Startseite Allgemeines IN-GENIUM Venture Capital Fonds GmbH & Co.KG-Ablehnung der Insolvenz Mangels Masse
Allgemeines

IN-GENIUM Venture Capital Fonds GmbH & Co.KG-Ablehnung der Insolvenz Mangels Masse

Teilen

In dem Verfahren über den Antrag d. IN-GENIUM Venture Capital Fonds GmbH & Co.KG, Hindenburgstr. 1, 94447 Plattling, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Primus Produktmanagement  GmbH, Hindenburgstraße 1, 94447 Plattling, diese vertreten durch den Geschäftsführer  Oswald Robert, geboren am 07.08.1969, Hindenburgstraße 1, 94447 Plattling Registergericht: Amtsgericht Deggendorf Register-Nr.: HRA 1949– Schuldnerin –
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene
Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Deggendorf
Amanstr. 17
94469 Deggendorf

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

– Amtsgericht – Insolvenzgericht – Deggendorf IN 145/16

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Rekordspendensumme für Trumps Amtseinführung gesammelt

Das Komitee für die Amtseinführung des gewählten US-Präsidenten Donald Trump hat bereits...

Allgemeines

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sterbekasse Geesthacht von 1923 VVaG, SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bekanntmachung über eine Bestandsübertragung Vom 17. Dezember 2024 Die Bundesanstalt...

Allgemeines

Microsoft vs. Datenschutz: Die EU ringt mit der digitalen Abhängigkeit

In Brüssel könnte man meinen, die EU-Kommission stecke mitten in einer Tragikomödie:...