Der Kapitalanlagebetrug rund um die Dresdner Finanzdienstleistungsgruppe Infinus kommt erneut vor Gericht. Drei Jahre nach der Verurteilung von sechs ehemaligen Managern hat der Bundesgerichtshof den Revisionsantrag der Verteidiger angenommen. Der fünfte Senat teilte den Anwälten mit, man wolle die Revisionshauptverhandlung am 11. Oktober im Plenarsaal des Bundesverwaltungsgerichts durchführen. „Um der Vielzahl der Verfahrensbeteiligten und dem zu erwartenden Öffentlichkeitsinteresse gerecht zu werden“, sei ein „ausreichend großer Verhandlungssaal“ organisiert worden.
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