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INCAM AG, Vertrieb für innovatives Capital-Management

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INCAM AG, Vertrieb für innovatives Capital-Management

Neuss

Wertpapierkenn-Nummer: 621170 (Stammaktien)

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit, gemäß § 8 der Satzung, vom Vorstand der Gesellschaft zu der am Freitag, den 07.12.2018, 11:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Rechtsanwälte CMS – Hasche & Sigle, Breite Straße 3, 40213 Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

I. Tagesordnung

1.

Eröffnung

2.

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung durch die Hauptversammlung gem. § 172 AktG

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes für das Geschäftsjahr 2017

4.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

5.

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

6.

Sonstiges

Teilnahmevoraussetzung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Text oder Schriftform unter der in der Einberufung aufgeführten Adresse bis spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung in deutscher oder englischer Sprache zugehen; der Vorstand kann die Anmeldefrist verlängern. Der Nachweis ist durch ein in Schrift- oder Textform erstelltes besonderes Dokument über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut zu führen. Stimmberechtigt in der HV sind die Stammaktien der Gesellschaft.

II. Vorschläge gemäß § 124 Aktiengesetz zur Beschlussfassung

Zu 2:

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Billigung durch die Hauptversammlung gem. § 172 AktG

Zu 3:

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR –7.869.746,50 auf neue Rechnung vorzutragen.

Zu 4:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

Zu 5:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

Zu 6:

Sonstiges

Neuss, im November 2018

Der Vorstand

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