Diese Frau haben wir am heutigen Tage an Rechtsanwalt Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK aus Bielefeld, weitergegeben, denn uns liegt ein Produktinformationsblatt der INFINUS AG vor, in welchem in einem Absatz darauf hingewiesen wird, das die INFINUS Produkte nicht durch das EdW abgesichert sind. Mal angenommen, der Berater hat das dem Kunden „nicht richtig erklärt“, dann könnte der Berater, so Daniel Blazek ein Beraterhaftungsproblem haben. Wir sind gespannt auf die Stellungnahme von Daniel Blazek zu dem Produktinformationsblatt.
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