Das Landgericht Düsseldorf hat drei Klagen gegen einen Impfstoffhersteller wegen vermuteter Schäden durch Corona-Impfungen abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die Impfstoffe ordnungsgemäß zugelassene Arzneimittel sind, die alle notwendigen Prüfverfahren durchlaufen haben. Die Kläger konnten nach Auffassung des Gerichts nicht hinreichend darlegen, dass die Impfstoffe ein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweisen oder dass es an angemessener Information über mögliche Nebenwirkungen mangelt. In einem ähnlichen Fall gegen einen anderen Impfstoffhersteller erging ein Versäumnisurteil aufgrund unzureichender Informationen.
Die Kläger, drei Frauen und ein Mann, behaupten, infolge der Impfung nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeitsfähig zu sein, und fordern fast 700.000 Euro an Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Kläger geben an, unter verschiedenen Gesundheitsproblemen wie Atemnot und Erschöpfung zu leiden. Die Klägeranwälte planen, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Das Paul-Ehrlich-Institut berichtet, dass die angesprochenen Impfschäden sehr selten auftreten. Die größte Herausforderung für die Kläger besteht darin, einen kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und ihren Gesundheitsproblemen nachzuweisen. Es wird betont, dass medizinische Gutachten erforderlich sind, um eine Erkrankung eindeutig der Impfung zuzuordnen. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit eines „Aufopferungsanspruchs“ gegenüber dem Staat hingewiesen, falls der vermutete Impfschaden mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die Impfung verursacht wurde.
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