Startseite Allgemeines Infinity App Club kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

Infinity App Club kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Teilen

Infinity App Club kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Datum: 10.01.2019

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Infinity App Club keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat.

Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Infinity App Club spricht potentielle deutsche Kunden per EMail an und lockt sie auf die Website infinityappclub.com. Unter dieser anonym registrierten Domain bietet das Unternehmen ein automatisiertes Programm/eine App für den Online-Handel in verschiedenen Finanzinstrumenten („various financial instruments“) bzw. „hoch spekulativen Investments“ („highly speculative investments“) an.

Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an. Wo, über wessen Konten und über welche Broker der angebliche Handel in Finanzinstrumenten stattfinden soll, lässt sich der Webseite nicht entnehmen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

LA Feuer:Archiv des Komponisten Arnold Schönberg in Feuern in Los Angeles zerstört

In den verheerenden Waldbränden, die derzeit Los Angeles heimsuchen, sind mindestens 100.000...

Allgemeines

Kritische Analyse des Jahresabschlusses der GBD PEG Münchener Straße 40a mbH aus Anlegersicht

Der Jahresabschluss gibt Einblick in die finanzielle Situation der GBD PEG Münchener...

Allgemeines

Bundesministerium für Gesundheit

Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung...

Allgemeines

ELARIS AG Aktie kaum Kursveränderungen

Es dümpelt so dahin, meint ein investierter Aktionär der Elaris AG. Seiner...