In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 122513 eingetragenen Varengold Verwaltungs Aktiengesellschaft i.L., ehemals: Große Elbstraße 14, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Abwickler Herrn Sören Karl Ferdinand Bech und Herrn Dr. Bernhard Fuhrmann
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft
ist am 16.07.2020, um 12:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
67h IN 50/20
Amtsgericht Hamburg, 16.07.2020
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