Zumindest kann man feststellen, dass die Anklage hier schneller war als im Fall S & K und insofern erst mal ein Kompliment an die Dresdner Staatsanwaltschaft. Was jetzt dann allerdings dabei herauskommen wird, das bleibt abzuwarten, denn zunächst einmal muss nun das Gericht die Anklage zulassen. Im Fall Infinus sollte das aber die kleinste Hürde sein. Über 700 Seiten soll die Anklageschrift dick sein, bei der der Kernvorwurf lautet „Betreiben eines Schneeballsystems mit tausenden geschädigten Anlegern“. Die Anklage geht von rund 22.000 geschädigten Anlegern mit einem Anlagevolumen von über 300 Millionen Euro aus. Nun darf man gespannt sein, wie lange denn die Richter brauchen, um ihre Entscheidung nach Zulassung der Anklage zu fällen.
Die werden die knapp 760 Seiten brauchen, um zu erklären, wieso trotz immer noch rechtsgültiger Bilanzen diese gefälscht sein sollen…
Denn: stimmen die Vorwürfe, können die Bilanzen nicht stimmen – und umgekehrt…
Um den User Meier zu zitieren: „Aber den Tatbestand “Schneeballsytem” den find ich in keinem Gesetz.“
Es geht um den Vorwurf der Bilanzfälschung!
Man darf ebenfalls gespannt sein, wann denn der Autor mal einen Kurs für Rechtschreibung und Grammatik besuchen wird!