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Impuls Finanzmanagement: Beschlussfassung der Hauptversammlung über den Entzug des Vertrauens gegenüber dem Mitglied des Vorstands Herbert Nißel

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Da darf man dann sicherlich vom „Feuer unterm Dach reden“, denn genannter Herbert Nißel ist eigentlich das Synonym für das Unternehmen Impuls Finanzmanagement. Sollte dieser Antrag auf der ordentlichen Hauptversammlung durchgehen, dann wäre das sicherlich eine Zäsur im Unternehmen selber.

impuls Finanzmanagement AG

Gersthofen

Amtsgericht Augsburg, HRB 2058

Bekanntmachung durch einen Aktionär gemäß § 122 Abs. 3 AktG
zur Erweiterung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand der Gesellschaft hat durch eingeschriebenen Brief an die Aktionäre vom 27. Juli 2017 zur ordentlichen Hauptversammlung am 28. August 2017, um 13.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Dieselstraße 42, 86368 Gersthofen, eingeladen.

Die vom Vorstand mitgeteilten Tagesordnungspunkte sind folgende:

Tagesordnungspunkt 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der impuls Finanzmanagement AG nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses der impuls Finanzmanagement AG nebst Konzernlagebericht jeweils für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016

Tagesordnungspunkt 2

Berichterstattung zur Sonderprüfung

Tagesordnungspunkt 3

Hinweis auf den Verlust der Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 (1) Aktiengesetz

Tagesordnungspunkt 4

Beschluss über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes Herbert Nißel, Jürgen Oberhofer und Franz Xaver Bleicher für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 5

Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Peter Ludwig, Albert Fendt und Holger Ehses für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 6

Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 eine Vergütung in Höhe von EUR 1.500,00, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats das Zweifache dieser Vergütung zu bewilligen.

Tagesordnungspunkt 7

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die S & P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geschäftsansässig Schertlinstraße 23, 86159 Augsburg, zur Abschlussprüferin und zur Konzernabschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Tagesordnungspunkt 8

Neuwahl des Aufsichtsrats

Aufgrund der vom Amtsgericht Augsburg erteilten Ermächtigung vom 07. August 2017 (Az. HRB 2058 Fall 45) macht die HVP Hanse Vertriebspartner AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg (AG Hamburg HRB 123456), als Aktionärin der Gesellschaft für die am 28. August 2017 einberufene ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft folgende Ergänzung der Tagesordnung gemäß §§ 122 (2), (3) AktG bekannt:

Tagesordnungspunkt 9

Beschlussfassung der Hauptversammlung über den Entzug des Vertrauens gegenüber dem Mitglied des Vorstands Herbert Nißel

Tagesordnungspunkt 10

Beschlussfassung der Hauptversammlung über eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen von EUR 844.800,00 um bis zu EUR 1.000.000,00 auf bis zu EUR 1.844.800,00 gegen Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem dem Ausgabebetrag entsprechenden Nennwert von jeweils EUR 1,00

Die neuen Aktien nehmen ab dem Beginn des im Zeitpunkt der Beschlussfassung laufenden Geschäftsjahres am Ergebnis teil. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die Bezugsfrist (§ 186 (1) Satz 2 AktG) beträgt zwei Wochen ab Bekanntgabe nach § 186 (2) AktG. Der Vorstand ist verpflichtet, die Aktionäre unverzüglich nach der Hauptversammlung zur Ausübung des Bezugsrechts aufzufordern und die Bezugsfrist bekannt zu machen. Werden Bezugsrechte innerhalb der Bezugsfrist nicht ausgeübt („Freie Bezugsrechte“), steht denjenigen Aktionären, die ihr Bezugsrecht fristgerecht ausgeübt haben („Nachbezugsberechtigte“), ein Nachbezugsrecht zu. Das Nachbezugsrecht ist innerhalb einer Frist von einer Woche nach Ablauf der Bezugsfrist durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft auszuüben und steht ausschließlich den Nachbezugsberechtigten im Verhältnis ihrer innerhalb der Bezugsfrist ausgeübten Bezugsrechte zueinander zu. Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 31. Oktober 2017 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 3 der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

Hamburg, den 07. August 2017

HVP Hanse Vertriebspartner AG

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