Startseite Allgemeines INFINUS AG- Was kommt auf die Berater zu? Wir haben dazu Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK gefragt………und der hat sogar geantwortet?
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INFINUS AG- Was kommt auf die Berater zu? Wir haben dazu Daniel Blazek von der Kanzlei BEMK gefragt………und der hat sogar geantwortet?

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vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann aufgrund mehrerer Anfragen und im Hinblick auf die sich gerade überschlagenden Ereignisse derzeit leider nur ganz kursorisch ausführen: Das LKA Sachen bzw. die Staatsanwaltschaft Dresden durchsuchten wohl heute, am. 05. November 2013,  bestimmte Häuser in Dresden im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Finanzdienstleistungsgruppe. Nach BILD-Informationen soll es dabei angeblich um Anlagebetrug gehen.

Die Gruppe soll Orderschuldverschreibungen von über 1,8 Mrd. EUR emittiert und davon auch über eine Milliarde EUR wieder ausgelöst haben. In den letzten Jahren sollen Edelmetallvermittlungen stattgefunden haben. Vermögensverwaltung ergibt sich ebenfalls aus dem Gruppen-Organigramm; hierzu weise ich ergänzend auf den FONDS professionell Online-Beitrag vom 30. September 2013 hin („Rätselhafte Gewinne bei Infinus und Future Business“). Über 2000 angebundene Vermittler bzw. Berater seien bislang tätig gewesen, größtenteils angebunden über das Infinus Finanzdienstleistungsinstitut. 

Zu den jetzigen Vorwürfen fehlen mir genaue Erkenntnisse. Es sind jedenfalls Vorwürfe strafrechtlicher Natur; andernfalls wären die Staatsanwaltschaft und das LKA nicht tätig. 

Typisch für strafrechtliche Vorwürfe sind regelmäßig vier Dinge: 

1. Sie schüren besondere Besorgnis bei den Anlegern, 

2. das bringt Anlegeranwälte vermehrt auf den Plan, 

3. für strafrechtliche Handlungen nach (!) Zeichnung bzw. Beratung und Vermittlung können die Berater grundsätzlich nichts (sie verantworten allenfalls den sog. Zeichnungsschaden, aber nicht spätere durch wen auch immer und in welcher Höhe auch immer verursachte Schäden nach Zeichnung), 

4. sie werden aber trotzdem als erste in Anspruch genommen, weil das Strafverfahren sich zu lange hinzieht und die strafrechtlich Verantwortlichen in der Regel nicht (mehr) solvent genug sind. 

Untypisch in diesem Fall ist jedoch eines: Anders als z.B. bei S&K waren hier überwiegend an ein Finanzdienstleistungsinstitut angebundene Berater und/oder Vermittler tätig. Das weckt in den Anlegern bzw. Anlegeranwälten die Hoffnung auf Schadenersatz durch das Haftungsdach oder die dahinter stehende Versicherung. Ob dies überhaupt ein gangbarer Weg in Anbetracht strafrechtlicher Vorwürfe Dritter ist, wann eine eventuelle Haftungsübernahme an vertragliche Grenzen stößt bzw. wie lange sich der einzelne Berater hier überhaupt als unterstützt betrachten darf, steht in den Sternen. Ich betrachte insgesamt das Haftungspotenzial und die Klagewelle gegen die Berater und Vermittler als ebenso groß, wenn nicht größer als bei S&K. Überdies sind die erfolgreichen Anlegeranwälte durch die letzten Skandale (z.B. S&K, TC, vorbereitend auf diverse Schiffsfonds) infrastrukturell gerade erst warm gelaufen.  

Hinzu kommen das Risiko der Insolvenzen innerhalb der Gruppe und eines etwaigen sprichwörtlichen Rattenrennens auf die möglicherweise arrestierten Werte. Nicht absehbar ist außerdem, ob die an die Anleger gezahlten Gelder von diesen auch behalten werden dürfen. Hier liegen mir keine Erkenntnisse vor, allerdings geschähe es nicht zum ersten Mal, dass im Zusammenhang mit betrügerischem Verhalten oder kurzfristiger Refinanzierung längerfristiger Ansprüche die Ausschüttungen angefochten werden könnten. Aber auch dies steht völlig in den Sternen.

Im Moment bereiten wir die bei uns und in der Phalanx betreuten Berater und Vermittler auf die Kundenkommunikation und das rechtliche Troubleshooting vor. Hier und in der Schnelligkeit liegt aktuell ein wichtiger Umstand. Sobald mir bessere Erkenntnisse vorliegen, komme ich gerne wieder auf die Angelegenheit zurück.

 Mit freundlichen Grüßen

Daniel Blazek
Rechtsanwalt
E-Mail: d.blazek@rae-bemk.de

BEMK Rechtsanwälte
Niederwall 28
33602 Bielefeld
Telefon: +49 (0) 521 977 940-0
Telefax: +49 (0) 521 977 940-10

BEMK Rechtsanwälte
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88677 Markdorf
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Web: www.rae-bemk.de
E-Mail: info@rae-bemk.de

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