So könnte man es auf einen Nenner bringen, das Schreiben, welches Rechtsanwalt Blazek aus Dresden von dem zuständigen Insolvenzrichter Gerster bekommen hat. In dem Schreiben teilt das Gericht auch mit, dass die damals zuständige Rechtspflegerin „dauerhaft erkrankt sei“. Übereinstimmenden Meinungen der beteiligten Anwälte an dieser Sitzung wurde die Rechtspflegerin da richtiggehend „verheizt“ von Seiten des zuständigen Insolvenzrichters. Der Vorwurf, dass dieser viel zu spät eingegriffen habe, steht nach wie vor im Raum.
Lieber Money,
„Deshalb die Vernetzung! Gibt es hier über “Die Bewertung” die Möglichkeit private Kontakte zu knüpfen?! Wenn ja wie, was muss man tun?
Immerhin melden sich jetzt ein paar zu Wort…“
Sich an Thomas Bremer wenden, der leitet dann weiter und ein Treffen vereinbaren, am besten nicht in Dresden (scherz).
Die JUVE hat meinem Kollegen jetzt die nachstehende Auskunft gegeben, auf welcher Datenbasis denn die „TOP-10 der empfohlenen Insolvenzrichter“ – darunter der Richter Gerster am Amtsgericht Dresden – gekürt worden sein soll.
Die Anwort:
Sehr geehrter XXX,
ich bitte um Verständnis, aber es ist nicht üblich, dass Journalisten die Quellen für ihre Recherchen offenlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Lembeck
Leitender Redakteur
JUVE Verlag für juristische Information GmbH
Sachsenring 6, D-50677 Köln
Postfach 250 429, D-50520 Köln
Tel. +49 / (0)221 / 913 880-15
Fax +49 / (0)221 / 913 880-18
Na dann! (Würde der Admin hier dazu sagen).
Lieber Realist,
„Die Idee ist gut.. aber sowas bespricht man doch nicht so das der Gegner mitliest ;) und das tut er hier !“
Das sehe ich genauso und habe deshalb nichts mehr geantwortet:
dass „der Gegner“ mitliest, das soll ja auch genau so sein, es liest ja auch die Presse mit, die Suchmaschinen und die Anlegeranwälte. Das alles ist beabsichtigt und ganz richtig so. Wenn man dann aber irgendwann davon überzeugt ist, dass mit diesem Gericht, diesem Insolvenzverwalter und diesem Gläubigerausschuss kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist, dann sollte man sich über Thomas Bremer vernetzen und nicht hier auf der Plattform.
Ich bin mir ja inzwischen noch nicht einmal mehr sicher (das hat diese Plattform mir eingebracht) ob nicht auch diese Plattform dazu benutzt wird, um Unternehmen über den Jordan gehen zu lassen: schrecklicher Gedanke, aber nach allem, was ich in den letzten vier Wochen hier recherchiert und nachgelesen habe, springt dieses Muster einen geradezu an:
Ein Unternehmer ohne historisch gewachsenem Netzwerk (Familie, Herkommen, geerbtem Vermögen, Verbindungen in Politik, Finanzwelt und Juristendynastien) hat eine Idee, wird damit relativ schnell erfolgreich, steigt auf aus der Mitte der Mittelmässigen und wird weithin sichtbar. Dann beginnt er Fehler zu machen: erst ein paar kleine, die dem Hype, der um ihn gemacht wird, geschuldet ist, dann ein paar grössere. Und dann schaut mal jemand nach, ob das alles noch plausibel ist, was da veröffentlicht wird: wie diese Plattform hier (war das nicht auch bei FuBus so?).
Und dann sind sie plöztlich alle da, haben sich noch nicht einmal die Mühe machen müssen, selbst zu recherchieren: die Tipgeber, die Verräter, die Denunzianten, die beleidigten Ex-Mitarbeiter, die betrogenen Ex-Ehefrauen, die Buchhalter und Controller, die nirgendwo sonst einen Fuss auf den Boden gebracht haben und bringen den Stein ins Rollen.
War es früher noch ein glücklicher Zufall, wenn einem Insolvenzverwalter ein solches Unternehmen zugefallen ist, steht jetzt eine komplette Vollstreckungsmannschaft aus Staatsanwalt, Gericht, Gläubigerausschuss und Insolvenzverwalter schon in der (noch) aktiven Phase des Unternehmens bereit – um das Unternehmen zuerst zu Fall zu bringen und dann einzusacken. Von Katzen sagt man, sie seien „Lauerjäger“ – die die Mäuse noch eine kleine Weile herumspringen lassen, bis sie dann zuschlagen.
Aus meiner Sicht muss hier auf der Plattform weiter unverdrossen alles kommentiert werden, was „der Gegner“ an Verlautbarungen absetzt, um das, was nach „Kampf gegen Windmühlenflügel“ (GMeier) aussieht, nachhaltig zu entzaubern.
Und für die Einberufung einer Gläubigerversammlung und alles andere:
das macht man über die Plattform hier und nicht vor und unter den Augen des „Gegners“. Viel zu tun gibt es da nicht und nichts, was man nicht gerne tun würde und nicht jeder von uns mit links erledigen kann. Dafür braucht es jemanden, der das koordiniert und der Zugang zur Presse hat. Denn ohne den Flankenschutz der Presse wird das sonst nichts.
Die Idee ist gut.. aber sowas bespricht man doch nicht so das der Gegner mitliest ;) und das tut er hier !
Deshalb die Vernetzung! Gibt es hier über „Die Bewertung“ die Möglichkeit private Kontakte zu knüpfen?! Wenn ja wie, was muss man tun?
Immerhin melden sich jetzt ein paar zu Wort…
Hallo Money,
…Sie haben Recht. Die Situation gut beschrieben und das Ganze auf den Punkt gebracht.
Den ein oder anderen Gedanken hatte ich auch schon..und auch hinsichtlich der Vernetzung eine Idee.
Aber,
wenn ich das dann mal „weiterspinne“ muß ich leider auch gestehen, daß ich mich dem Gedanken nicht verwehren kann,…das sich einige organisieren, machen und tun…
und womöglich „verlorenem Geld“ …letztlich noch gutes Geld, hinterher werfen.
Ja Ja,…ich weiß…
Irgendwann muß der erste Schritt sein.
Und das Gefühl der Wut und Ohnmacht….hier womöglich im Verfahren nochmal zum Opfer gemacht zu werden,
…da hab ich schon die Faust in der Tasche.
Ich hab den Eindruck das Herr Allgeier sehr versiert ist und womöglich schon die ein oder andere diesbezügliche Erfahrung hat, hat machen müßen….
wir womöglich wenn einen
„Kampf gegen die Windmühlen“ beginnen ??
So, was macht man jetzt mit dem Wissen?! Leider klingt sich auch keiner in dieses Gespräch ein. Man müsste doch jetzt ein paar Kräfte mobilisieren, sich die Liste der Anleger organisieren und Aufklärung betreiben. Nur,
wie vernetzt man sich?
wer ist bereit Zeit und Geld (nochmal!) zu investieren?
wer wäre als kluger Kopf bereit die Organisation zu übernehmen?
wer ist so strapazierfähig?
Letzter Satz „zu jeder dahergelaufene Anleger“ könnte dann als Insolvenzverwalter und/oder als Gläubigerauschussmitglied gewählt werden.
Wenn ein Anleger das machen will, warum nicht? Oder ein Vermittler. Oder ein Berater. Oder ein Verwalter einer Wohnanlage. Oder jemand, der gewohnt ist, unternehmerisch zu handeln und zu denken.
Denn auch der Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler wusste -trotz seiner 35 Jahre Berufserfahrung – nicht wie die Stimmrechte in der OSV Gläubigerversammlung verteilt sind, wer welche JA bzw. NEIN-Stimmen bekommt und ob die InsO gilt oder das SchVG. Auch der Richter Gerster wusste das nicht: also haben beide einen Rechtsprofessor beauftragt ihnen ein Gutachten zu erstellen. Und wo sie das (furztrockene) Gutachten nicht verstanden haben oder ihnen das Ergebnis nicht zugesagt hat, haben sie nachbessern lassen. Mit Fragen aus der vierten Volksschulklasse: „ja, aber was ist denn, wenn dann der und der dies und jenes macht?“
Das so denke ich, kann eigentlich jeder: solange man solche Gutachten bezahlt bekommt ist das kein Hexenwerk. Und mehr ist auf der Website der Kanzlei Kübler auch bisher noch nicht an Ergebnissen zu sehen: das Organigramm der FuBus Firmen und Töchter und Tochtergesellschaften – das macht auch einen „dahergelaufenen Anwender“ sein 14-jähriger Sohn mit einem Programm namens „Omnigraffle“ an einem halben Tag. Umsonst.
Hier das Gutachten zur Erinnerung und das Organigramm:
http://www.fubus.de/gemeinsamer-vertreter-osv-versammlungen/gutachten-zu-osv-versammlungen/
http://www.fubus.de/glaeubigerinformationen/uebersicht-fubus-gruppe/
Warum ich den RiBGH Pape ausdrücklich erwähne:
angenommen, eine Einberufung nach § 75 InsO passt weder dem Richter Gerster, noch dem RA Gloeckner, noch dem Insolvenzverwalter Kübler – und sie finden einen juristischen Trick, wie sie das Quorum aushebeln können oder wie sie die Einberufung als „offensichtlich rechtsmissbräuchlich“ (ein beliebter Terminus von Dr. Bruno M. Kübler, wenn ihm etwas in die Quere kommt, wird vom Gericht in der Regel ungeprüft übernommen) einstufen können: dann hat man – in der InsO einer der seltenen Fälle, der den Instanzenweg eröffnet – die Möglichkeit einer sofortigen Beschwerde. Und wenn das Landgericht auch zurückweist wegen einem der o.a. Gründe, dann ist der Weg frei zum BGH und zur Rechtsbeschwerde und dort sitzt der RiBGH Pape.
Dem das alles ein dicker Dorn im Auge sein wird: darauf würde ich es ankommen lassen. Je mehr man selbst aktiv macht, desto mehr Fehler macht die Gegenseite – denn auf eine Lüge folgt die nächste und die übernächste und auf eine Manipulation die nächste und die übernächste.
Etwas besseres als eine erste Gläubigerversammlung im nächsten Jahr – wie es derzeit vom Gericht terminiert worden ist – findet man allemal. Und wegen des Quorums würde ich mir keine allzu grossen Sorgen machen:
der RA Gloeckner und der Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler und mit ihnen das Gericht mit dem Richtger Gerster bluffen, wenn ich die Zeichen richtig deute. Woran man das erkennen kann? Sie sind viel zu nervös, sie überziehen mächtig, sie schlagen sozusagen blind um sich: jemand, der die Mehrheit aller Anleger hinter sich weiss, hat das nicht nötig. Der kann beruhigt schlafen gehen und muss nicht zu solchen Schachzügen greifen wie „auf unbestimmte Zeit erkrankt“ oder „4.852 Gläubigerversammlungen im 5-Minutentakt“ oder „erste Gläubigerversammlung erst ein Jahr nach der Insolvenzeröffnung“.
Das sind Indizien dafür, dass sie eben gerade keine Mehrheit haben und darauf setzen müssen, dass sie bis zum nächsten Jahr sowohl die Anlegeranwälte als auch die Anleger in einer juristischen Materialschlacht zerschlissen haben. Das Insolvenzverfahren ist derzeit auf Zerschlagen der Anlegergemeinschaft durch Erschöpfung angelegt und nicht darauf nach Recht und Gesetz im Amt zu bleiben, wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat.
Das sollte man sich vor Augen führen und keineswegs jetzt die Flinte ins Korn werfen, sondern den Ausbruch aus der Zwangsjacke sorgfältig planen, abstimmen und dann unerschrocken GEMEINSAM umsetzen.
Ich möchte auch nocheinmal erwähnen:
der Deh- und Angelpunkt sind bei einer Gläubigerversamlung nach § 75 InsO die ANWESENDEN oder vertretenen Gläubiger. Im Insolovenzgericht liegt die Gläubigerliste aus, also kann man sich auch zusammen setzen, Aufgaben verteilen, Anleger aufklären und sie für diese Gläubigerversammlung mobilisieren.
Ich bezweifle, dass das dem Insolvenzverwalter noch gelingen würde und auch nicht dem RA Gloeckner und ob der Richter Gerster selbst das Telefon in die Hand nimmt, um keinen Befangenheitsantrag sich einzufangen, auch das halte ich für unwahrscheinlich.
Und danke, dass Sie so intelligent nachfragen – das hilft beim Sich-Klarwerden, wo man gerade steht.
Lieber Money,
ja, Sie verstehen das sehr, sehr richtig.
Das was Sie meinen heisst in der InsO „Quorum“ und ist im § 75 InsO geregelt: angeblich haben die Anlegeranwälte dieses Quorum bereits zusammen (siehe der Beitrag hier auf Diebewertung) und suchen nur noch nach einem geeigneten Raum. Den aktuellen Stand kenne ich nicht.
Und ja, man kann dann „Abwahl des Insolvenzverwalters“ sowie „Entlassung des Gläubigerausschusses“ auf die Tagesordnung setzen und dann abstimmen lassen: wenn das Quorum erreicht ist, muss das Gericht diesem „Entlassungsantrag“ folgen.
Der Einwand, der hier gegen eine Einberufung gebracht worden ist, lautet: ja, aber der RA Gloeckner könnte ja wegen der irreführenden, manipulativen Vollmachtserteilung doch die meisten Gläubiger nach Summen und Köpfen dann erreichen und sowohl die Abwahl des derzeitigen Insolvenzverwalters verhindern als auch seine eigene Entlassung. Da der RA Gloeckner jedoch selbst Gläubigerausschussmitglied ist, ist nicht ganz sicher, ob er überhaupt an einer Abstimmung teilnehmen darf, die die Absetzung von ihm selbst zum Ziel hat: habe ich nicht nachgesehen, meine aber so etwas gelesen zu haben.
Hier der sehr klare Gesetzestext und dazu gibt es ein wegweisendes Urteil* des OLG Celle von dem Richter Pape, der jetzt Richter am BGH ist (OLG Celle: Kein Ermessen des Insolvenzgerichts zur Ablehnung eines berechtigten Antrags auf Einberufung der Gläubigerversammlung). Das Gericht MUSS einberufen, es darf zwischen Antrag und Einberufung nicht mehr als drei Wochen vergangen sein und das Gericht hat keine Einflussmöglichkeit auf den Zweck die Tagesordnung oder weil auf der Tagesordnung steht man wolle den Insolvenzverwalter abwählen. Das alles hätten die Gerichte gerne, es ist aber mit Schmackes ein Schloss vor den Riegel gemacht worden: da führt kein Weg mehr daran vorbei, das soll genau so sein wie Sie es sehen. Nur dass das Quorum sehr viel leichter zu erreichen ist als die 50%, die Sie ansprechen.
Und ja, man könnte jeden „Dahergelaufenen“ als neuen Insolvenzverwalter wählen und man könnte jeden „Dahergelaufenen“ als neuen Gläubigerausschuss wählen. Auch eine Hebamme, wenn es denn jemand sein soll, der ständig mit Leben und Tod zu tun hat und dafür bis ans Lebensende haftet: nur um mal etwas zu schreiben, was ganz sicher halb Dresden kurz vor den Herzinfarkt bringen würde. Und Sie können an einer solchen Versammlung einen Insolvenzplan anregen, in dem beispielsweise steht: „der zukünftige Verwalter soll so und soviel an Honorar bekommen und keinen Cent mehr. Das würde alle Beteiligten disziplinieren und wenn er doch drüber käme, weil es nicht anders zu machen ist: dann halt eine neue Gläubigerversammlung und man segnet ab oder eben nicht. Aber nicht dieses hilflose Ausgeliefertsein an eine fest verschworene Gemeinschaft, von der niemand weiss, wie lange sie in dieser Formation schon funktioniert und warum.
Es sollte dann aber in jedem Fall jemand sein, der ganz im Gegensatz zu diesem Insolvenzverwalter und diesem Gläubigerausschuss – die nur einen Richter brauchen, der alles abnickt, was ihm vorgelegt wird – den Anlegern verpflichtet ist und sich auf diesem Gebiet schon hervorgetan hat. Von mir aus könnte es auch jemand wie Thomas Bremer sein (der im Gläubigerausschuss sitzt, das wäre allemal besser als der derzeitige RA Gloeckner) und als Insolvenzverwalter einer derjenigen Anlegeranwälte, die schonmal bewiesen haben, dass sie den derzeitigen Insolvenzverwalter verklagt und gewonnen haben (die gibt es).
Und am besten man stellt gegen den Richter Erwin Gerster auch gleich noch einen Befangenheitsantrag, der sich ohnehin nicht so gut auskennt, weil er die meiste Zeit seines Lebens Familienrichter* war und mit Insolvenzen nur insofern etwas am Hut hat, als er auf der Liste der „TOP-10 der empfohlenen Insolvenzrichter“ steht. Wie er dorthin gekommen ist, weiss kein Mensch. Auch ihm sollte ermöglicht werden für „unbestimmte Zeit“ krank zu werden.
Hier der Gesetzestext und vielleicht gibt es hier ja demnächst ein Update was aus der Einberufung nun geworden ist: am besten gleich mal den eigenen Anwalt fragen und es dann hierher posten.
§ 75
Antrag auf Einberufung
(1) Die Gläubigerversammlung ist einzuberufen, wenn dies beantragt wird:
1. vom Insolvenzverwalter;
2. vom Gläubigerausschuß;
3. von mindestens fünf absonderungsberechtigten Gläubigern oder nicht nachrangigen Insolvenzgläubigern, deren Absonderungsrechte und Forderungen nach der Schätzung des Insolvenzgerichts zusammen ein Fünftel der Summe erreichen, die sich aus dem Wert aller Absonderungsrechte und den Forderungsbeträgen aller nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger ergibt;
4. von einem oder mehreren absonderungsberechtigten Gläubigern oder nicht nachrangigen Insolvenzgläubigern, deren Absonderungsrechte und Forderungen nach der Schätzung des Gerichts zwei Fünftel der in Nummer 3 bezeichneten Summe erreichen.
(2) Der Zeitraum zwischen dem Eingang des Antrags und dem Termin der Gläubigerversammlung soll höchstens drei Wochen betragen.
(3) Wird die Einberufung abgelehnt, so steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu.
* Erwin Gerster (geb. 1959) – Richter am Amtsgericht Dresden / Familiengericht – Abteilung 313 (ab 15.12.1996, …, 2011) http://www.vaeternotruf.de/amtsgericht-dresden.htm
*http://dejure.org/gesetze/InsO/75.html
*http://www.rws-verlag.de/hauptnavigation/volltexte.html?volltext=703957b6dd9e3a7980e040bee50ded65&jahr=2002&date_anchor=03062002
Super Lösung seitens des Gerichts: bitten wir den Steuerzahler doch wieder zur Kasse und verschleiern damit die eigenen Unfähigkeiten. Private Unternehmer würden nach solchen Möglichkeiten die Finger lecken.
Zur Sache: Verstehe ich das richtig? Ich vergleiche das Ganze mal mit einer WEG (Wohnungseigentümerversammlung) Jeder Eigentümer=Anleger (oder eine gewisse Anzahl? mind. 50 %?) könnte rein theoretisch dafür Sorge tragen, dass eine Gläubigerversammlung einberufen wird? Der Gläubigerausschuss könnte abgewählt werden und durch „daher gelaufene Anleger“ ersetzt werden? Ein neuer Insolvenzverwalter zur Wahl gestellt werden? Das würde bedeuten, man hätte Einfluss auf die Abwicklungen?
Nachdem der Richter Erwin Gerster ja laut JUVE ausschliesslich aufgrund der korrekten Anwendung des ESUG* (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) auf die „TOP-10 der empfohlenen Insolvenzrichter“ gekommen ist, hier noch eine Erläuterung was das ESUG in einem Insolvenzverfahren wie der FuBus/Infinus Gruppe bedeutet. Und warum man sich eigentlich glücklich schätzen müsste, wenn man tatsächlich einen im ESUG erfahrenen Insolvenzrichter bekommen hätte.
Seriöser als die JUVE, die sich auf „ca. 150“ Insolvenzrechts-Kanzleien beruft, die sie nicht näher bezeichnen möchte, um welche „ca 150“ Kanzleien es sich gehandelt haben soll, ist in dieser Hinsicht eine Studie von Roland Berger und der Wirtschaftskanzlei Nörr aus dem Jahr 2014*. Die sich auf eine Datenbasis von 2.100 Entscheidern stützt, die als Richter, Investoren, Rechtsanwälte/Insolvenzverwalter, Gläubiger oder Berater umfangreiche Praxiserfahrungen gesammelt haben.
Wenn man die Zahlen dieser Studie näher betrachtet ist man erstaunt, um wieviel bessere Quoten Unternehmen, die unter dem ESUG verwaltet wurden, erzielen konnten. Und wieviel mehr Unternehmen mit Insolvenzplan saniert werden konnten als vor Inkrafttreten des ESUG. Die Frage ist, warum diese durchweg positiven Ergebnisse erst vom Gesetzgeber erzwungen werden mussten und nicht bereits auf der Basis der InsO Unternehmen, die sanierungsfähig waren, saniert wurden.
„Rund ein Drittel der Eigenverwaltungen sind Schutzschirmverfahren nach § 270 InsO. Bei knapp 70% der antragstellenden Unternehmen wurde das Verfahren auch in Eigenverwaltung eröffnet. Dabei werden Eigenverwaltungen, die als Schutzschirmverfahren gestartet sind, häufiger und schneller erfolgreich beendet, die Zeit des Schutzschirmes wird also überwiegend sinnvoll genutzt“.*
Und für diese Verfahren will uns die JUVE glaubhaft machen, ist der Richter Erwin Gerster einer der „TOP-10 der empfohlenen Insolvenzrichter“? Wäre es so, wären die FuBus Vorstände nicht weggesperrt, sondern müssten unter der Leitung des Gerichtes und mit dem fachlichen Beistand eines Sachwalters (CRO – Sanierungsmanager) den Schaden begrenzen – denn auch wenn keine Sanierungsmöglichkeit mehr besteht, kann man auch unter einem Insolvenzplan, wie ihn die ESUG vorsieht, ein Unternehmen geregelt abwickeln.
Gläubigerausschuss als Königsmacher
„Und hierin besteht nun das absolut Neue des ESUG: Bei der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters (InsO §56a) ist der vorläufige Gläubigerausschuss der Königsmacher. Seinem einstimmigen Verwaltervorschlag und seinen Anforderungskriterien muss das Gericht folgen.
Wollen prüfungspflichtige Unternehmen verhindern, dass weiterhin der Richter den Verwalter unberechenbar und allein bestimmt, sollten sie sich also im Vorfeld eines Antrags überlegen, wer für den vorläufigen Gläubigerausschuss infrage kommt. Sie sollten ferner die zukünftigen Mitglieder auf einen Personalvorschlag zum vorläufigen Verwalter einigen.“*
Hier haben wir dann auch eine kurze, aber bündige Erklärung, warum es durchaus Sinn gemacht hat, dass der RA Gloeckner den Insolvenzantrag gestellt, den Dr. Bruno M. Kübler als Insolvenzverwalter vorgeschlagen und dieser wiederum den RA Gloeckner als vorläufigen Gläubigerausschuss vorgeschlagen hat: so hat man einen Deckel auf das Verfahren gemacht und alle Möglichkeiten, die das ESUG an Gläubigerbeteiligung bietet, von vorneherein unterbunden.
Ich habe erhebliche Zweifel, dass der Richter Erwin Gerster überhaupt weiss, was ein ESUG-Verfahren ist und wenn er tatsächlich einer derjenigen ist, die das ESUG besonders gut kennen und besonders erfolgreich einsetzen, dann in der Verhinderung aller Mitsprachemöglichkeiten, die das ESUG Gläubigern bietet: man darf ja nicht vergessen, dass die JUVE ausschliesslich „auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzleien“ befragt hat, also Insolvenzverwalter.
Nun zu weiteren Zahlen der ESUG:
„Ganz überwiegend wurden die Ziele des Gesetzgebers nach Ansicht der Befragten erfüllt. Lediglich der gewünschte Mentalitätswechsel hin zu einer Insolvenzkultur ist noch nicht geschafft.“*
Immerhin war die ESUG angetreten, eine neue Insolvenzkultur in Deutschland zu schaffen, Ziel des ESUG sind die Stärkung des Gläubigereinflusses, die Erleichterung der Eigenverwaltung sowie der Abbau von Hemmnissen und Verzögerungen im Planverfahren.*
Insolvenzverwalter sehen das ESUG auch nach der Studie von Roland Berger eher kritisch:
„Insolvenzen haben die ordnungspolitische Funktion der Marktbereinigung … Insolvente Firmen künstlich am Leben zu erhalten, ist somit nichts anderes als
Wettbewerbsverzerrung.“
Nicht erstaunlich dann die Erkenntnis aus der Roland-Berger-Studie, dass sich insbesondere Richter (!) schwer tun mit ihrer neuen Rolle:
Richter fühlen sich zu 47 % in ihrer Rolle unsicher und zwar weil sie einen „Macht und Kontrollverlust“ befürchten. „Sich in den Kompetenzen beschnitten fühlen“. „Neue Aufgabengebiete bei Gläubigern“ nicht akzeptieren können. Sowie „Fehlende Erfahrung und traditionelle Denkmuster“ vorherrschen (Seite 34 der Roland Berger Studie).
Aber die FuBus Gläubiger haben es da ja gut, sie haben einen der „TOP-10 der empfohlenen Richter“.
Nochmal zum Zusammenspiel von Gläubigerausschussmitglied Glöckner, Insolvenzverwalter Kübler und Richter Gerster (Roland-Berger-Studie):
„Vorläufiger Gläubigerausschuss mit Einfluss auf die Verwalterauswahl ist gelungenste Neuregelung des ESUG“ (Seite 36 der Studie von Roland Berger).
Da macht es natürlich Sinn, wenn man rechtzeitig beide Positionen so besetzt, dass garantiert kein „Einfluss auf die Verwalterauswahl“ genommen wird. Das Gesetz im Wortlaut: „Vorläufiger Gläubigerausschuss mit Einfluss auf die Verwalterauswahl (§ 22a InsO bzw. § 56 Abs. 1 Satz 3 InsO bzw. § 56a InsO).
Fazit der Roland Berger Studie:
„In Summe stellen die ESUG-Reformen einen Erfolg dar. Inzwischen sind alle Instrumente vollständig in der Praxis angekommen und werden von den Beteiligten erfolgreich angewendet. Die Absichten des Gesetzgebers bei Einführung des ESUG können überwiegend erfüllt bezeichnet werden“.*
Die Antwort-Mail der JUVE-Redaktion, die einen Fragesteller damit abbürsten will, dass er offensichtlich nicht verstanden hätte, dass es sich um das komplizierte und für einen Laien nicht durchschaubare ESUG-Verfahren handelt, das allein den Richter Gerster als einen der „TOP-10 der empfohlenen Insolvenz-Richter“ ausweist, hat zu dieser Antwort geradezu herausgefordert.
Eine Rechtspflegerin auf unbestimmte Zeit in den Krankenstand zu schicken anstatt eine saubere dienstliche Stellungnahme einzuholen und den Befangenheitsantrag mit einem richterlichen Beschluss mit einer sauberen Rechtsmittelbelehrung zurückzuweisen, macht dann das Bild des „TOP-10 der empfohlenen Insolvenzrichter“ vollständig.
*ESUG = Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)
Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 07.12.2011 ist am 13.12.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (vgl. BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 64, S. 2582, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). Die Artikel 4 und 5 dieses Gesetzes treten am 01.01.2013 in Kraft. Die Artikel 7 und 8 treten am 01.01.2013 in Kraft. Im Übrigen ist das Gesetz am 01.03.2012 in Kraft getreten.
*Quelle: ESUG Studie von Roland Berger aus dem Jahr 2014 (http://www.rolandberger.de/media/pdf/Roland_Berger_ESUG_Studie_final_20140211.pdf).
*http://www.bdp-aktuell.de/91/esug-eroeffnungsantrag.htm
Ein Freund hat bei der JUVE nachgefragt, wie denn der Insolvenzrichter Erwin Gerster aus Dresden auf die Liste der „TOP-10 der empfohlenen Insolvenzrichter“ gekommen sei. Die Redaktion der JUVE hat eine lange Mail geschrieben, in der sie erläutert hat, dass es sich nicht um ein Ranking handeln würde. Die Erhebung sei ausserdem aus dem Jahr 2013, also weit vor der FuBus Insolvenz und hätte sich ausschliesslich darauf bezogen, wie denn die Richter mit der ESUG umgehen würden.
Die ESUG räumt Gläubigern sehr viel mehr Mitspracherechte ein. O-Ton JUVE:
„Das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ hat vor zwei Jahren das Machtgefüge zwischen Gläubigern und Schuldnern sowie den Insolvenzgerichten nachhaltig verändert…Nur in wenigen der über 180 zuständigen Amtsgerichte halten sie (die Berater) die Richter für insolvenzrechtlich kompetent“.
Die Frage, auf welcher Datenbasis die „TOP-10 der empfohlenen Insolvenzrichter“ gekürt worden seien und insbesondere, welche Kanzleien den Richter Erwin Gerster benannt haben und wieviele Kanzleien es gewesen sein sollen, ist von der Redaktion der JUVE ausdrücklich nicht beantwortet worden. Aus der Veröffentlichung geht auch nicht hervor, dass es sich um eine ein Jahr alte Umfrage handeln soll, sie trägt eindeutig das Datum 24.03.2014.
„Köln, 24.03.2014
Zwei Jahre nach der Insolvenzrechtsreform stecken die Insolvenzgerichte mitten im Umbruch. Der Fachverlag JUVE hat die Szene der Insolvenzrichter durchleuchtet und in einer umfassenden Umfrage bei auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzleien die Top-10 identifiziert. Die Liste enthält bekannte und weniger bekannte Namen“.
http://www.juve.de/pressemitteilungen/pressemitteilung-24-marz-2014
Vieleicht wäre es besser man würde mal etwas in die Gänge kommen denn die vielen Kleinanleger sind finanzziel nicht so betucht wie ein Richter und warten auf ihr Geld.
Dieses Insolvenzverfahren ist ein Hickhack und sucht Seinesgleichen.
Das ist schon ein Drama und reif für ein Kriminalfilm.