indexfx1.com: BaFin ermittelt gegen die Index Capital Limited
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Index Capital Limited mit Geschäftssitzen in Berlin, Hongkong, Singapur, auf den Britischen Jungferninseln und auf Vanuatu keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Auf ihrer Internetpräsenz behauptet die Gesellschaft wahrheitswidrig, von der BaFin lizenziert und reguliert zu sein. Dies trifft nicht zu. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin. Die auf der Internetseite angegebene Registrierungsnummer ist falsch.
Die Inhalte der von Index Capital Limited betriebenen Webseite indexfx1.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet. Auf ihrer Homepage tritt die Gesellschaft teilweise auch unter der Bezeichnung Index FX auf.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.
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