Zitat aus der Antwort der BaFin an unsere Redaktion:
Allein die INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut, Dresden, hat eine Erlaubnis der BaFin zum Erbringen von Finanzdienstleistungen. Dieses Unternehmen ist nicht zu verwechseln mit der INFINUS AG Ihr Kompetenz-Partner oder anderen Gesellschaften mit dem Namensbestandteil INFINUS.
Die INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut hat die Erlaubnis für folgende Finanzdienstleistungen: Abschlussvermittlung, Anlageberatung, Anlagevermittlung, Eigengeschäft, Factoring und Finanzierungsleasing. Diese einzelnen Finanzdienstleistungen sind im Kreditwesengesetz (KWG) definiert (§ 1 Absatz 1a Satz 2 KWG) und auf der BaFin-Webseite gibt es hierzu jeweils Merkblätter: http://www.bafin.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Zusammenfassungen/zs_mb_alle_merkblaetter_finanzdienstleistungen_ba.html
Die BaFin als Behörde kann weder Rechtsberatung noch Anlagetipps geben, so dass sie Anlegern auch keinen Rat geben kann, wie diese mit ihren durch die Future Business KGaA oder durch andere Gesellschaften emittierten Orderschuldverschreibungen verfahren sollen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch zu wissen, dass die INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut kein konzernangehöriges Unternehmen der Future Business KGaA ist und die Future Business KGaA nicht unter der Aufsicht der BaFin steht.
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