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INCAM AG: Ordentliche Hauptversammlung

angelolucas (CC0), Pixabay
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INCAM AG, Vertrieb für innovatives Capital-Management

Neuss

Wertpapierkenn-Nummer: 621170 (Stammaktien)

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit, gemäß § 8 der Satzung, vom Vorstand der Gesellschaft zu der am Freitag, den 29.10.2021, 10:30 Uhr, in den Geschäftsräumen des Rechtsanwalts Andre Klupsch, Emil-Schäfer-Str. 89, 47800 Krefeld, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

I. Tagesordnung

1.)

Eröffnung

2.)

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung durch die Hauptversammlung gem. § 172 AktG

3.)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlustes für das Geschäftsjahr 2020

4.)

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

5.)

Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

6.)

Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrates

7.)

Beschlussfassung über die Änderung der Geschäftsanschrift

8.)

Sonstiges

Teilnahmevoraussetzung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Text- oder Schriftform unter der in der Einberufung aufgeführten Adresse bis spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung in deutscher oder englischer Sprache zugehen; der Vorstand kann die Anmeldefrist verlängern. Der Nachweis ist durch ein in Schrift- oder Textform erstelltes besonderes Dokument über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut zu führen.

Stimmberechtigt in der HV sind die Stammaktien der Gesellschaft.

II. Vorschläge gemäß § 124 Aktiengesetz zur Beschlussfassung

Zu 2:

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung durch die Hauptversammlung gem. § 172 AktG

Zu 3:

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR – 7.916.015,74 auf neue Rechnung vorzutragen.

Zu 4:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

Zu 5:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

Zu 6:

Die bestehenden Aufsichtsratsmitglieder haben ihr Amt zur Verfügung gestellt. Es ist daher eine Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.

a) Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Dr. Ing. Michael Claus Kuhn,
Zürich, Schweiz,
CEO and Managing Partner der Berna Biotech Pharma GmbH,
Bern, Schweiz,

als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

b) Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Stefan Levent Dok,
Mönchengladbach, Deutschland,
Unternehmensberater, Mönchengladbach,

als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

c) Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Carlos di Stefano,
Wassenberg, Deutschland,
Immobilienmakler, CDS Consulting, Wassenberg,

als Mitglied der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

Zu 7:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die neue Geschäftsanschrift der Gesellschaft lautet nunmehr, Am Hangelkreuz 9, 41469 Neuss. Der Sitz der Gesellschaft ist Neuss.“

Zu 8:

Sonstiges

 

Neuss, im September 2021

 

Der Vorstand

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