Indogulf Financial Services BSC
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 26. August 2016 teilt die FMA daher mit, dass das Unternehmen
Indogulf Financial Services BSC
mit angeblichem Sitz in
Al Hedaya Bldg 2
Manama
Bahrain
Email: info@indogulffinc.com
Tel: +973 16199673
Fax: +973 16199674
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Dem Anbieter ist daher der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen und die gewerbliche Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG) nicht gestattet.
Kommentar hinterlassen