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Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen In-Motion Fonds – World Media Fonds V – Müssen die Anleger zahlen?
Verbraucherschutzinformationen

In-Motion Fonds – World Media Fonds V – Müssen die Anleger zahlen?

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Die Frankfurter Medienfonds der Gesellschaft In-Motion sind durch die Insolvenz der garantiegebenden In-motion AG in Schieflage geraten.Durch die Garantie sollten etwa 75 % der Nettoproduktionskosten der Fonds abgesichert werden.
Zunächst hatten die Anleger lediglich eine anfängliche Bareinlage von z.B. 48 % (beim Fonds World Media Fonds V) zu leisten. Beabsichtigt war offensichtlich den Rest der Einlage durch erwirtschaftete Gewinne aufzufüllen. Der Anleger hatte scheinbar den Eindruck, er müsse die restlichen 52 % seiner Einlage nicht selber B A R erbringen.Dies argumentieren zumindest die Anwälte geschädigter Anleger.

Wobei uns dabei nicht ganz klar ist, das selbst Steuerberater und Wirtschaftsprüfer das so verstanden haben wollen. Auf uns wirkt der Prospekt völlig anders.

Nun kann das natürlich auch eine Schutzbehauptung der Anleger sein um nicht den restlichen Teil der Zeichnungssumme noch einbringen zu müssen. Das wird aber wohl von den Gerichten entschieden werden müssen. Denn den Anlegern droht eine Nachzahlung der restlichen Hafteinlage.

Auch hier haben sich wieder Anlegerschutzanwälte gestürzt, denn es gibt ja was zu verdienen. Den Großteil der Zeichner dieser Fonds scheint sehr vermögend zu sein. Wir haben uns einmal die Gesellschafterliste beim Amstgericht dazu besorgt. Wirklich !Arme Zeichner“ haben wir da in der Tat nicht finden können.

Haben Sie Informationen zu dem Thema? Dann freuen wir uns auf Ihren Kommentar.

1 Komment

  • HILFE !!!

    leider muß ich mich derzeit als Berater mit so einem Zeichner herumschlagen. Spitzeneinkommen – erfahrener Anleger und Betriebswirt – einzuordnen in höchste Risikoklasse – ein ausgemachter Fuchs – er hat nach Steuervorteilen damit anfangs einen Überschuß von 6 % erzielt. Nun will er mich wegen eines angeblichen Prospektfehlers verklagen, der im WP-Prospektprüfungsbericht übersehen wurde.
    Zuvor schon versuchte er mich vergeblich unter Druck zu setzen, indem er schnell zu einem hilf- und ahnungslosen Anleger mutierte, der diesen Filmfonds nur zur Altersvorsorge wollte.

    – Nun hat er scharfes Geschütz aufgefahren und fordert von mir:
    Rückzahlung der gesamten Bareinlage und darüber hinaus Haftungsübernahme – die Steuervorteile muß er sich angeblich nicht anrechnen lassen.

    Wer kann mir helfen? Kollegen, Anwälte etc. willkommen
    nenne dann sofort meine Kontaktdaten

    Wer ist zur Diskussion darüber bereit? Denn selbst wenn es einen Prospektfehler gab, so ist dieser durch die regelmäßige Gesellschafterinformation über den Stand des negativen Kapitalkontos offensichtlich geworden und verjährt !!! Oder?

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