Ganz klar- es gilt die Unschuldsvermutung- Aber allein der Vorgang ist natürlich dramatisch. Hätte die Staatsanwaltschaft Dresden nicht begründete Verdachtsmomente, dann hätte diese sicherlich keinen Durchsuchungsbeschluss bekommen. Den hat sie wohl bekommen. Nun heisst es sicherlich „Ruhe bewahren“ und nicht auf jeden Rechtsanwalt reinfallen der Ihnen in den nächsten Tagen ihnen ein Angebot macht er holt ihr Geld wieder. Zu diesem frühen Zeitpunkt darf man auch NIEMANDEN VORVERURTEILEN. Daran bitte denken. Wir stehen nicht auf der Seite von INFINUS-aber auf der SEITE DER FAIRNESS.
Kommentar hinterlassen