In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INFINUS AG Ihr Kompetenz – Partner, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 23198 vertreten durch den Vorstand Jochen Traut ergeht am 29.12.2015 nachfolgende Entscheidung:
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird die Vergütung und der Auslagenersatz festgesetzt.Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, dass die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses oder Erinnerung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
548 IN 2300/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 30.12.2015
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