Aktionäre nicht überprüfbar. Auch die Verwendung des Jahresergebnisses wird durch den Vorstand vorgeschlagen und ist zu erläutern. Dass eine Erläuterung zur Verwendung des Jahresergebnisses ausblieb, ist als Vorgang der Geschäftsführung zu überprüfen.
Die Prüfung hat sich auch auf latente Steuern zu erstrecken, die in der Handelsbilanz nicht ausgewiesen wurden, sich aber aus einem steuerlichen Verlustvortrag ergeben können.“
Hinweise des Vorstands der Immungenetics AG:
Der Vorstand wird die aufgeführten Punkte in seinem Bericht ausführlich erläutern und diesen Bericht in der Hauptversammlung verlesen. Der Jahresabschluss wurde gewissenhaft und unter Anwendung des Vorsichtsprinzips eines ordentlichen Kaufmanns erstellt. Der Vorstand ist davon überzeugt, dass nach Darstellung der Sachlage der Bedarf eines Sonderprüfers nicht mehr gegeben sein wird.
Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats:
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird in der Hauptversammlung am 30. Dezember 2020 vorschlagen, den Beschlussvorschlag der KP Consult zu dem Ergänzungsverlangen (TOP 12) abzulehnen.
Der Aufsichtsrat begründet dies damit, dass der Aufsichtsrat genaue Kenntnisse hat über die zu prüfenden Sachverhalte. Der Aufsichtsrat sieht keine Gründe, den Jahresabschluss des Vorstands zu beanstanden.
Hamburg, im Dezember 2020
Immungenetics AG
Der Vorstand
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