Nun, das wir in vielen Kommentaren auf unserer Plattform, oft kritisiert und als Beleg dafür genommen „man habe ja nichts gefunden“. Sorry meine Damen und Herren „das ist ausgemachter Blödsinn“. Sie werden von einem Staatsanwalt immer nur das erfahren, was der Ihnen sagen will und kann. Hier ist Zurückhaltung geboten, denn jeden Tag neue „Wasserstandsmeldungen“ abzugeben über irgendein Ermittlungsergebnis macht keinen Sinn und ist auch rechtlich nicht zulässig. Der Erste der „Verrat“ schreien würde, wären die Rechtsanwälte der inhaftierten Infinus Vorstände. Das mit Recht aus unserer Sicht. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob die Anwälte der Beschuldigten schon gross was in den Akten lesen können, denn wie gesagt die Ermittlungen laufend a immer noch auf Hochtouren. Schauen Sie sich als Beispiel den fall S& K an. das ist fast 1 Jahr her. Haben Sie da irgendwas Neues von der Staatsanwaltschaft gehört? Wir nicht! Genau so wird es hier laufen beim Unternehmen Infinus.
Gerüchten zufolge soll noch diesen Monat einer der Manager im Fall Infinus auf freien Fuß kommen…
Nun, dass der Staatsanwalt nichts raus gibt bevor er eine Anklage macht ist klar, doch warum weiß keiner der 2500 Vermittler und 100 – 200 Mitarbeiter aus der Gruppe etwas?
Warum hat kein Anlegeranwalt klare Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der Geschäftsführung? Wir reden hier nicht von einzelnen Vermittlerfehlern.
All die Beschuldigungen die es bisher zu lesen gab, führen nicht zu dem Ziel das man ihnen unterstellt und sind einzelne Punkte )übrigens immer Investitionen) aus einem großen Milliardengeschäft.
Ich denke die Insolvenzverwalter werden Klarheit über die Vermögenswerte der FUBUS Gruppe bringen (ich rechen im Februar noch nicht damit), dann wird man über die Bewertung der Anlagen diskutieren und der Staatsanwalt wird sich irgend eine Idee einfallen lassen, wo gegen Gesetze verstoßen wurde. Nach drei, vier Jahren wird dann ein Teil der Anlagen ausgekehrt und der Anleger ist der Zahlmeister.
….Sie werden von einem Staatsanwalt immer nur das erfahren, was der Ihnen sagen will und kann. Hier ist Zurückhaltung geboten, …..
Alle Achtung.
Ein STA. der eine gut geplante und vorbereitetet Maßnahme dann nach über 8 Wochen „ausweitet.
Na ja, ob das alles so fundiert ist sei mal dahin gestellt.
Erinnern möchte ich nur an die Maßnahmen der gleichen STA zur Speicherung der Handy-Daten.
Diese Maßnahmen sind dann anschließend von Datenschutzbeauftragten ganz anders bewertet worden.
Interessant in diesem Zusammenhang die dann folgende Argumentation bzw. Rechtfertigung des ganzen.