Es gibt erste zugelassene Impfstoffe gegen Corona. Aber wer erhält sie, wer zahlt dafür, wo wird es Impfzentren geben, welche Risiken sind mit der Impfung verbunden…? Wir geben Antworten auf wichtige Fragen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer ist für einen Einsatz in Deutschland freigegeben worden. Zwei weitere Hersteller bemühen sich um eine Zulassung bei der Europäischen Union und sind im Verfahren bereits recht fortgeschritten.
- Die Impfung hat begonnen. Zuerst sind unter anderem Menschen ab 80 sowie diejenigen in stationären (Pflege-)Einrichtungen und das dortige Personal dran.
- Bis das Corona-Virus gestoppt werden kann, müssten wohl Millionen Deutsche geimpft werden. Eine Kraftanstrengung, die noch viel Zeit in Anspruch nehmen wird.
Die ersten Impfdosen sind für Deutschland zugelassen und eine Corona-Impfung hat kurz nach Weihnachten begonnen. Damit kommen aber auch Fragen auf: Wie wird der Impfstoff verteilt, wer bekommt ihn zuerst, wie gut schützt er, gibt es Nebenwirkungen…? Zu einigen wichtigen Fragen geben wir hier Antworten. Den Artikel halten wir stets aktuell – denn die Lage verändert sich immer wieder.
Wie weit sind die Impfstoffe und wie werden sie für Deutschland zugelassen?
Zuständig dafür, einen Impfstoff und die Studien der Hersteller zu prüfen, ist zunächst die europäische Arzneimittelbehörde EMA. Diese Behörde gibt der Europäischen Kommission eine Empfehlung, ob ein Impfstoff zugelassen werden kann. In Deutschland wiederum prüft dann das Paul-Ehrlich-Institut jede Charge.
Der Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer ist für die EU-Länder zugelassen worden. Die ersten rund 4 Millionen Dosen dieses Impfstoffs sind in Deutschland außerdem am 22. Dezember 2020 vom Paul-Ehrlich-Institut freigegeben worden. Damit hat der Impfstoff nun die letzte Zulassungs-Hürde genommen.
Impfstart war kurz nach Weihnachten 2020. Der Biontech/Pfizer-Impfstoff wird in zwei Dosen innerhalb von drei Wochen verabreicht.
Die großen Mengen Impfstoffe, von denen in Medienberichten viel zu lesen ist, sichert sich Deutschland auf europäischem Wege. Zwischen der EU und den Herstellern wurden bereits Verträge abgeschlossen und Deutschland wiederum teilt sich die zugesicherten Dosen dann mit den anderen EU-Staaten. Dabei geht es allein auf unserem Kontinent um die Verteilung Hunderter Millionen Impfdosen.
In den klinischen Studien und im Zulassungsverfahren bei der EU vorangeschritten sind im Dezember außerdem Impfstoffe der Firmen Astrazeneca und Moderna.
Mehrere Unternehmen versichern, dass sie ihre Impfstoffe sofort ausliefern können, sobald die Zulassungsbehörden den Weg dafür frei machen.
In welcher Reihenfolge wird geimpft? Wer entscheidet das?
In der Corona-Impfverordnung ist die Reihenfolge, in der die Impfungen erfolgen sollen, geregelt. Hier ist festgelegt, wer zuerst geimpft werden soll. Da zu Beginn der Impfkampagne
noch nicht genug Impfstoff zur Verfügung steht, um allen Anspruchsberechtigten gleichzeitig ein Impfangebot zu machen, muss priorisiert werden.
Höchste Priorität haben:
- alle Menschen ab 80
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen betreut werden oder dort tätig sind
- Personen, die in ambulanten Pflegediensten Ältere oder Pflegebedürftige betreuen
- Personen, die auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, bei Rettungsdiensten oder in den Impfzentren arbeiten
- Mitarbeiter von medizinischen Einrichtungen, die besonders gefährdete Menschen behandeln, z.B. Onkologie oder Transplantationsmedizin
Zur zweiten Kategorie mit hoher Priorität zählen:
- alle Menschen ab 70
- Menschen mit einem sehr hohen oder hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf – etwa Demenzkranke, Menschen mit Trisomie 21 und Transplantationspatienten
- enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren
- Mitarbeiter in stationären und ambulanten Einrichtungen für geistig behinderte Menschen
- Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen mit hohem Kontaktrisiko – etwa Ärzte, Personal bei Blut- und Plasmaspendediensten oder Corona-Testzentren
- Mitarbeiter im öffentlichen Gesundheitsdienst, die zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur nötig sind
- Menschen in Asyl- oder Obdachlosenunterkünften
- Polizisten und Ordnungskräfte, die zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung nötig sind (etwa bei Demonstrationen)
Zur dritten Gruppe gehören:
- alle Menschen ab 60
- stark Übergewichtige mit einem Body-Mass-Index über 30
- Menschen mit chronischer Nieren- oder Lebererkrankung
- Patienten mit Immundefizienz und HIV-Infizierte
- Menschen mit Diabetes, Herzerkrankungen oder Bluthochdruck
- Krebs- und Asthmakranke sowie Menschen mit Autoimmun- oder rheumatischen Erkrankungen
- Mitarbeiter von Verfassungsorganen, Regierungen und Verwaltungen, Streitkräften, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Justiz, sowie dem Lebensmitteleinzelhandel
- Erzieher und Lehrer
- Menschen in prekären Arbeitsbedingungen, wie etwa Saisonarbeiter
Im Anschluss können alle anderen Menschen geimpft werden. Man geht davon aus, dass die Impfungen dann auch in den Hausarztpraxen stattfinden können.
Anspruchsberechtigt sind generell alle, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben oder sich hier längerfristig oder regelmäßig aufhalten. Aber auch diejenigen, die in bestimmten Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen arbeiten, aber nicht in Deutschland wohnen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung soll ein System entwickeln, mit dem Patienten Impftermine online und telefonisch vereinbaren können.
Der Deutsche Ethikrat, die Nationale Wissenschaftsakademie Leopoldina sowie die Ständige Impfkommission hatten sich mit der Frage beschäftigt, wie Impfstoffe gegen Corona möglichst effektiv und möglichst gerecht verteilt werden können. Ihre Empfehlung, an der sich die Impfverordnung in vielen Punkten orientiert: Zuerst sollen Menschen mit Vorerkrankungen (z.B. der Lungen oder der Bronchien) geimpft werden, sowie Ältere und Beschäftigte in besonders wichtigen Berufen – etwa Ärzte, Pfleger, Polizisten, Feuerwehrleute, Lehrer und Erzieher.
Zu berücksichtigen wird auch sein, welcher Impfstoff für welche Personengruppe gut wirken wird.
Gibt es Risiken, die mit einer Impfung gegen Corona verbunden sind?
Die Studien zeigen bei den bisherigen Impfstoff-Kandidaten keine größeren Gefahren an. Leichte Nebenwirkungen sind bei Impfungen nichts Ungewöhnliches (z.B. Kopfschmerzen, leichtes Fieber, Müdigkeit und eine schmerzende Schwellung an der Einstichstelle). Meist ist das ein gutes Zeichen – das Immunsystem reagiert auf den Impfstoff. Achten Sie allerdings darauf, dass die Symptome nicht zu stark ausfallen und schnell wieder abklingen. Falls das nicht der Fall ist: Nehmen Sie Kontakt zu einem Arzt auf.
Die Studien haben allerdings eine begrenzte Teilnehmerzahl. Dass es in seltenen Fällen zu schwereren Nebenwirkungen kommt, lässt sich deshalb nicht ganz ausschließen.
In sehr seltenen Fällen ist es zu allergischen Reaktionen gekommen. Auch das ist für Impfstoffe nicht ungewöhnlich – und Mediziner können darauf reagieren. Wissen Sie von Allergien bei sich, sollten Sie das vor der Impfung ansprechen.
Nebenwirkungen können Sie übrigens auch über ein Portal des Paul-Ehrlich-Instituts melden, damit die Behörden das prüfen können: https://nebenwirkungen.bund.de/nw/DE/home/home_node.html. Achtung: Eine solche Meldung ersetzt keinen Kontakt zu einem Arzt, wenn es Ihnen schlecht geht!
Kostet mich die Impfung etwas?
In Deutschland sollen die Impfstoffe für Verbraucher kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Aufbau und Organisation von Impfzentren übernehmen sowohl Bund und Länder als auch die gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherungen.
Wie funktioniert das mit den geplanten Impfzentren? Was ist, wenn ich nicht selbst hin komme?
Die Impfzentren werden von den Bundesländern eingerichtet, um mehr Menschen in kürzerer Zeit impfen zu können. Impfzentren sind außerdem notwendig, weil einige der Wirkstoffe bei bis zu minus 70 Grad gelagert werden. Im Kühlschrank halten sie sich dagegen teils nur wenige Tage. Mit der aktuellen Infrastruktur und den notwendigen Mengen geht das nicht beim Hausarzt.
Zuständig für die rund 440 Impfzentren sind die Bundesländer. Sie haben in der Regel pro Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt ein Impfzentrum errichtet. Ausnahmen sind Großstädte: Dort kann es auch mehr als ein Zentrum geben.
Mobile Teams sollen bewegungseingeschränkte Menschen in Betreuungseinrichtungen oder auch zu Hause aufsuchen, um sie zu impfen. Später soll auch in Arztpraxen geimpft werden.
Wie werden Termine für eine Impfung vergeben?
Für eine Impfung in einem Impfzentrum werden Sie einen Termin brauchen. Wie das genau ablaufen soll, ist noch unklar und kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Geplant sind telefonische sowie digitale Anmeldesysteme. Bundesländer bereiten Hotlines, Internetseiten und/oder Apps vor. Einige planen, Bürger per Brief zur Impfung einzuladen.
- Ihr Alter können Sie mit Personalausweis oder Pass nachweisen.
- Gehören Sie zu einer Risikogruppe und können bereits geimpft werden, wird eventuell ein Attest von Ihrem Arzt notwendig sein.
- Gehören Sie zu einer bestimmten Berufsgruppe, die mit Priorität geimpft werden kann, wird es vermutlich Bescheinigungen vom Arbeitgeber geben.
Die Bundesländern geben Auskunft dazu, wie bei ihnen Termine vergeben werden sollen (und beantworten oft weitere Fragen zur Impfung). Hier finden Sie zu den entsprechenden Seiten:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Wie wirksam wird der Impfschutz sein? Gibt es dennoch ein Risiko, zu erkranken?
Die bisherigen Impfstoff-Kandidaten haben nach den Angaben der Hersteller in den Studien eine hohe Wirksamkeit gezeigt. Biontech und Moderna geben an, dass nach einer Doppelimpfung rund 95 Prozent einen Schutz hatten. Der vom Pharmakonzern Astrazeneca entwickelte Impfstoff lag – je nach Verabreichung und Dosierung – bei einer Effektivität von 90 beziehungsweise 62 Prozent.
Für Impfstoffe sind diese vorläufigen Studienergebnisse sehr gute Werte. Der Berliner Virologe Christian Drosten sprach im NDR-Podcast von sehr guten Nachrichten. „Diese Impfstoffe sind alle überraschend gut effizient.“
Es ist außerdem nicht klar, ob die Impfungen „nur“ vor einem schweren Krankheitsverlauf schützen oder ob die Mehrzahl der Geimpften auch andere nicht mehr ansteckt. Im Zweifel erleichtert die Impfung dem Körper zwar den Kampf gegen das Virus, man kann aber durchaus eine Zeit lang ansteckend für andere sein.
Bei allen Impfstoffen, die bisher im Gespräch sind, braucht es zwei Impfungen, um den vollen Schutz aufzubauen. Nach drei bzw. vier Wochen muss dann eine zweite Impfung erfolgen. Das ist bei vielen herkömmlichen Impfungen ebenfalls so.
Wie wirkt ein mRNA-Impfstoff?
Die Impfstoffe von Biontech und Moderna sind sogenannte mRNA-Impfstoffe. Sie basieren auf einem neuen Mechanismus. Das Präparat enthält jeweils genetische Informationen des Erregers, aus denen der Körper ein Viruseiweiß herstellt. Körperzellen nutzen die genetische Information zum Bau des Erregerbestandteils. Anschließend erkennt das menschliche Immunsystem den fremden Erregerbestandteil und baut eine schützende Immunantwort auf.
Ziel der Impfung auf diese Art ist es, den Körper zur Bildung von Antikörpern gegen dieses Protein anzuregen, um die Viren abzufangen, bevor sie in die Zellen eindringen und sich vermehren.
RNA-Impfstoffe könnten das Erbgut von Menschen weder ändern noch falsche Immunantworten hervorrufen, so Experten. Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission (Stiko) des Robert Koch-Instituts, Thomas Mertens, erklärt: „Der Impfstoff wird zwar mit gentechnischen Methoden hergestellt, aber beim Geimpften findet keine Änderung des Genoms statt – und das kann man sich auch kaum vorstellen.“
Der Impfstoff wird in der Regel in einen Muskel im Oberarm gespritzt. Vorteile: Die Stelle ist gut zu erreichen. Und der Wirkstoff bleibt für einige Stunden im Muskel, wodurch der Körper Zeit hat, ihn zu erkennen und darauf zu reagieren.
Wie lange hält der Impfschutz?
Das ist unklar, denn es gibt noch keine Langzeitstudien. Es gilt als unwahrscheinlich, dass eine Impfung gegen Corona ein ganzes Leben lang schützt. Es könnte eher sein, dass man sie wie bei der Grippe-Schutzimpfung regelmäßig wiederholen muss.
Auch eine überstandene Covid-19-Erkrankung schützt wohl nicht auf Dauer vor einer erneuten Infektion.
Wann werden wir in Deutschland flächendeckend geimpft haben?
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) rechnet damit, dass eine Immunisierung von etwa zwei Dritteln der Bevölkerung notwendig ist, um die Verbreitung von Corona aufzuhalten (wobei wohl auch diejenigen eine gewisse Immunität entwickeln können, welche die Krankheit bereits durchgestanden haben).
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung geimpft werden müssten. Erst dann könne sich das Virus nicht mehr gut verbreiten.
Ob Hersteller, Impfzentren und mobile Teams die enormen Anzahlen von Impfungen täglich leisten und auf Dauer durchhalten können, kann man heute nicht absehen. Laut dem Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission wäre ein Tempo von 100.000 Impfungen täglich eine Herausforderung und auch dann bis Ende 2021 wohl noch nicht vollständig geimpft. Deutschland wird mit seinen 83 Millionen Einwohnern auch mit zugelassenen Impfstoffen noch länger mit Corona zu tun haben.
Wird es eine Impfpflicht geben?
Gesundheitsminister Jens Spahn sagt bisher stets, dass es keine Impfpflicht in Deutschland geben soll.
Selbst wenn einmal darüber nachgedacht werden sollte, gehen Juristen davon aus, dass das nur auf Basis schwerwiegender Gründe und bei einer sehr genau bestimmten Personengruppe stattfinden darf. Eine theoretische Möglichkeit sind also z.B. Personen, die im ständigen Kontakt mit Hochrisikogruppen sind.
Können Anbieter für Zutritt / Dienstleistungen einen Impfnachweis verlangen?
Die Fluglinie Qantas hat im November die Überlegung öffentlich gemacht, nur noch geimpfte Personen an Bord zu nehmen. Es kann durchaus sein, dass Länder Einreisebedingungen so gestalten, dass Sie dort Impfungen vorweisen müssen.
Für den deutschen Staat gilt ein allgemeines Diskriminierungsverbot. Für private Anbieter von Waren und Dienstleistungen aber ist es auch bei uns denkbar, dass diese bestimmte Vorgaben machen und eine Teilnahme an einen Impfnachweis knüpfen. So etwas hat es bisher noch nicht gegeben – und juristisch ist es mindestens aus Datenschutzgründen heikel. Unserer Ansicht nach kann es nicht sein, dass man z.B. seinen Impfausweis vorlegen muss, in dem auch weitere, sensible Daten stehen.
Es wird außerdem sehr darauf ankommen, ob die Maßnahme im konkreten Fall verhältnismäßig ist. Wichtig wäre zum Beispiel, ob Geimpfte für andere nicht mehr ansteckend sind. Bislang ist das noch nicht klar.
Einige Rechtspolitiker haben sich außerdem im Dezember 2020 geäußert und ein mögliches gesetzliches Verbot von Sonderrechten für Menschen mit Corona-Impfung angesprochen.
Unserer Ansicht nach müsste ein Anbieter die Bedingung schon vor dem Vertragsabschluss deutlich kenntlich machen. Wer z.B. Eintrittskarten bereits vor einer solchen Regelung gekauft hat, darf nicht nachträglich ausgeschlossen werden.
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